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       # taz.de -- Kritik an Partnervermittlung: Schluss machen mit Parship
       
       > Beim Datingdienst Parship zu kündigen, ist gar nicht so einfach.
       > Verbraucherschützer wollen nun klagen – und Parship zeigt sich plötzlich
       > kulant.
       
   IMG Bild: Frau und Mann, eh manchmal schwierig. Und dann auch noch mit mauem Kündigungsrecht
       
       Berlin taz | Die Beziehung beenden? Ja. „Je schneller, desto besser!“, sagt
       Klaus Müller. Als Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist
       er der oberste Verbraucherschützer Deutschlands – und meint Kundinnen und
       Kunden, die die Single-Börse Parship vorzeitig verlassen wollen.
       
       Der Dienst, der zum Medienhaus ProSieben/Sat1 zählt, macht es ihnen sonst
       schwer zu gehen, weil er fristlose Kündigungen ablehnt. Plötzlich zeigt er
       sich allerdings entgegenkommend. „Nur“, sagt Müller, „niemand weiß, wie
       lange.“ Er ist nicht gut auf Parship zu sprechen, der vzbv will den
       Partnervermittler vor Gericht bringen.
       
       „Lena, 35, hat ihnen eine Nachricht geschrieben“, „Hey, mir gefällt Dein
       Profil“ – das Postfach füllt sich schnell, [1][wenn man neu ist bei der
       digitalen Beziehungsanbahnung]. Nach eigenen Angaben von Parship melden
       sich weltweit jede Woche 37.000 Menschen an. Wer ernsthaft eine Chance
       haben will, zahlt zumeist für den Dienst mit Persönlichkeitstest und
       Partnervorschlägen. Die kostenlose Basis-Mitgliedschaft unterliegt
       zahlreichen Beschränkungen. Müller meint: „Das ist ein teures, recht
       fesselndes Geschäft mit der Liebe“.
       
       Schon für die kürzeste Premium-Mitgliedschaft von sechs Monaten sind
       regulär fast 480 Euro zu zahlen, für zwölf Monate sind es rund 790. Auch
       eine zweijährige Premium-Mitgliedschaft gibt es – für knapp 1.100 Euro. In
       kneipen- und clubfreien Corona-Zeiten hätten sich laut Müller noch mehr
       Menschen als sonst darauf eingelassen. Nun häuften sich die Beschwerden;
       allein im letzten Monat hätten sich zahlreiche Personen an die
       Verbraucherzentralen gewandt. Die monatelange Krise zwinge viele, ihre
       Ausgaben im Blick zu halten. Sie kämen aus der Geschichte mit Parship aber
       nicht einfach wieder raus.
       
       ## Besonderes Vertrauensverhältnis
       
       Müller kritisiert nicht nur, dass die kostenpflichtige
       Parship-Mitgliedschaft automatisch verlängert wird, wenn die Kunden nicht
       rechtzeitig kündigen. Er fordert: „Parship muss es Kundinnen und Kunden
       grundsätzlich jederzeit ermöglichen zu kündigen. Das ist sonst nicht
       rechtens.“
       
       Er beruft sich auf Paragraf 627 „Fristlose Kündigung bei
       Vertrauensstellung“ Bürgerliches Gesetzbuch – und sagt: „Die Nutzerinnen
       und Nutzer geben gegenüber der Online-Partnervermittlung ihr Innerstes
       preis. Damit gehen sie ein besonderes Vertrauensverhältnis ein und müssen
       somit selber entscheiden dürfen, ob sie bei dem Anbieter bleiben wollen
       oder nicht.“
       
       Das sieht Parship anders. Eine Sprecherin erklärte auf Anfrage: „Wir
       bewegen uns mit unseren Verträgen innerhalb des geltenden Rechts.“ Der vzbv
       will sich aber nicht davon abhalten lassen, die Allgemeinen
       Geschäftsbedingungen im Rahmen einer Musterfeststellungsklage prüfen zu
       lassen. Um die Klage verhandeln zu können, braucht er mindestens 50 Fälle
       für die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens. Darum sucht er Kunden, die in
       einem Vertrag feststecken und bereit sind, dies auch zu schildern. Müller
       versichert: „Kosten oder sonstige Verpflichtungen entstehen nicht.“ Sollte
       die Klage erfolgreich sein, würde es für alle Betroffenen leichter, ihre
       Rechte gegenüber Parship durchzusetzen. Im besten Fall gäbe es auch
       Entschädigungszahlungen.
       
       Dass Parship nun von sich aus mehrfach eine fristlose Kündigung akzeptiert
       habe? „Vielleicht wollen sie mit ihrem Einlenken eine Klage verhindern“,
       meint Müller. Der Verbraucherzentrale Bundesverband stellt unter
       [2][https://www.musterfeststellungsklagen.de/partnervermittlung] einen
       Mustertext für die Kündigung bereit. Dort gibt es auch für alle, die mit
       der Kündigung Ärger haben, die Möglichkeit sich über ein Online-Formular zu
       melden sowie entsprechende Unterlagen zu schicken. An die freundlichere
       Kundenbeziehung auf ewig glaubt Müller nicht.
       
       18 Apr 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Computer-Dating-in-den-60er-Jahren/!5735937
   DIR [2] https://www.musterfeststellungsklagen.de/partnervermittlung
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hanna Gersmann
       
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