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       # taz.de -- Prozess wegen Kinderpornografie: Ganz unten
       
       > Zehntausende Fälle landen jedes Jahr bei den Behörden, die meisten
       > bleiben unbekannt. Nicht so bei dem Ex-Fußballstar Christoph Metzelder.
       
       Juni 2019: Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung plus Therapieauflage
       verurteilt das Landgericht Altenburg einen Mann aus Sachsen, der im Darknet
       Tausende Bilder und Videos von unter Zehnjährigen heruntergeladen hat.
       Zudem hatte er fiktive Verwandte für sexuelle Handlungen in einem Chat
       angeboten.
       
       Februar 2020: Das Bad Hersfelder Amtsgericht verurteilt einen 31-jährigen
       Mann aus Wildeck zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er hatte
       273.000 Bilder und Videos mit kinderpornografischen Inhalten im Internet
       heruntergeladen und teilweise auch verbreitet. Die Fotos und Videos zeigen
       teils schwerste Misshandlungen von Kindern.
       
       Meldungen wie diese schaffen es nur dann in die Zeitung, wenn es besonders
       unappetitlich wird. Es wäre ja auch kaum Platz für all die anderen Fälle:
       Straftaten nach [1][Paragraf 184b] des Strafgesetzbuches (StGB), also
       Besitz, Herstellung oder Verbreitung von Missbrauchsabbildungen, auch
       Kinderpornografie genannt, werden in Deutschland massenhaft begangen: Mehr
       als 25.000 vergleichbare Ermittlungsverfahren nach [2][Paragraf 184 StGB]
       wurden allein im Jahr 2019 an deutschen Gerichten durchgeführt.
       
       In vielen Fällen, etwa bei Ersttätern, kommt es gar nicht erst zu einer
       öffentlichen Verhandlung: Der Täter bekommt seinen Schuldspruch als
       Strafbefehl per Post zugestellt, oft erfährt das dann nicht einmal der
       Arbeitgeber. Geschweige denn die Öffentlichkeit.
       
       Da ergötzt sich jemand an sexuellen Darstellungen mit Kindern und kommt so
       billig davon? Müsste man Taten dieser Art nicht härter ahnden und vor allem
       öffentlich, der Abschreckung wegen und als Signal dafür, dass der
       Rechtsstaat den Kinderschutz ernst nimmt?
       
       ## Der Ruf nach härteren Strafen
       
       Es ist noch nicht lange her, da sorgte eine Reihe besonders drastischer
       Missbrauchsfälle für Schlagzeilen: Auf einem Campingplatz im
       nordrhein-westfälischen Lügde wurden zwischen 2008 und 2018 mehr als 40
       Kinder von mehreren Männern missbraucht und dabei gefilmt. Einer der
       Haupttäter war der Pflegevater eines betroffenen Mädchens.
       
       2019 hoben Polizei und Staatsanwaltschaft in Bergisch Gladbach das größte
       bisher bekannte Pädosexuellen-Netzwerk aus, mit mehreren Zehntausenden
       Tatverdächtigen im ganzen Bundesgebiet. 2020 schließlich wurden in Münster
       knapp ein Dutzend Männer beschuldigt, schweren Missbrauch an eigenen sowie
       Stiefkindern begangen und die Taten gefilmt zu haben.
       
       Die öffentliche Empörung über derlei Taten und der Eindruck, dass die
       Strafverfolgungsbehörden ihnen nur sehr ungenügend begegnen können, setzte
       die Politik unter Zugzwang. Etwas sollte, ja musste geschehen. Von diesen
       Gedanken geleitet, hat der Bundestag im März 2021 eine Gesetzesverschärfung
       beschlossen.
       
       Ausnahmslos alle Kinderpornografiedelikte gelten künftig als Verbrechen und
       müssen somit vor Gericht verhandelt werden: Mindestens ein Jahr Gefängnis
       für Herstellung, Verbreitung, Besitz – und das gilt schon ab einem
       einschlägigen Bild auf dem Rechner oder Mobiltelefon.
       
