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       # taz.de -- Sexueller Missbrauch: Nicht nur Gewalt
       
       > Um Kinder besser vor sexuellen Übergriffen zu schützen, brauchen wir
       > einen weiten Begriff von Missbrauch.
       
   IMG Bild: Eine Einführung der Begrifflichkeit „sexualisierte Gewalt“ wäre kontraproduktiv gewesen
       
       Sexueller Missbrauch von Kindern ist eines der widerlichsten Verbrechen.
       Die Seele von Kindern wird auf das Schwerste verletzt. Viele Opfer bleiben
       ihr Leben lang traumatisiert. Dennoch sind diese Taten alltäglich – im
       Schnitt werden in Deutschland jeden Tag 43 Kinder sexuell missbraucht.
       
       Das darf unsere Gesellschaft nie akzeptieren. [1][Im Bundestag
       verabschieden wir am Donnerstag daher ein umfassendes Gesetzespaket, das
       Kinder besser vor solchen Übergriffen schützen soll] und diese Taten
       endlich als das bestraft, was sie sind: als Verbrechen.
       
       Als Union war uns wichtig, dass das Gesetz keine rechtlichen Grauzonen für
       Täter bietet. Deswegen haben wir den vom Bundesjustizministerium
       vorgeschlagenen neuen Begriff „sexualisierte Gewalt“ gestrichen. Im
       Einklang mit nahezu allen Strafrechtsexperten sind wir der Auffassung, dass
       diese Begrifflichkeit die Gefahr heraufbeschworen hätte, dass bestimmte
       Übergriffe an Kindern rechtlich nicht mehr klar erfasst hätten werden
       können.
       
       Denn die Rechtsprechung definiert den Begriff der „Gewalt“ eng. Es gibt
       aber Taten, die zweifellos sexuellen Missbrauch darstellen, bei denen aber
       kein Körperkontakt stattfindet und die deshalb nur schwer unter den Begriff
       Gewalt zu fassen sind. Manche Täter manipulieren ihre Opfer und bringen sie
       dazu, sexuelle Handlungen an sich oder anderen vorzunehmen. Oder sie
       masturbieren vor einem Kind.
       
       Weder juristisch noch umgangssprachlich kann solches Täterverhalten ohne
       Weiteres als Gewalt eingeordnet werden. Die Verfassung verlangt aber, dass
       nur das bestraft wird, was klar und unmissverständlich verboten ist.
       
       [2][Mit der Begrifflichkeit sexualisierte Gewalt hätten sich aber
       Rechtsunsicherheiten und Strafbarkeitslücken ergeben – zulasten der Opfer.]
       Das war für uns nicht akzeptabel. Deshalb ist es gut, dass die etablierte
       und klare Terminologie „sexueller Missbrauch von Kindern“ weiterhin
       Verwendung findet. Dies macht jedem deutlich, worum es geht: Um Verbrechen,
       die wir entschlossen bekämpfen und hart bestrafen.
       
       24 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw44-de-sexualisierte-gewalt-800918
   DIR [2] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sexualisierte-gewalt-kinder-sexueller-missbrauch-kinderpornografie-anhoerung-bundestag-strafrahmen-verbrechen-keuschheitsprobe/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jan-Marco Luczak
       
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