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       # taz.de -- Urteil gegen „Faust des Ostens“: Hooligans kommen glimpflich davon
       
       > 2013 wurden Rädelsführer der rechten Hooligantruppe „Faust des Ostens“
       > angeklagt, ihr Prozess aber verschleppt. Nun fiel ein mildes Urteil.
       
   IMG Bild: Nach acht Jahren doch noch vor Gericht: Einer der Angeklagten im Landgericht Dresden
       
       BERLIN/DRESDEN taz/epd | Die Taten liegen schon weit zurück. Vor gut zehn
       Jahren sollen die drei Männer führender Teil der rechtsextremen Dresdener
       Hooligangruppe „[1][Faust des Ostens]“ gewesen sein, sich an Übergriffen
       oder Diebstählen beteiligt haben. Schon 2013 wurde dazu Anklage erhoben,
       der Prozess aber über Jahre verschleppt. Am Dienstag fiel nun doch noch ein
       Urteil: Die Männer, 30 bis 37 Jahre alt, wurden zu Geldstrafen und einer
       Bewährungsstrafe verurteilt.
       
       Die „Faust des Ostens“ gründeten Fans von Dynamo Dresden am [2][20. April
       2010], dem Jahrestag des Hitler-Geburtstags. Zeitweilig zählte die Gruppe
       rund 180 Mitglieder. Sie machten [3][Jagd auf andere Fußballfans],
       Polizist:innen und Migranten. So sollen 50 Anhänger im April 2011 auf
       eine 15-köpfige Gruppe von Türken, Vietnamesen, Libanesen und Iranern nahe
       zweier Diskotheken in Dresden eingeprügelt haben, samt „Sieg Heil“-Rufen.
       Drei Opfer wurden verletzt.
       
       Die Gruppe finanzierte sich auch durch Ladendiebstähle, kistenweise soll
       Champagner geklaut worden sein. Auch der sächsische Verfassungsschutz
       stufte „Faust des Ostens“ als rechtsextrem ein.
       
       ## Angeklagt und kein Prozess, aber weitere Straftaten
       
       Einige der Mitglieder erhielten später Stadionverbote. Im Frühjahr 2012
       ging auch die Polizei mit Razzien gegen die Gruppe vor. Im Juli 2013 folgte
       die Anklage gegen fünf Rädelsführer, darunter die drei jetzt Verurteilten.
       Die Gruppe war danach nicht mehr offen aktiv.
       
       Zu einem Prozess aber kam es über Jahre nicht: Das Landgericht Dresden
       verwies auf seine Arbeitsbelastung und vorrangige Fälle, bei denen
       Beschuldigte in U-Haft saßen. Gegen zwei Angeklagte wurde das Verfahren
       schließlich eingestellt, in einem Fall gegen Zahlung einer Geldauflage.
       
       Das Quintett fiel dennoch bis 2017 mit weiteren Straftaten auf:
       Landfriedensbrüche, Betrug oder Wohnungseinbruch. Andere frühere Mitglieder
       der „Faust des Ostens“ beteiligten sich 2016 wiederum an einem
       Neonazi-Angriff auf eine Straßenzug in [4][Leipzig-Connewitz] oder an einem
       Angriff auf eine Gruppe Iraker am Rande des Dresdner Stadtfests. Ein
       weiteres Mitglied wurde Teil der rechtsterroristischen [5][Gruppe Freital],
       die 2015 Anschläge auf Asylunterkünfte und Linke verübte.
       
       ## Die Angeklagten schoben Alkohol vor
       
       Seit März diesen Jahres wurde nun endlich gegen die restlichen drei
       Beschuldigten verhandelt: Felix K., Florian M. und Veit K. Das Trio gestand
       im Prozess die Mitgliedschaft bei der „Faust des Ostens“ und schob vor,
       stets betrunken mit der Gruppe unterwegs gewesen zu sein. Heute hätten sie
       sich aus der Szene gelöst und lebten in stabilen Verhältnissen.
       
       Das Gericht verurteilte das Trio am Dienstag wegen Mitgliedschaft in einer
       kriminellen Vereinigung, teils auch schweren Bandendiebstahls oder
       gefährlicher Körperverletzung für den rassistischen Angriff vom April 2011.
       Felix K. und Florian M. erhielten Geldstrafen von je 1.500 Euro, bei ihnen
       kam Jugendstrafrecht zur Anwendung. Veit K. erhielt eine Bewährungsstrafe
       von sieben Monaten, von denen fünf bereits als vollstreckt gelten. Die
       lange Verfahrensdauer wertete das Gericht als strafmindernd.
       
       Michael Nattke vom Kulturbüro Sachsen kritisierte die Behörden: „Die
       niedrigen Strafen waren nach so vielen Jahren nicht anders zu erwarten. Es
       ist ein Armutszeugnis für die sächsischen Behörden, dass es mehr als zehn
       Jahre gedauert hat, um die Mitglieder dieser rechtsextremen, kriminellen
       Vereinigung zu verurteilen.“ Dies liege wohl auch an einer falschen
       Prioritätensetzung der Ermittlungsbehörden, die viele Ressourcen in der
       Verfolgung eines „vermeintlichen Linksextremismus“ steckten, so Nattke.
       „Andere Neonazis werden durch die jahrelange Prozessverschleppung geradezu
       motiviert, Straftaten und Gewalt auszuüben.“
       
       11 May 2021
       
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