       ## Der Fall Metzelder
       
       Mit der „stillen Lösung“ ist es also künftig vorbei. Was das im Einzelfall
       bedeutet, lässt sich am Urteil gegen Christoph Metzelder zeigen. Am
       vergangenen Donnerstag verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf den
       40-jährigen ehemaligen deutschen Fußballnationalspieler für die
       Verschaffung des Besitzes von kinderpornografischen Schriften an andere
       Personen in 26 Fällen und für den Besitz kinderpornografischer Schriften zu
       einer [3][zehnmonatigen Haftstrafe] auf Bewährung. Weitere Auflagen wurden
       nicht erteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die
       Staatsanwaltschaft geht in Berufung.
       
       Was das Strafmaß angeht, hat Metzelder Glück: Die neue Gesetzeslage mit
       einer Mindeststrafe von zwölf Monaten gilt für sein Verfahren noch nicht.
       Verhält er sich in den nächsten zwei Jahren unauffällig, dann muss er
       keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen. Auch eine Geldstrafe muss er
       nicht zahlen, keine Therapie beginnen. Die große Öffentlichkeit in seinem
       Fall, so befindet es die Richterin, sei für ihn Strafe genug.
       
       Öffentlichkeit als Strafe? Genügt das für einen, der drei Frauen Bilder und
       Filme geschickt hat, auf denen die Vergewaltigung von unter zehnjährigen
       Mädchen zu sehen ist?
       
       ## Empörung nach dem Urteil
       
       Die öffentlichen Reaktionen auf das Urteil fallen heftig aus:
       Ex-Nationalspieler [4][Lukas Podolski] kritisiert es als „zu lasch“. Das
       frühere Model [5][Natascha Ochsenknecht] nennt es einen „Skandal und eine
       Katastrophe für die Kinder“. So ziemlich jedeR B-und C-Prominente in
       Deutschland äußert Unverständnis oder Abscheu – viele hätten Metzelder gern
       hinter Gittern gesehen. Auf Kampagnenplattformen im Internet ist von „einem
       Schlag ins Gesicht“ für Betroffene sexueller Gewalt die Rede.
       
       Am Fall Metzelder lässt sich gut zeigen, welchen Stellenwert
       Kinderpornografiedelikte in unserer Gesellschaft haben: Die
       Empörungsbereitschaft ist groß, der Ruf nach harten Strafen laut, aber die
       Aufmerksamkeitsspanne im Konkreten gering.
       
       Als Christoph Metzelder am Morgen des 29. April pünktlich, sehr aufrecht
       und flankiert von Polizeibeamten das Düsseldorfer Gerichtsgebäude betritt,
       warten keine Schaulustigen am Eingang. Keine Schmährufe, keine
       Solidaritätsbekundungen, kein Andrang auf die aufgrund der
       Coronabeschränkungen nur 16 Plätze im Zuschauerraum. Dabei hatte das
       Gericht im Vorfeld noch die Sicherheitsvorkehrungen erhöht, aus Sorge vor
       Handgreiflichkeiten gegen das ehemalige Fußballidol. Doch da ist nichts.
       
       Die bundesdeutsche Medienlandschaft ist fast vollständig versammelt, das
       schon. Auch ein paar professionelle Gerichtsbeobachter sind gekommen, so
       wie die ältere Dame aus Leverkusen, die sich seit Jahren keine Verhandlung
       in der Region entgehen lässt. Die restliche Öffentlichkeit aber hat zum
       Zeitpunkt des Prozessauftaktes ihr Urteil längst gefällt.
       
