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       # taz.de -- Corona-Impfgipfel: Fußpflege und Zoobesuch
       
       > Für Geimpfte und Genesene soll es Ausnahmen bei der bundesweiten
       > Corona-Notbremse geben. Darüber berät der Impfgipfel am Montag.
       
   IMG Bild: Berliner Zoo: Eintritt soll nicht nur bei Negativ-Test, sondern auch bei Impfung und Genesung gelten
       
       Wer vollständig geimpft ist, kann trotz dritter Coronawelle bald wieder
       mehr Freiheiten genießen. Das sieht das Eckpunkte-Papier der
       Bundesregierung vor, das an diesem Montag auf einem „Impfgipfel“ mit den
       Bundesländern diskutiert werden soll. Das Papier liegt der taz vor.
       
       Die Initiative steht im Zusammenhang mit der [1][Bundesnotbremse, die am
       Freitag in Kraft getreten ist]. Wenn in einem Landkreis oder einer
       kreisfreien Stadt der Inzidenzwert drei Tage lang über 100 liegt, gelten
       automatisch eine Vielzahl von Beschränkungen des öffentlichen Lebens: von
       der Ausgangssperre ab 22 Uhr bis zur Schließung von Theatern, Sportstätten
       und Restaurants. Und das alles gilt bislang auch für Geimpfte und Genesene.
       
       Doch solche Einschränkungen können nicht mehr gerechtfertigt werden, wenn
       Geimpfte und Genesene kaum noch infektiös sind. Zu diesem Schluss kam jetzt
       die Bundesregierung und folgt damit Stimmen aus der Rechtswissenschaft. Es
       gehe hier nicht um Privilegien und Sonderrechte, so die Regierung, sondern
       um die Aufhebung nicht mehr haltbarer Eingriffe.
       
       Seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorige Woche kann die
       Bundesregierung per Verordnung „Erleichterungen und Ausnahmen“ für Personen
       festlegen, „bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus
       Sars-CoV-2 auszugehen ist“. Dies sieht der neue Paragraf 28c vor.
       
       ## Erleichterung für Pflege- und Altenheime
       
       Allerdings benötigen solche Verordnungen die Zustimmung von Bundestag und
       Bundesrat. Deshalb lotet die Regierung schon an diesem Montag aus, ob die
       Länder bei diesem Vorstoß mitziehen würden.
       
       Konkret sollen die Geimpften und Genesenen zum Beispiel von allen Ausnahmen
       profitieren, die in der Bundesnotbremse (§ 28b) bereits für negativ
       Getestete vorgesehen sind. So sollen sie auch den Außenbereich von Zoos und
       botanischen Gärten besuchen dürfen. Bis zum Inzidenzwert von 150 sollen sie
       noch mit Termin im eigentlich geschlossenen Einzelhandel einkaufen können
       („click and meet“). Geimpfte und Genesene dürften als Übungsleiter
       Kindersport (für maximal 5 Kinder) anbieten. Außerdem dürften sie sich die
       Haare und die Fußnägel schneiden lassen.
       
       Auch bei der Corona-Einreise-Verordnung sollen Geimpfte und Genesene
       künftig Vorteile haben. Bei der Einreise aus Risikogebieten wie Belgien
       müssen sie nicht mehr binnen 28 Stunden einen negativen Test vorlegen. Bei
       der Einreise aus Hochrisikogebieten wie dem Iran müssen sie keinen
       negativen Test mit sich führen.
       
       Ausnahmen soll es auch bei Kontaktbeschränkungen geben, insbesondere in
       Alten- und Pflegeheimen. Dort könnten dann die geschlossenen Cafeterien und
       Fernsehzimmer für Geimpfte und Genesene geöffnet werden.
       
       ## Maskenpflicht bleibt für alle
       
       Die geplante Bundesverordnung soll sich nicht auf die Fälle der Notbremse
       (also auf Landkreise und Städte mit einem Inzidenzwert über 100)
       beschränken. Auch wenn die Länder in Coronaverordnungen Ausnahmen nur für
       Geteteste vorsehen, sollen Geimpfte und Genesene gleichgestellt werden.
       Dies ist vor allem für Gebiete mit niedrigen Inzidenzwerten relevant, wo
       auch weitergehende Lockerungen ausprobiert werden, etwa in der
       Außengastronomie, bei Sport- oder Kulturveranstaltungen.
       
       Doch es gibt auch Einschränkungen, bei denen die Bundesregierung keine
       Chance auf Lockerungen für Geimpfte und Genesene sieht. Die Maskenpflicht
       und das Abstandsgebot sollen bestehen bleiben. Zum einen weil noch mit
       einer gewissen Restinfektiösität gerechnet wird, zum anderen weil im
       öffentlichen Raum der Impfstatus auch schlecht zu kontrollieren ist.
       
       Als „Geimpfte“ sollen dabei alle gelten, die mit einem in der EU
       zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft wurden. Bei Biontech und
       AstraZeneca sind also zwei Impfungen plus eine Wartezeit von 14 Tagen
       erforderlich.
       
       Ein „Genesener „müsste nach einem positiven PCR-Test mindestens 28 Tage
       warten, bis er diesen Status erhält und dann sechs Monate lang nutzen kann.
       Anschließend müsste er/sie sich impfen lassen, wobei hier aber eine Impfung
       ausreichen soll, um dann den Status des „Geimpften“ zu bekommen.
       
       ## Die Gefahr der indischen Mutante
       
       Die Bundesregierung sieht sich unter Druck, weil bei den
       [2][Verfassungsbeschwerden gegen die Coronanotbremse] auch immer wieder die
       fehlenden Befreiungen für Geimpfte und Genesene gerügt werden.
       
       Sollte die [3][indische Mutante] den Impfschutz beeinträchtigen, könnten
       die geplanten Befreiungen allerdings schwierig werden. Der Impfgipfel wird
       sich auch mit der Frage beschäftigen, ab wann [4][die bisher strenge
       Impfreihenfolge aufgehoben werden kann].
       
       25 Apr 2021
       
       ## LINKS
       
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