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       # taz.de -- Geplante Notbremse: Nur ein bisschen Zentralstaat
       
       > Die geplanten Kompetenzen für den Bund hebeln den Föderalismus nicht aus.
       > Die Länder dürften froh sein, dass sie Verantwortung abgeben.
       
   IMG Bild: Kommunen sollen ab einer 100er-Inzidenz nicht mehr lockern dürfen
       
       Ist die [1][geplante Bundes-Notbremse] für Städte und Kreise mit hoher
       Coronabelastung ambitioniert genug? Oder greifen Ausgangssperre und
       Shutdown zu sehr in die Grundrechte ein? Darüber kann und sollte man wie
       immer diskutieren. Wer aber behauptet, hier werde der Föderalismus
       abgeschafft oder sogar eine Merkel-Diktatur errichtet, ist nicht ernst zu
       nehmen.
       
       Bisher fassten die regelmäßigen Bund-Länder-Runden unverbindliche
       Beschlüsse, die von den Landesregierungen mehr oder weniger konsequent
       umgesetzt wurden. Bei der nun geplanten Notbremse ist all das nicht mehr
       erforderlich. Sobald ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt einen
       Inzidenzwert über 100 aufweist, sollen gesetzlich festgelegte Regeln
       gelten.
       
       Die Zentralisierung betrifft damit aber nur einen Teil der
       Pandemiebekämpfung. Ein Landkreis oder ein Bundesland kann weiter lockern,
       sofern die Zahlen vor Ort unter der Inzidenz von 100 bleiben. Nur bei
       höheren Inzidenzwerten soll die neue Bundesregelung eingreifen. Wenn aber
       die Indidenzzahl über 100 liegt, dann ist eine Lockerung vermutlich ohnehin
       keine gute Idee. Manches Bundesland dürfte dann vielleicht sogar froh sein,
       wenn es die nächsten harten Einschnitte nicht selbst anordnen muss, sondern
       sich hinter einem Bundesgesetz verstecken kann.
       
       Ganz sicher entsteht so aber keine Diktatur. Wenn der Bundestag ein Gesetz
       mit Maßnahmen selbst beschließt, ist dies sogar demokratischer, als wenn er
       deren Auswahl den Landesregierungen und deren Verordnungen überlässt.
       
       Zwar steht den BürgerInnen gegen Maßnahmen, die im Gesetz stehen, nur noch
       der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen. Das heißt aber auch: Vor dem
       Gang nach Karlsruhe muss nicht erst der Rechtsweg durch die
       Verwaltungsgerichtsbarkeit absolviert werden. Das dürfte die Mehrheit der
       Deutschen wohl kaum erschrecken. Manche werden es womöglich als Vorteil
       ansehen, wenn das Bundesverfassungsgericht sich schneller und häufiger um
       Coronafragen kümmern muss.
       
       12 Apr 2021
       
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