       Die Vorwürfe gegen den Ex-Fußballprofi sind seit anderthalb Jahren bekannt.
       Schon als die Polizei im September 2019 erstmals zur Durchsuchung anrückte,
       war die Bild-Zeitung mit vor Ort. Und so spärlich im Lauf der Ermittlungen
       die Strafverfolgungsbehörden mit Details umgingen, umso lustvoller
       zerkauten alle anderen jede Einzelheit: Metzelders Chatbekanntschaft aus
       Hamburg, die zwischenzeitlich selbst als Beschuldigte vor Gericht stand,
       weil sie so zögerlich die Polizei eingeschaltet hatte, ließ sich in
       verschiedenen Medien über die anzüglichen Nachrichten des Promis und die
       von ihm verschickten schlimmen Bilder aus, die sie „zerstört“ hätten.
       
       Die Strategie von Metzelders erstem Anwalt, die Angelegenheit mit einem
       Geständnis und Strafbefehl ohne Gerichtsverfahren beizulegen, scheiterte
       auch daran, dass niemand ein Interesse an Diskretion hatte. Nicht die
       Medien, nicht die Fans, die nach immer neuen Details gierten – und auch
       nicht die Staatsanwaltschaft, die klar machte: Ein Verfahren wird diesem
       erfolgreichen Prominenten nicht erspart.
       
       ## Die Bemühungen des Anwalts
       
       Metzelders zweiter Rechtsbeistand, der gewiefte Kölner Promianwalt
       [6][Ulrich Sommer] machte es sich zur Aufgabe, unliebsame Berichterstattung
       über den Fall zu unterbinden. Die Zeit musste einen Artikel, in dem die
       Hamburger Zeugin aus dem Chat plauderte, aus dem Netz nehmen; die Stadt
       Düsseldorf wurde dazu verpflichtet, in einer Sitzung den Tagesordnungspunkt
       Metzelder-Verfahren zu streichen. Sommer bemühte sich darum, die Stimmung
       im Sinne seines Mandanten zu drehen – was aber nur halb erfolgreich war.
       
       Der Anwalt gab Interviews: Mal raunte er, die Zeugin sei eine von Dritten
       gesteuerte Provokateurin und sein Mandant „Spielball höherer Interessen“.
       Mal schwadronierte er in einem RTL-Interview von „attraktiven, jungen
       Frauen, die Sie und ich genauso attraktiv finden würden“, ganz so, als säße
       hier eine scheinheilige Öffentlichkeit über Fotos blonder Teenies zu
       Gericht und nicht über Kinder. Metzelder selbst schwieg – und ließ
       höchstens durch Sommer ausrichten, dass er sich nicht einmal mehr zum
       Brötchenholen zu gehen traue.
       
       Die vielen juristischen Wendungen, Indiskretionen und Spekulationen machten
       die lange Zeit vom Bekanntwerden der Vorwürfe bis zum Prozessauftakt zum
       Fortsetzungsspektakel – eine Art öffentlich betreutes „Stirb langsam“. Wie
       sich nach und nach Fans, Freunde, Geschäftspartner und Arbeitgeber von ihm
       abwandten, das schildert Metzelder in seinem selbstbewusst vorgetragenen
       Eingangsstatement selbst: Der 3. September 2019 sei eine Zäsur gewesen,
       sagt der ehemalige Darling der Sportwelt über den Tag, als Fahnder des
       Landeskriminalsamts Hamburg in der Sportschule in Hennef erschienen, sein
       Handy konfiszierten und seine Privat- und Geschäftsräume durchsuchten.
       
       Sein Vertrag als Fernseh-Fußballexperte: ruhend. Seine Tätigkeit in der
       Sportmarketingagentur: vorbei. Die Christoph-Metzelder-Stiftung, die
       benachteiligte Kinder und Jugendliche beim Start ins Berufsleben
       unterstützt, arbeitet jetzt unter anderem Namen weiter – ohne ihn. Er lebe
       mittlerweile sehr zurückgezogen und habe kein Einkommen, schildert
       Metzelder. Tiefer kann man kaum fallen.
       
