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       # taz.de -- Aktuelle Nachrichten in der Coronakrise: Merkel nennt Notbremse „überfällig“
       
       > Bundeskabinett beschließt bundesweite Coronaregeln. US-Behörden warnen
       > vor dem Vakzin von Johnson & Johnson. Dessen Auslieferung an Europa
       > verzögert sich.
       
   IMG Bild: Bundeskanzlerin Merkel informiert über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
       
       ## Auslieferung von J&J-Vakzin verschoben
       
       Wegen möglicher schwerer Nebenwirkungen verschiebt der US-Pharmakonzern
       Johnson & Johnson die Auslieferung seines Corona-Impfstoffs in Europa. „Wir
       haben die Entscheidung getroffen, die Markteinführung unseres Impfstoffs in
       Europa aufzuschieben“, erklärte der Konzern am Dienstag.
       
       Zuvor hatten die US-Gesundheitsbehörden eine Pause bei den Impfungen mit
       dem J&J-Vakzin empfohlen, nachdem vereinzelte Fälle von seltenen
       Blutgerinnseln gemeldet worden waren. (rtr)
       
       ## US-Behörden: J&J-Impfungen stoppen
       
       Die US-Gesundheitsbehörden raten zu einer sofortigen Aussetzung von
       Corona-Impfungen mit dem Mittel von Johnson & Johnson (J&J). Die
       Arzneimittelbehörde FDA und das Seuchenzentrum CDC verwiesen am Dienstag in
       einer gemeinsamen Erklärung auf das Auftreten einer seltenen Thromboseart
       in sechs Fällen. Der Impfstoff sei in den USA bislang mehr als 6,8
       Millionen Mal verabreicht worden.
       
       J&J erklärte in einer ersten Stellungnahme, die Fälle seien bekannt. Ein
       klarer kausaler Zusammenhang sei bislang nicht nachgewiesen worden. Die
       Aktie des US-Pharmaunternehmens gab im vorbörslichen Handel 2,1 Prozent
       nach. Zuerst hatte die „New York Times“ von der Empfehlung berichtet. In
       Deutschland wird dieser Impfstoff bisher nicht eingesetzt. (rtr)
       
       ## Merkel nennt Bundes-Notbremse „überfällig“
       
       Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die bundesweite Regelung der
       Corona-Notbremse mit dem starken Anstieg der Covid-Intensivpatient:innen
       gerechtfertigt. „Die bundeseinheitlich geltende Notbremse ist überfällig.
       Denn die Lage ist ernst“, sagte Merkel am Dienstag in Berlin nach der
       Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes durch das Kabinett.
       Ärzt:innen und Pfleger:innen bräuchten die Hilfe der Politik.
       
       „Wir dürfen sie nicht im Stich lassen, wir müssen ihnen helfen“, fügte die
       Kanzlerin mit Blick auf die steigende Zahl an Intensivpatienten in
       Krankenhäusern hinzu. „Wir setzen die Notbremse bundesweit um“, betonte die
       Kanzlerin. Ab jetzt seien zusätzliche Coronamaßnahmen ab einer
       Sieben-Tage-Inzidenz von 100 nicht mehr Auslegungssache, sondern sie
       griffen automatisch. Merkel appellierte an die Bundestagsfraktionen, nun
       einen schnellen Beschluss zu ermöglichen. Die bisherigen
       Bund-Länder-Beratungen reichten nicht mehr aus. „Die Pandemiebekämpfung
       muss stringenter werden“, rechtfertigte Merkel die zusätzliche
       Bundeskompetenz. (rtr)
       
       ## Berlin erlaubt Geimpften mehr Freiheit
       
       Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen in Berlin etwas mehr
       Freiheiten. Sie werden künftig wie Menschen mit einem negativen Test
       behandelt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag nach der
       Senatssitzung erfuhr.
       
       Betroffene dürfen demzufolge ohne vorherigen Coronatest auch abseits des
       Lebensmittelhandels Einkaufen gehen oder ein Museum besuchen. (dpa)
       
       ## Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen
       
       Die Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich auf
       Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen
       Vorgaben einstellen. Eine entsprechende Änderung des
       Infektionsschutzgesetzes hat das Bundeskabinett am Dienstag in Berlin
       beschlossen, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr.
       
       So soll von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung
       oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll
       nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der
       Berufsausübung dient. Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn
       in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei
       aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das
       bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000
       Einwohner:innen kommen.
       
       In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner
       festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder
       privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die
       Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich
       dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.
       Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
       
       Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten Läden und
       die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen.
       Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte,
       Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
       Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs,
       Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte
       und Gartenmärkte. Hier sollen Abstands- und Hygienekonzepte gelten.
       
       Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von
       Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den
       Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt
       es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler
       und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne
       Zuschauer.
       
