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       # taz.de -- Polizeibeamtin mit Reichsbürger-Nähe: Gericht bestätigt Suspendierung
       
       > Friederike H. flog bei der Polizei raus, weil sie der
       > Reichbürger-Ideologie nahe steht. Die Suspendierung ist laut
       > Oberverwaltungsgericht rechtens.
       
   IMG Bild: In Behörden seit langem ein Thema: Vortrag zum Umgang mit Reichsbürgern 2018 in Tübingen
       
       Hamburg taz | Die Karriere bei der Polizei ist vorbei. Am 26. April wurde
       die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg bekannt, dass
       die Entfernung der Polizeibeamtin Friederike H. aus dem
       Beamt:innenverhältnis gerechtfertigt ist. Der Grund: Die nun
       ehemalige Polizeibeamtin steht der Reichsbürgerideologie nahe.
       
       Den Behörden aufgefallen war die Beamtin aus der Polizeidirektion
       Braunschweig bereits vor knapp fünf Jahren. Damals hatte sie einen
       sogenannten Staatsangehörigenausweis beantragt und sich dabei als Bürgerin
       des „Königreichs Preußen“ bezeichnet.
       
       Reichsbürger:innen verwenden den auch als „Gelben Schein“ bezeichneten
       „Staatsangehörigenausweis“, weil sie Personalausweis und Reisepass als
       Symbole der Bundesrepublik ablehnen. Das Königreich Preußen wiederum gilt
       für einige der Reichsbewegten als noch oder wieder bestehend.
       
       Zur Trennung von der Polizistin führte zudem, dass sie in einem
       zivilrechtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht Dannenberg die Legitimität
       der Gerichtsbarkeit infrage stellte und den Ausweis der Richterin nicht
       anerkennen wollte. Auch das ist kein unübliches Auftreten von
       Reichsbewegten.
       
       Den Kolleg:innen im Dienst sei Friederike H. jedoch nicht durch
       einschlägige Aussagen oder solches Verhalten aufgefallen. Die
       Polizeidirektion Braunschweig sah allerdings ein grundsätzliches
       Dienstvergehen gegeben und erhob Klage. Das Verwaltungsgericht Braunschweig
       entschied, dass die Entfernung aus dem Dienst rechtmäßig sei.
       
       ## Widerspruch ohne Erfolg
       
       H. war fast zwanzig Jahre im Polizeidienst. Gegen das Urteil legte die
       Polizistin Berufung ein, eine „Reichsbürgerin“ sei sie nicht. Der
       Widerspruch blieb jedoch ohne Erfolg. Heiko Leitsch, Pressesprecher des
       OVG, erklärt: „Als Beamtin muss sie sich zur freiheitlich-demokratischen
       Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Gegen diese
       Pflicht hat sie schuldhaft verstoßen.“ Dieses Urteil kann Friederike H.
       nicht anfechten.
       
       Die Geschichte ist kein Einzelfall: Bereits 2017 ging die Polizeidirektion
       Göttingen gegen eine Polizeibeamtin vor, die beim Einwohnermeldeamt ihren
       zerbrochenen Personalausweis abgeben und für sich und ihre Tochter den
       „Gelben Schein“ beantragen wollte. Auch sie gab an, dem Königreich Preußen
       anzugehören.
       
       Im Februar 2018 lehnte das Verwaltungsgericht Göttingen auch hier den
       Antrag der Kommissarin gegen die von der Polizeidirektion ausgesprochene
       Suspendierung ab. Wer die verfassungsmäßigen Strukturen infrage stelle,
       könne nicht im Polizeidienst weiterbeschäftigt werden.
       
       In Niedersachsen geht das Innenministerium noch weiteren Fällen von
       Beamt:innen mit Reichsideologie nach. Die Zahl soll unter Zehn liegen.
       Der Landesverfassungsschutz ging im Februar 2021 von landesweit rund 1.100
       Reichsbürger:innen aus.
       
       29 Apr 2021
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Speit
       
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