       ## Der tiefe Fall
       
       In Metzelders Fall geht es besonders tief bergab. Denn lange schien im
       Leben dieses am 5. November 1980 im Nordruhrgebietsstädtchen Haltern am See
       geborenen Jungen alles nur nach oben zu gehen. In seiner Einlassung vor
       Gericht klingt durchaus Stolz durch, wenn er im Schnelldurchlauf sein Leben
       rekapituliert. Bürgerliches Vorzeigeelternhaus, Einserabitur, dann eine
       steile Fußballerkarriere: Profivertrag mit Borussia Dortmund als
       Verteidiger, 2002 Deutscher Meister. Wechsel zu Real Madrid, 2008 spanische
       Meisterschaft, weiter zum FC Schalke 04, 2011 der DFB-Pokal. Metzelder
       wurde Teil der Deutschen Nationalmannschaft, die 2002 Vizeweltmeister
       wurde.
       
       Doch Metzelder war nicht nur ein glänzender Sportler, er wusste sich auch
       in der Gesellschaft zu bewegen. Engagierte sich in der CDU, unterhielt
       beste Beziehungen zu Angela Merkel und Ursula von der Leyen. Seine Nähe zur
       Macht lässt er vor Gericht aus, wohl aber erwähnt er seine elfjährige
       Tochter und hebt sein bürgerschaftliches Engagement hervor: für seinen
       Heimatverein TuS Haltern und immer wieder für benachteiligte oder in Not
       geratene Kinder, für das er mehrfach ausgezeichnet wurde. Was er weglässt,
       ist sein Engagement als „Schutzengel“ in der Aktion Roter Keil, die gegen
       Kinderprostitution aktiv ist.
       
       Schutzengel. Ausgerechnet. Und so jemand schickt erwachsenen Frauen, mit
       denen er chattet und flirtet, Bilder, auf denen Kinder vergewaltigt werden?
       Um die Schwere dieses Falls besser beurteilen zu können, muss man nicht
       selbst die Bilder und Videos gesehen haben, die Staatsanwaltschaft,
       Richterin und Verteidiger in Saal E.116 unter Ausschluss der Öffentlichkeit
       sichten.
       
       Zur Einordnung genügt die Anklage, die von Staatsanwältin Kathrin Radtke
       zum Auftakt mit monotoner Stimme verlesen wird. Da ist die Rede von
       Bildern, auf denen ein unter zehnjähriges Mädchen zu sehen ist, dem ein
       Erwachsener ins Gesicht ejakuliert. Oder ein Mädchen, das von einem
       Erwachsenen penetriert wird. Aus Versehen findet man solche Bilder nicht,
       auch wenn Metzelder betont, sie aus dem frei zugänglichen Internet besorgt
       zu haben. Und sie gehören auch nicht jenem Graubereich an, der, zumindest
       nach alter Gesetzeslage, formal verboten, aber gesellschaftlich und vor
       Gericht als minder schwer gesehen wird. Auf diesen Bildern sind echte
       Kinder zu sehen, die vergewaltigt werden. Und Metzelder benutzte diese
       Bilder offensichtlich zu seiner Erregung.
       
       Diese bürgerliche Rechtschaffenheit und diese abwegigen sexuellen Fantasien
       – wie passt das zusammen? In Saal E.116 lässt sich darauf keine Antwort
       finden, denn über moralische Fragen befindet Richterin Astrid Stammerjohann
       nicht. Hier geht es ganz konkret und kleinteilig um die Frage, was
       Metzelder konkret nachgewiesen werden kann: Die Äußerungen im Chat, die
       verschickten Bilder und Videos. Und was nicht: Von dem Besitz von 287
       Dateien in der Anklage bleiben vor Gericht nur 18 übrig, eine
       vergleichsweise kleine Zahl. Die Richterin stellt im Fall eines
       Geständnisses eine Bewährungsstrafe von zehn bis zwölf Monaten in Aussicht.
       
