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       # taz.de -- Zeigen von Reichssymbolik im Unterricht: „Nicht akzeptabel“
       
       > Ein Uelzener Gymnasiast provozierte durch das Zeigen der Reichsflagge
       > beim Online-Unterricht. Das kann laut Landesschulgesetz verboten werden.
       
   IMG Bild: In der rechtsextremen Szene verankert: Reichsflagge, hier bei einer Corona-Demo 2020 in Berlin
       
       Die Antwort der niedersächsischen Landesregierung ist unmissverständlich.
       Mit einer Kleinen Anfrage wollten die Grünen-Landtagsabgeordneten Julia
       Hamburg und Helge Limburg von der SPD-CDU-Regierung in Hannover wissen, ob
       ein Verbot von Reichssymbolik „im Unterricht und auf Onlineplattformen des
       Distanzlernens möglich“ sei? „Ja“, antwortet kurz und knapp die
       Landesregierung – mit allerdings einer bemerkenswert umfangreichen
       Begründung.
       
       Auslöser der Anfrage war ein [1][Bericht der taz]. Im Januar dieses Jahres
       hatte ein Schüler des 12. Jahrgangs des Lessing-Gymnasiums Uelzen beim
       Homeschooling über die Plattform „Teams“ die Reichsflagge als Profilbild
       verwendet und um den Schriftzug „150 Jahre Reichsgründung“ ergänzt.
       
       In einem Brief bat der Jahrgang daraufhin die Leitung des Gymnasiums
       einzuschreiten. Mit diesem Profilbild werde eindeutiges Gedankengut
       vermittelt und „mit dem Schriftzug sogar glorifiziert“, schrieb der
       Jahrgangssprecher. Es sei nicht der erste Vorfall dieser Art und es müsse
       endlich eine Reaktion vonseiten der Schule geben. Der Gymnasiast mit der
       Fahne, der aus einer Familie völkischer Siedler kommt, habe gegenüber
       anderen Gymnasiast*innen offen zugegeben, dass es sich bei seinem
       Profilbild um eine wohlüberlegte Provokation handele.
       
       Die Schulleitung reagierte per Brief: Die Flagge könnte kaum als „Ausdruck
       eines auf die Zukunft gerichteten Denkens“ angesehen werden, schrieben
       Direktor Sven Kablau und sein Stellvertreter Dirk Wübbenhorst. Sie betonen
       zudem, dass die Fahne kein „verbotenes Symbol“ sei, und stellten fest: „Wir
       sind der Meinung, dass eine offene Gesellschaft Provokationen aushalten und
       ihnen im Dialog begegnen muss.“
       
       Dass die Fahne in diesem Kontext nicht verboten sei, bestätigt auch Bianca
       Trogisch, Pressesprecherin der Regionalen Landesämter für Schule und
       Bildung. Das Kultusministerium, das im Namen der Landesregierung auf die
       Anfrage der Grünen reagierte, führt in der Begründung aber aus, dass „das
       Zeigen der Reichsflagge im unterrichtlichen Kontext“ eine „nicht akzeptable
       Provokation“ sei.
       
       Der Schüler habe zwar „zunächst“ keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit
       begangen – da die Reichsflagge aber in der öffentlichen Wahrnehmung
       „eindeutig in der rechtsextremistischen Szene verankert“ sei, könne nach
       dem Erlass des Landesinnenministeriums („Hinweis zum Umgang mit dem
       öffentlichen Zeigen von Reichskriegsflaggen“) dennoch ein Fehlverhalten
       vorliegen, auf das entsprechend zu reagieren wäre.
       
       Das Landesschulgesetz würde zudem festlegen, dass „Erziehung und
       Unterricht“ den Werten des Grundgesetzes zu entsprechen habe. Die
       Reichsflagge würde „nicht nur für eine Ablehnung“ eben dieser Grundsätze
       stehen, sie sei auch „ein tief in der Tradition des deutschen
       Rechtsextremismus verwurzeltes Kampfmittel“ gegen den Rechtsstaat.
       
       Die Grüne Jugend hatte den Schulkonflikt nicht nur wegen des
       Rechtsextremismus aufgegriffen, sondern auch, weil die Schulleitung die
       Meinung vertrat, dass wenn Reichsfahnen verboten würden, auch „Hinweise auf
       die Fridays-For-Future-Bewegung“ unterbleiben müssten. Die
       Landtagsabgeordnete Julia Hamburg begrüßt die Haltung der niedersächsischen
       Landesregierung. Sie zeige klar, dass für diese Fahne kein „Platz an den
       Schulen“ sei: „Damit stärkt sie den Schulen den Rücken, aktiv gegen
       Rechtsextremismus vorzugehen“.
       
       11 Mar 2021
       
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