       Geöffnet werden dürfen demnach Speisesäle in medizinischen oder
       pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in
       Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig
       beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die
       Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen
       und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch die Auslieferung von
       Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll weiter erlaubt
       sein.
       
       Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden
       Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein. Geöffnet werden dürften
       laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen,
       pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe –
       jeweils mit Maske.
       
       An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche
       gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien
       Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll
       Präsenzunterricht untersagt werden.
       
       Stundenlang war unter Hochdruck über die Regelungen verhandelt worden. Nach
       dpa-Informationen sollen in der Vorlage Fraktions- und Länderwünsche von
       der Bundesregierung in wichtigen Punkten berücksichtigt worden sein. Nach
       dem geplanten Kabinettsbeschluss soll das Gesetz möglichst in einem
       beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat
       passieren.
       
       Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine
       Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen auf den Weg gebracht.
       Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die
       Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur
       Verfügung stellen.
       
       Die schärferen Lockdown- und Testregeln sollen die Zahl der Infizierten,
       Covid-19-Kranken und Todesfälle drücken, bis auch durch fortschreitende
       Impfungen das Infektionsgeschehen im Griff gehalten werden kann. (dpa)
       
       ## Neuinfektionen und Todeszahlen steigen weiter
       
       Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert Koch-Institut (RKI)
       binnen eines Tages 10.810 Neuinfektionen mit dem [1][Coronavirus] gemeldet.
       Zudem wurden innerhalb von 24 Stunden 294 neue Todesfälle verzeichnet. Das
       geht aus Zahlen des RKI von Dienstagmorgen hervor. Vor einer Woche hatte
       das RKI binnen eines Tages 6.885 Neuinfektionen und 90 neue Todesfälle
       verzeichnet. Zudem könnten die Zahlen der Vorwoche wegen der Schulferien
       noch nicht vergleichbar mit früheren Werten sein. RKI-Präsident Lothar
       Wieler rechnete ab Mitte dieser Woche wieder mit verlässlicheren Daten zur
       Pandemie.
       
       Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000
       Einwohner:innen lag laut RKI am Dienstagmorgen bundesweit bei 140,9. Am
       Vortag gab das RKI diese Sieben-Tage-Inzidenz mit 129,2 an, vor einer Woche
       lag sie bei 123.
       
       Der bundesweite Sieben-Tage-R-Wert lag laut RKI-Lagebericht vom Montag bei
       1,09 (Vortag: 1,08). Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 109
       weitere Menschen anstecken. Der R-Wert sei weiter gestiegen, schreibt das
       RKI. Die in den Tagen nach Ostern beobachtete Absenkung des Werts könnte an
       der vorübergehend geringeren Testzahl gelegen haben. Auch der R-Wert kann
       laut RKI erst in einigen Tagen wieder aussagekräftig bewertet werden. (dpa)
       
       ## Ärzt:innen: Bald über 6.000 Intensivbehandelte
       
       Angesichts stark steigender Neuinfektionszahlen rechnen die Krankenhäuser
       in Deutschland bereits für Ende April [2][mit 6.000 und mehr
       Corona-Intensivpatient:innen]. Es sei davon auszugehen, dass
       deutschlandweit täglich zwischen 50 und 100 neue Patient:innen
       aufgenommen werden müssen, sagte der Präsident der Deutschen
       Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, Gernot
       Marx, der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstag). Noch im April könne ein
       Höchststand aller drei Pandemiewellen erreicht werden. „Die Situation ist
       wirklich sehr, sehr angespannt“, sagte der Aachener Medizinprofessor.
       
       Von allen Klinikstandorten werde berichtet, dass in der dritten Welle
       deutlich jüngere Intensivpatient:innen aufgenommen werden, erklärte
       Marx: „Wir sehen inzwischen sehr viele 40- bis 50-Jährige mit sehr schweren
       Corona-Verläufen auf den Intensivstationen.“ In der ersten und zweiten
       Welle seien unter 50-Jährige noch eine seltene Ausnahme gewesen. Der
       Intensivmediziner-Präsident appellierte eindringlich an die Politik, so
       schnell wie möglich einen strengen Lockdown einzuleiten. Bis die geplanten
       Änderungen des Infektionsschutzgesetzes umgesetzt seien und sich auf den
       Intensivstationen ein Effekt bemerkbar mache, würden 12 bis 14 Tage
       vergehen.
       