       Als der Angeklagte dann ein Teilgeständnis ablegt, ist ihm wichtig
       klarzustellen, dass er nicht pädophil sei. Er habe aus eigener Initiative
       einen Therapeuten aufgesucht, der ihm aber bestätigt habe, keine „tieferen
       Neigungen“ zu besitzen. Er sei auch nie im Darknet unterwegs gewesen oder
       in einschlägigen Foren, und zu keinem Zeitpunkt habe er echte Übergriffe
       auf Kinder geplant. Ihm sei es lediglich um den Reiz der gemeinsamen
       Grenzüberschreitung mit seinen Chatpartnerinnen gegangen, den „Austausch
       von Extremfantasien“ in einer ausschließlich digitalen Parallelwelt.
       
       Metzelder spricht auch vom Leid, das hinter diesen Bildern steckt. Er
       spricht davon, all seine Ehrungen zurückgeben zu wollen. Und er bittet, mit
       zunehmend brüchiger Stimme und Tränen in den Augen, um Vergebung: die Opfer
       sexualisierter Gewalt, die Öffentlichkeit. Um dann zu schließen: „Damit
       werde ich den Rest meines Lebens als Teil dieser Gesellschaft leben
       müssen.“ Das klingt, wie viele seiner Äußerungen an diesem Tag, merkwürdig
       trotzig. Fast wie eine Warnung: Ich bleibe Teil dieser Gesellschaft, ob ihr
       mich wollt oder nicht.
       
       Es ist ein ambivalenter Auftritt: Hier steht ein Mann, dem auch das Gericht
       seine Reue abnimmt. Aber hier steht auch ein Prominenter, der sich über die
       Maßen gesellschaftlich geächtet fühlt: Als sein Verteidiger Heiko Klatt
       eine „mittelalterliche Hexenjagd“ durch die Medien beklagt, strafft sich
       Metzelder und blickt über seine schwarze FFP2-Maske hinweg zornig in
       Richtung Presse. Ist der öffentliche Auftritt vor Gericht also Strafe
       genug? Die Verlesung der hässlichen Details vor Publikum, das
       Blitzlichtgewitter, das Geständnis vor aller Augen – reicht all das aus, um
       jemanden, der Missbrauchsabbildungen teilt, davon abzuhalten, es wieder zu
       tun?
       
       Metzelder ist auf absehbare Zeit gesellschaftlich erledigt, dafür hat die
       Öffentlichkeit gesorgt. Doch er verlässt das Gericht als freier Mann, und
       ob er die Untiefen seiner sexuellen Fantasien jemals aufarbeitet, bleibt
       ihm selbst überlassen. Wenn künftig also alle ähnlich gelagerten Fälle
       öffentlich verhandelt werden, stellt sich die Frage, ob der Aufwand einer
       Hauptverhandlung wirklich zu mehr Gerechtigkeit führt. Oder ob die
       öffentliche Empörung angesichts bald sehr vieler Hauptverhandlungen nach
       Paragraf 184b bald erlahmt. Dann blieben immer noch die härteren Strafen.
       Und die sind mehr als ein Signal: Eine Studie aus der Schweiz zeigte, dass
       sich Repression lohnt. Die meisten Ersttäter, die verurteilt wurden, traten
       danach nicht mehr vor Gericht in Erscheinung.
       
       3 May 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
   DIR [2] https://dejure.org/gesetze/StGB/184.html
   DIR [3] /Prozess-wegen-Kinderpornografie/!5769196
   DIR [4] https://www.welt.de/sport/article230761473/Christoph-Metzelder-Kein-Verstaendnis-Podolski-aeussert-sich-zum-Urteil.html
   DIR [5] https://www.bluewin.ch/de/sport/fussball/medien-und-prominente-toben-nach-metzelder-verurteilung-690784.html
   DIR [6] http://www.dr-sommer.de/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Nina Apin
       
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       verlassen.