# taz.de -- Podcast „Lokalrunde“: Die Parkbank-Crew
> Erik und Katharina sprechen über zwei Gerichtsprozesse und ihre
> Erfahrungen als Journalist:in im Gerichtssaal.
IMG Bild: Seit 2017 gibt es eine Bleiberechtsregelung für Opfer von Hasskriminalität
Drei Männer wurden im Juli am Jahrestag des [1][G20-Gipfels] in Hamburg
festgenommen. Ermittler*innen fanden bei den Verdächtigen
Wechselkleidung, vier Brandsätze in einer Sporttasche und alle Anwesenden
hatten ein Feuerzeug, aber keinen Tabak. Die Polizei und Staatsanwaltschaft
werten diese Information als mögliche Brandanschlagsziele. Sie sollen vier
Brandanschläge in der Hansestadt geplant haben: ein Immobilienmaklerbüro,
ein Wohnhaus, ein Dienstauto und das Büro eines Bauunternehmers.
[2][Die drei wurden daraufhin verhaftet.] Eine vierte Person, die die drei
Angeklagten treffen sollte, wird immer noch von der Polizei gesucht. Nach
sieben Monaten in Untersuchungshaft stehen die drei nun vor Gericht im
Hochsicherheitssaal in Hamburg. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei
Täter*innen Verabredung zu Brandstiftung und schwere Brandstiftung vor.
Bis zu fünfzehn Jahren Haft könnten sie dafür erwarten.
Unter großem Jubel wurden die Angeklagten von den rund 100
Zuschauer*innen empfangen. Der Prozess läuft und [3][Katharina
Schipkowski] (taz Nord) verfolgt vor Ort alles live mit. Auch [4][Erik
Peter] (taz Berlin) nimmt in Berlin an einem Gerichtsverfahren teil: Er war
im Amtsgericht Tiergarten und beobachtet dort [5][den Fall eines
rassistischen Angriffs auf einen 26-jährigen Afghanen].
Zehn Männer kamen von einem 1. FC Union Fußballspiel und haben am S-Bahnhof
Karlshorst den Afghanen attackiert und verletzt. Zeug*innen haben von
rassistischen Beleidigungen berichtet. Der mögliche Haupttäter soll beim
Eintreffen der Polizei gesagt haben: „Es ist alles ok hier. Es sind hier
keine deutschen Interessen betroffen“, erzählt Erik. Der Angreifer ist ein
Berliner Polizist, der an dem mutmaßlichen Tag nicht im Dienst war, aber
weiterhin ist der Beamte berufstätig.
„In der Anklage der Staatsanwaltschaft hat sich über den rassistischen
Charakter dieser Tat gar nichts gefunden“, sagt Erik. Denn der
taz-Redakteur hat herausgefunden, dass die Motivlage nicht in eine
Anklageschrift gehört. Im Gerichtssaal haben sich alle Angeklagten
geweigert, auszusagen. Der Asylantrag des Opfers wurde kurze Zeit vorher in
Deutschland abgelehnt. Seit Juni 2017 gibt es eine Bleiberechtsregelung für
Opfer von Hasskriminalität, berichtet Erik.
Der Prozess wird klären, ob die Richterin ein rassistisches Motiv erkennt
oder nicht. Denn an dem Urteil könnte ein Bleiberecht hängen. „Das ist ganz
klar ein Signal an Nazis: mit eurem Angriff erreicht ihr genau das
Gegenteil, von dem, was ihr eigentlich wollt“, sagt Erik. In dieser
Podcastfolge erzählen beide taz-Redakteur*innen von ihren Erfahrungen im
Gerichtssaal.
17 May 2021
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