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       # taz.de -- Antisemitismus und Strafrecht: Komplexe Abgrenzungen
       
       > Wenn es um Israel geht, ist wenig einfach und eindeutig. Das sollte auch
       > die Berliner Polizei bei ihren Ermittlungen berücksichtigen.
       
   IMG Bild: Kritik an der israelischen Regierungspolitik ist erlaubt, antisemitische Hetze ist verboten, Demo in Berlin am 15. Mai
       
       Kritik an der [1][israelischen Regierungspolitik] ist erlaubt,
       antisemitische Hetze ist verboten. Das ist weitgehender politischer Konsens
       in Deutschland. Allerdings ist die Grenze oft schwer zu bestimmen.
       
       Polizei und Justiz sollten sich daher auf eindeutige Fälle konzentrieren.
       [2][Es gibt leider genug und viel zu viele.] Wer sich vor einer Synagoge
       versammelt und „Scheißjuden“ brüllt, kann sich nicht darauf berufen, dass
       er eigentlich die Politik von Israels Ministerpräsdent Netanjahu anprangern
       wollte.
       
       Wer aber vor der israelischen Botschaft „Kindermörder Israel“ skandiert,
       ist Teil des politischen Diskurses zur Gewalteskalation in Nahost. Die
       Meinungsfreiheit schützt auch widerwärtige, extrem einseitige, dumme und
       polemische Äußerungen.
       
       Dass die Abgrenzung rechtspolitisch und in der Praxis komplex ist, zeigt
       das Beispiel der Flaggenverbrennung, die in Deutschland erst seit einem
       Jahr strafbar ist. Eigentlich drückt das Verbrennen einer ausländischen
       Flagge die Kritik an diesem Staat aus, zwar zugespitzt und aggressiv, aber
       die Flagge ist eigentlich eindeutig ein staatliches Symbol.
       
       ## Arabische Israelis Bürger zweiter Klasse
       
       Allerdings enthält die israelische Flagge mit dem Davidstern auch ein
       Symbol für das Judentum. Und das Verbrennen dieser Flagge kann in seiner
       zerstörerischen Symbolik leicht auch als Verneinung des Existenzrechts
       Israels verstanden werden.
       
       Zugleich ist die Definition Israels als „jüdischer Staat“ aber auch eine
       politische Entscheidung, die in ihrer derzeitigen Ausgestaltung arabische
       Israelis zu Bürgern zweiter Klasse macht und deshalb auch kritisierbar sein
       muss. Dass sich Deutschland zum Existenzrecht Israels bekennt, ist wegen
       der übergroßen Schuld des Holocaust selbstverständlich.
       
       Aber es ist auch bequem, dasselbe von Palästinensern (und ihren
       Sympathisanten) zu verlangen, für die die Gründung und Expansion des
       Staates Israel durchaus dramatische Folgen hatte. Wenn es um Israel geht,
       ist wenig einfach und eindeutig. Das sollte die Berliner Polizei
       berücksichtigen, wenn sie gegen „israelfeindliche Parolen“ vorgeht.
       
       18 May 2021
       
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