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       # taz.de -- Hamburger Datenschützer vs. Whatsapp: Gegenwind für Datendealer
       
       > Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar will die neuen
       > Whatsapp-Nutzungsbedingungen stoppen. Er hält deren Rechtmäßigkeit für
       > fraglich.
       
   IMG Bild: Im Klinsch mit Whatsapp und Facebook: Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar
       
       Hamburg taz | Die neue [1][Datenschutzrichtlinie von Whatsapp], die am 15.
       Mai in Kraft treten soll, beschäftigt nun auch den Hamburger
       Landesdatenschutzbeauftragten. Gegenüber der Osnabrücker Zeitung und der
       taz kündigte [2][Johannes Caspar] die Prüfung eines
       Dringlichkeitsverfahrens gegen die umstrittene Richtlinie an. Diese zwingt
       die rund 60 Millionen Nutzer*innen des Messengers in Deutschland, einem
       weitgehend ungehinderten Austausch der über sie erfassten Daten zwischen
       allen Diensten des Facebook-Imperiums – zu dem auch Whatsapp gehört –
       zuzustimmen.
       
       „Friss oder stirb“ heißt dabei die Devise: Wer seinen Haken nicht hinter
       die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt, kann über den Messenger
       in Zukunft nur noch sehr eingeschränkt kommunizieren. Das Recht zum
       Datenaustausch räumt sich der Betreiber für alle zu Facebook gehörenden
       Unternehmen ein. Ein Widerspruchsrecht haben die User*innen nicht mehr.
       Ursprünglich sollte die neue Richtlinie bereits am 8. Februar in Kraft
       treten. Nach heftiger Kritik und zahlreichen Nutzer*innen-Wechseln zu
       [3][Whatsapp-Alternativen] wie Signal oder Telegram verschob die
       Facebook-Tochter die Einführung jedoch auf den 15. Mai.
       
       Da Facebook Deutschland seinen Sitz in Hamburg hat, fällt das Unternehmen
       in Caspars Zuständigkeitsbereich. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte
       bewertet die geplanten Änderungen der Datenschutzrichtlinie nicht nur als
       „vage und widersprüchlich“, sondern auch als „möglicherweise rechtswidrig“.
       Dass in Europa unter der gültigen Datenschutzgrundverordnung die
       Nutzer*innen gezwungen seien, den Privatsphärebestimmungen des größten
       Messenger-Dienstes zuzustimmen, ohne dass es zu einer intensiveren
       Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde kommt, sei „schwerlich
       akzeptabel“ und „juristisch fragwürdig.“ Es zeige, so Caspar, „wie weit
       Anspruch und Wirklichkeit im Datenschutzrecht der EU auseinanderfallen.“
       
       Hamburgs oberster Datenschützer fordert deshalb die irische
       Datenschutzbehörde – Facebook hat sein Europa-Hauptquartier dort – auf,
       endlich eine unabhängige Überprüfung der Datenschutzrichtlinie einzuleiten.
       Doch die weigert sich bislang einzugreifen. Gleichzeitig hat Caspar mit dem
       Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, der für Whatsapp zuständig
       ist, Kontakt aufgenommen, um sich mit ihm über das weitere Vorgehen
       abzustimmen und eine Anhörung der betroffenen Digitalriesen zu veranlassen.
       
       Denn die neuen Richtlinien stellen dem Facebook-Konzern zwar einen
       Blankoscheck zum unbegrenzten Datentransfer aus, welche
       Nutzer*innen-Informationen sie aber konkret zu welchem Zweck austauschen
       wollen, darüber schweigen sich die Unternehmen der Facebook-Gruppe bislang
       aus. „Die Unternehmen müssen deutlich erklären, was hinter dem Vorhang
       passiert. Es geht nicht an, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre Einwilligung
       pauschal erklären müssen und der Konzern dann später darüber entscheidet,
       wie zu verfahren ist,“ moniert Caspar. „Da müssen sich die Unternehmen
       erklären und zudem muss den Whatsapp-Nutzer*innen auf jeden Fall ein
       Widerspruchsrecht eingeräumt werden“, fordert der Datenschützer.
       
       Das von Caspar nun angedrohte Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 66 der
       EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht den Einsatz von einstweiligen
       Maßnahmen vor, wenn die betroffene Aufsichtsbehörde dringenden
       Handlungsbedarf sieht. Die Erlasse im Dringlichkeitsverfahren gelten ab
       sofort. Sie sind für Fälle gedacht, bei denen „unter außergewöhnlichen
       Umständen“ sofort Recht und Freiheiten von Personen geschützt werden
       müssen.
       
       Die Hamburger Datenschutzbehörde könnte damit höchstens drei Monate lang
       die Einführung der neuen Regeln stoppen – allerdings nur in Deutschland.
       Die betroffenen Unternehmen könnten gegen die Eilverfügung aber vor dem
       Verwaltungsgericht klagen. Caspar will nun noch die Konsultationen mit
       Bundesdatenschützer Kelber abwarten und kommende Woche entscheiden, ob er
       die Eilverfügung auf den Weg bringt. „Da die neuen Richtlinien schon in
       knapp zwei Monaten in Kraft treten, drängt die Zeit“, betont der
       Datenschützer.
       
       Endgültig entschieden werden müsste der Fall auf EU-Ebene, vom Europäischen
       Datenschutzausschuss. Doch dessen Mitglieder haben recht unterschiedliche
       Auffassungen, wie weit Datenschutz gehen darf. Den Whatsapp-User*innen
       empfiehlt Caspar deshalb, „die Zustimmungsfrist bis zum 15. Mai auf alle
       Fälle auszunutzen und abzuwarten, was bis dahin passiert“.
       
       18 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Neue-Nutzungsbedingungen/!5742641
   DIR [2] https://datenschutz-hamburg.de/pages/vita/
   DIR [3] https://www.ionos.de/digitalguide/online-marketing/social-media/whatsapp-alternativen/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Marco Carini
       
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