       Das Bundeskabinett berät am Dienstag über bundesweit einheitliche
       Coronaregeln. Dafür soll ein Entwurf zur Änderung des
       Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht werden. Die Bundesregierung
       wird demnach ermächtigt, bei hohen Infektionszahlen eine „Notbremse“ zu
       ziehen und deutlich striktere Kontaktbeschränkungen durchzusetzen. (epd)
       
       ## Britische Coronavariante wohl nicht tödlicher
       
       Die zunächst in Großbritannien entdeckte Corona-Variante B.1.1.7 ist
       aktuellen Studien zufolge ansteckender als die ursprüngliche Form,
       allerdings nicht tödlicher. Zu diesem Schluss kommen Forscher:innen in
       zwei separaten Studien, die am Dienstag in den Fachmagazinen „The Lancet
       Infectious Diseases“ und „The Lancet Public Health“ veröffentlicht wurden.
       Zuvor hatte es teilweise die Annahme gegeben, die Variante B.1.1.7 sei
       nicht nur leichter übertragbar als die in Wuhan entdeckte Wildform des
       Virus, sondern könne auch zu einer höheren Sterblichkeit unter den
       Patient:innen führen.
       
       In ihrer Studie untersuchten Forscher:innen des University College
       London mit PCR-Tests die Viruslast von Infizierten und werteten die in
       diesem Zeitraum aufgetretenen schweren Verläufe und Todesfälle aus. Bei
       Infizierten mit der sogenannten britischen Variante stellten sie eine
       höhere Viruslast fest. Der Anteil der Patient:innen, die an Covid-19
       starben, war jedoch bei der Variante nicht erhöht.
       
       Die andere in „The Lancet“ veröffentlichte Studie wertete Symptome von
       Covid-Patient:innen aus, die diese über eine App des Gesundheitssystems
       meldeten. Mittels Gensequenzierung stellten sie zudem fest, an welcher
       Corona-Variante die Betroffenen erkrankt waren. Auch diese Studie stellte
       keine signifikanten Unterschiede bei der Schwere der Erkrankung sowie bei
       nachweisbaren Langzeitwirkungen einer Infektion fest. Die Forscher:innen
       wiesen jedoch für die britische Variante eine deutliche Erhöhung des
       R-Wertes nach, der die Entwicklung der Pandemie beschreibt. Das spricht
       ebenfalls für eine erhöhte Übertragbarkeit der Variante.
       
       Da die Studien beide im vergangenen Winter in London und Südengland
       durchgeführt wurden, wo sich die Variante B.1.1.7 zu dieser Zeit rapide
       ausbreitete, hatten die Forscher:innen eine gute Vergleichbarkeit beider
       Varianten. Allerdings räumen die Wissenschaftler:innen ein, dass
       zusätzliche Studien nötig seien, um die Erkenntnisse weiter zu bestätigen.
       (dpa)
       
       ## Scholz: Notbremse bald beschlossen
       
       Vize-Kanzler Olaf Scholz (SPD) zufolge kommt die Coronanotbremse am
       Dienstag ins Kabinett, so dass einheitliche Regelungen oberhalb einer
       Inzidenz von 100 in ganz Deutschland möglich werden. Dies sei sorgfältig
       vorbereitet worden, sagt Scholz im „Deutschlandfunk“. Er sei daher fest
       davon überzeugt, dass dies im Kabinett verabschiedet werde.
       
       Auch Ausgangsbeschränkungen würden dann einheitlich geregelt. „Das ist das,
       was jetzt notwendig ist: Regelungen, die im ganzen Bundesgebiet
       überschaubar, nachvollziehbar für jeden einheitlich gelten.“
       
       ## Streit um Schnelltests in Unternehmen
       
       Olaf Scholz stellt Unternehmen für regelmäßige Coronatests keine
       Kompensation in Aussicht. Da sei nun eine nationale Kraftanstrengung der
       Firmen nötig. „Da müssen alle mitmachen“, sagt der SPD-Kanzlerkandidat im
       „Deutschlandfunk“. Die Verpflichtung, Mitarbeiter:innen in Büros und
       Fabriken regelmäßige Tests anzubieten, sei richtig. Die angestrebte Marke,
       dass dies mindestens 90 Prozent machten, sei bisher nicht erreicht worden.
       „Den Übrigen helfen wir jetzt mit einer Verordnung.“ Es werde dabei eine
       Dokumentationspflicht für bestellte Tests geben. Die Verordnung gelte nicht
       nur für private Firmen, sondern auch den öffentlichen Dienst.
       
       Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigte das Vorhaben,
       Arbeitgeber zu einem Schnelltest-Angebot für Präsenzbeschäftigte zu
       verpflichten. Der Schritt sei nötig, weil die Pandemiezahlen
       besorgniserregend seien, sagte Heil im ARD-Morgenmagazin. Zwar hätten schon
       60 Prozent der Beschäftigten ein Testangebot. „Aber das reicht nicht.“ Das
       Angebot müsse flächendeckend sein. „Das ist Aufwand, aber das ist nicht
       unverhältnismäßig.“ Umfragen zeigten, dass 84 Prozent der Beschäftigten ein
       solches Angebot wahrnehmen wollten. (rtr)
       
       13 Apr 2021
       
       ## LINKS
       
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