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       # taz.de -- Podcast „Lokalrunde“: Die Parkbank-Crew
       
       > Erik und Katharina sprechen über zwei Gerichtsprozesse und ihre
       > Erfahrungen als Journalist:in im Gerichtssaal.
       
   IMG Bild: Seit 2017 gibt es eine Bleiberechtsregelung für Opfer von Hasskriminalität
       
       Drei Männer wurden im Juli am Jahrestag des [1][G20-Gipfels] in Hamburg
       festgenommen. Ermittler*innen fanden bei den Verdächtigen
       Wechselkleidung, vier Brandsätze in einer Sporttasche und alle Anwesenden
       hatten ein Feuerzeug, aber keinen Tabak. Die Polizei und Staatsanwaltschaft
       werten diese Information als mögliche Brandanschlagsziele. Sie sollen vier
       Brandanschläge in der Hansestadt geplant haben: ein Immobilienmaklerbüro,
       ein Wohnhaus, ein Dienstauto und das Büro eines Bauunternehmers.
       
       [2][Die drei wurden daraufhin verhaftet.] Eine vierte Person, die die drei
       Angeklagten treffen sollte, wird immer noch von der Polizei gesucht. Nach
       sieben Monaten in Untersuchungshaft stehen die drei nun vor Gericht im
       Hochsicherheitssaal in Hamburg. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei
       Täter*innen Verabredung zu Brandstiftung und schwere Brandstiftung vor.
       Bis zu fünfzehn Jahren Haft könnten sie dafür erwarten.
       
       Unter großem Jubel wurden die Angeklagten von den rund 100
       Zuschauer*innen empfangen. Der Prozess läuft und [3][Katharina
       Schipkowski] (taz Nord) verfolgt vor Ort alles live mit. Auch [4][Erik
       Peter] (taz Berlin) nimmt in Berlin an einem Gerichtsverfahren teil: Er war
       im Amtsgericht Tiergarten und beobachtet dort [5][den Fall eines
       rassistischen Angriffs auf einen 26-jährigen Afghanen].
       
       Zehn Männer kamen von einem 1. FC Union Fußballspiel und haben am S-Bahnhof
       Karlshorst den Afghanen attackiert und verletzt. Zeug*innen haben von
       rassistischen Beleidigungen berichtet. Der mögliche Haupttäter soll beim
       Eintreffen der Polizei gesagt haben: „Es ist alles ok hier. Es sind hier
       keine deutschen Interessen betroffen“, erzählt Erik. Der Angreifer ist ein
       Berliner Polizist, der an dem mutmaßlichen Tag nicht im Dienst war, aber
       weiterhin ist der Beamte berufstätig.
       
       „In der Anklage der Staatsanwaltschaft hat sich über den rassistischen
       Charakter dieser Tat gar nichts gefunden“, sagt Erik. Denn der
       taz-Redakteur hat herausgefunden, dass die Motivlage nicht in eine
       Anklageschrift gehört. Im Gerichtssaal haben sich alle Angeklagten
       geweigert, auszusagen. Der Asylantrag des Opfers wurde kurze Zeit vorher in
       Deutschland abgelehnt. Seit Juni 2017 gibt es eine Bleiberechtsregelung für
       Opfer von Hasskriminalität, berichtet Erik.
       
       Der Prozess wird klären, ob die Richterin ein rassistisches Motiv erkennt
       oder nicht. Denn an dem Urteil könnte ein Bleiberecht hängen. „Das ist ganz
       klar ein Signal an Nazis: mit eurem Angriff erreicht ihr genau das
       Gegenteil, von dem, was ihr eigentlich wollt“, sagt Erik. In dieser
       Podcastfolge erzählen beide taz-Redakteur*innen von ihren Erfahrungen im
       Gerichtssaal.
       
       17 May 2021
       
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