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       # taz.de -- Antidiskriminierungsgesetz für Hamburg: Nach Berliner Vorbild
       
       > Die Linke will ein Antidiskriminierungsgesetz, dem sich auch Rot-Grün
       > eigentlich nicht verwehren kann: In Berlin hatten sie es gemeinsam
       > erarbeitet.
       
   IMG Bild: Kann helfen: Ein Gesetz gegen diskriminierende Polizei
       
       Hamburg taz | Die Linksfraktion will in der Bürgerschaft am Mittwoch einen
       [1][Entwurf zu einem] [2][Landesantisdiskriminierungsgesetz] (LADG)
       einbringen. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich das Verbot
       vielfältiger Diskriminierung durch öffentliche Stellen – und eine
       Beweislastumkehr, mit der künftig die Behörden in der Pflicht wären, den
       ihnen vorgeworfenen Verstoß zu widerlegen. In weiten Teilen [3][ähnelt der
       Entwurf dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz], das im vorigen Jahr
       nach erbittertem Protest von Konservativen und der Polizei durchgesetzt
       wurde.
       
       „Wir erleben, dass es auch in Hamburg Diskriminierung gibt – viele Menschen
       spüren das im Alltag und im Umgang mit Behörden“, sagt Cansu Özdemir,
       Fraktionsvorsitzende der Linken. Das LADG soll Betroffene davor besser
       schützen. Kommt es etwa zu einer rassistischen Diskriminierung durch die
       Polizei, können Betroffene Schadenersatz erstreiten. Eine
       Antidiskriminierungsstelle soll ihnen dabei helfen, aber auch als
       Ombudsstelle für eine gütliche Einigung bereitstehen.
       
       Allein auf Rassismus als Form von Diskriminierung ziele das Gesetz aber
       nicht: „Es gibt auch ganz andere Merkmale von Diskriminierung: das Alter
       etwa, das Körpergewicht oder der soziale Status“, sagt Özdemir. Auch ist
       der Blick nicht nur auf polizeiliches Handeln gerichtet: Diskriminierung
       gebe es in allen Lebensbereichen, etwa auch in der Schule. Studien hätten
       bereits nachgewiesen, dass Kinder mit ausländisch klingendem Namen bei
       gleicher Leistung schlechtere Noten bekommen als Kinder mit typisch
       deutschem Namen. Auch dagegen sieht die Linksfraktion im LADG einen Hebel.
       
       Hinzu kommt noch: Mittels eines Verbandsklagerechts sollen nach dem Willen
       der Linken nicht nur einzelne Vorfälle verfolgt werden: Erkennen anerkannte
       Verbände bei Verwaltungshandlungen und -verfügungen diskriminierende
       Verstöße, können sie dagegen klagen.
       
       In Berlin war ein nahezu identisches Gesetz im vorigen Juni, im Zuge der
       Black-Lives-Matter-Bewegung, in Kraft getreten – trotz großem Protest: Die
       Berliner Polizeispitze sprach davon, das Gesetz sei ein „Misstrauensvotum“
       gegen Polizist:innen und sogar [4][Bundesinnenminister Horst Seehofer
       (CSU) mischte sich ein] und hielt es wahlweise für überflüssig oder
       kontraproduktiv; es sei unnötig und behindere Behörden nur in ihrer Arbeit.
       
       Kurzzeitig eskalierenließen es vor allem CDU-geführte Bundesländer, als sie
       ankündigten, keine Beamt:innen mehr zur Amtshilfe nach Berlin schicken
       zu wollen, weil das Gesetz auch für sie gilt. Von der Kritik ist jedoch
       [5][nicht viel geblieben]. Eine erste Bilanz nach sechs Monaten (siehe
       Kasten) zeigte, dass eine befürchtete Klagewelle ausgeblieben ist.
       
       Interessant wird es, wie sich die Fraktionen von SPD und Grünen zum
       Linken-Entwurf positionieren. Denn das Berliner Vorbild war von einem
       rot-rot-grünen Senat in Berlin verabschiedet worden.
       
       Wären SPD oder Grüne in Hamburg dagegen, stellt sich die Frage, warum sie
       zu anderen Ansichten als ihre Parteigenoss:innen in der Hauptstadt
       kommen.
       
       Die Grünen wollten erst in einer Fraktionssitzung am Montagabend klären,
       wie sie sich zum Entwurf der Linken positionieren wollen. Auch die
       SPD-Fraktion tagte dazu erst nach Redaktionsschluss am Abend. Für die Linke
       ist die Einbringung in die Bürgerschaft am Mittwoch ohnehin erst Auftakt
       der Debatte um das Gesetz. Sie wolle „den Diskussionsprozess über ein
       Hamburger Landesantidiskriminierungsgesetz damit starten“, schreibt sie im
       Antrag.
       
       23 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/74823/ein_landesantidiskriminierungsgesetz_ladg_fuer_hamburg_auf_den_weg_bringen.pdf
   DIR [2] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/74823/ein_landesantidiskriminierungsgesetz_ladg_fuer_hamburg_auf_den_weg_bringen.pdf
   DIR [3] /Antidiskriminierungsgesetz-fuer-Berlin/!5645811
   DIR [4] /Berliner-Antidiskriminierungsgesetz/!5689671
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