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       # taz.de -- Verfahren gegen dozierenden Polizisten: Zu viel geklaut
       
       > Ein Kriminalbeamter dozierte an der Fachhochschule Altenholz und schrieb
       > von seinen Studierenden ab. Nun hat ihn die Polizei abgezogen.
       
   IMG Bild: Diese Notizen dann vielleicht besser nicht dem Prof vorlegen: Polizist:innen in Ausbildung
       
       Bremen taz | Nur wenige Tage nachdem die taz über den Plagiatsverdacht
       gegen einen Dozenten an der Fachhochschule für Verwaltung und
       Dienstleistung (FHVD) in Altenholz [1][berichtet hat], ist der betroffene
       Mann von der Dozentenliste der Fachhochschule gestrichen worden. Da es sich
       um den Fachbereich Polizei der Fachhochschule handelte, ist die Polizei
       Schleswig-Holstein direkt zuständig. Deren Pressestelle hat bestätigt, dass
       es ein laufendes dienstrechtliches Verfahren gibt. Die Abordnung des
       Kriminalbeamten an die Fachhochschule ließ sich offenbar unbürokratisch
       widerrufen.
       
       Was das Fass zum Überlaufen brachte, war offenbar der Hinweis der taz auf
       ein zweites Plagiat. In einem ersten Fall – im vergangenen Jahr – hatte die
       Fachhochschule noch versucht, ihren Dozenten zu decken.
       
       Eine studierende Kriminalkommissarin hatte damals Teile ihrer Hausarbeit in
       der Zeitschrift der Kieler Gewerkschaft der Polizei (GdP), Die
       Kriminalpolizei, unter dem Autorennamen ihres Betreuers Oliver Hintz
       entdeckt. Als sie ihn daraufhin anrief, soll er lediglich „herablassend und
       abfällig“ reagiert haben, wie er später auch selbst einräumen musste. Die
       Studentin ging daraufhin zum Dekan des Fachbereichs Polizei. Doch anstatt
       sie zu unterstützen, ließ der sie zu einem „Moderationsgespräch“ antreten.
       
       Die Studentin wandte sich an eine Juristin der GdP, die ihr empfahl, eine
       Entschuldigung zu verlangen und eine Spende über 2.500 Euro an den Hilfs-
       und Unterstützungsfonds der Gewerkschaft. Unter diesen Umständen war dann
       auch die Studierende bereit, die Sache vertraulich zu halten. Hintz zahlte
       diese Summe aber nicht, woraufhin die GdP-Vertreterin den Fall in der
       März-2021-Ausgabe von Die Kriminalpolizei öffentlich machte – auch mit dem
       Hinweis, dass der betroffene Dozent in dem Gespräch behauptet hatte, es sei
       „an anderen Hochschulen gang und gäbe“, dass Dozenten und Dozentinnen die
       Arbeiten ihrer Studierenden unter ihrem Namen veröffentlichten.
       
       Seitens des Fachbereichs gab es vorerst keine Konsequenzen, es wurde etwa
       auch versäumt, andere Studierende aus aktuellem Anlass auf ihre
       Urheberrechte hinzuweisen.
       
       Wie gering das Schuldbewusstsein des Dozenten war, der immerhin die
       Polizeianwärter in Ethik unterrichtete, wird auch daran deutlich, dass er
       im Februar 2021 in einer anderen Fachzeitschrift, der Kriminalistik, einen
       Aufsatz unter dem Titel „Der Tatort als Psychogramm des Täters?“
       veröffentlichte. Auffällig daran ist: Einer seiner Studierenden hatte eine
       Bachelor-Arbeit unter dem Titel „Der Tatort als Psychogramm des Täters“
       verfasst.
       
       Die Bibliothek der Fachhochschule verwies, als die taz die Bachelor-Arbeit
       zum Vergleich ausleihen wollte, weiter an die Polizei Schleswig-Holstein.
       Und die sperrte die Arbeit daraufhin mit dem Argument, sie enthalte
       vertrauliche Inhalte: „Verschlusssache“. Wenige Tage später war der Dozent
       dann aus dem Lehrendenverzeichnis verschwunden – mindestens ein Hinweis
       darauf, dass auch der zweite Plagiatsverdacht von der Polizei für
       zutreffend gehalten wird.
       
       Die Pressestelle der Fernuni Hagen teilte inzwischen mit, dass Herr Hintz
       sein Promotionsvorhaben an der dortigen Lehranstalt auf eigenen Wunsch
       vorzeitig beendet habe.
       
       Die Fachhochschule Altenholz versucht derweil noch immer, denn Fall
       totzuschweigen. Im Unterschied etwa zu Niedersachsen, wo die
       Polizisten-Ausbildung an einer polizeilichen „Akademie“ stattfindet, hält
       die Polizei im Land Schleswig-Holstein große Stücke darauf, dass die
       Ausbildung an einer ordentlichen Fachhochschule stattfindet, an der
       folglich auch wissenschaftliche Standards gelten sollen.
       
       Der Fall Hintz zeigt, dass dies nicht allen Dozenten, die von der Polizei
       dorthin abgeordnet werden, hinreichend klar ist. Und das scheint der
       Polizei in Schleswig-Holstein immerhin ausgesprochen peinlich zu sein.
       
       29 Apr 2021
       
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