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       # taz.de -- Debatte über Randale und Polizeieinsätze: Wer eskalierte am 1. Mai?
       
       > Die Politik diskutiert über die Demonstrationen und Polizeieinsätze. Die
       > einen sehen sinnlose Krawalle, die anderen Polizeigewalt.
       
   IMG Bild: Auch in Frankfurt/Main gab es am 1. Mai Auseinandersetzungen – inklusive Wasserwerfereinsatz
       
       BERLIN taz |/dpa | Nach den Demonstrationen vom 1. Mai in Berlin, Hamburg
       und Frankfurt am Main diskutiert die Politik über die Ausschreitungen und
       Polizeieinsätze. „Barrikaden anzuzünden und gewaltsam auf Polizistinnen und
       Polizisten loszugehen, ist kriminell und in keinster Weise akzeptabel“,
       sagte Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock der Bild.
       
       Auch CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak kritisierte die Ausschreitungen:
       Linksextreme hätten am 1. Mai „ihren Hass auf unser Land“ gezeigt. „Gut,
       dass die Polizei schnell und hart eingeschritten ist.“ Dirk Wiese,
       SPD-Fraktionsvize im Bundestag, forderte in der Welt die „volle Härte des
       Gesetzes“ gegen Randalierende, egal ob „Querdenker“ oder 1.
       Mai-Protestierer.
       
       In Berlin wurde die Revolutionäre 1.-Mai-Demonstration mit rund 20.000
       TeilnehmerInnen von der [1][Polizei mit der Begründung gestoppt], dass
       nicht ausreichend Abstände eingehalten worden seien. Darauf kam es zu
       Flaschen- und Steinwürfen. 93 PolizistInnen wurden verletzt, 354 Personen
       festgenommen. Die Protestorganisatoren beklagten ebenso „dutzende“
       Verletzte.
       
       ## Hamburg und Frankfurt
       
       Auch in Frankfurt am Main schritt die Polizei gegen eine „Tag der
       Wut“-Demonstration mit 3.500 TeilnehmerInnen ein, weil Einsatzkräfte
       angegriffen worden seien. Mehrere Protestierende sollen Platzwunden
       erlitten haben.
       
       In Hamburg wiederum setzte die Polizei strikt Demonstrationsverbote durch,
       die aus Infektionsschutzgründen verhängt worden waren. Rund 40 Personen
       saßen dabei über mehrere Stunden [2][in einem Polizeikessel] fest.
       
       Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) verteidigte am Montag im
       Innenausschuss des Abgeordnetenhauses den Polizeieinsatz in der Hauptstadt.
       Die Autonomen hätten „von Anfang an den Willen gegeben, gewalttätig zu
       sein“. Einige von ihnen hätten Feuerwerkskörper, Nebeltöpfe und Steine
       dabei gehabt. Laut Polizeivertretern hätten Autonome mit gegenseitigem
       Unterhaken das Abstandhalten ignoriert und so womöglich bewusst eine
       Eskalation gesucht. Der Linken-Innenpolitiker Niklas Schrader kritisierte
       dagegen, die Einkesselung der Demonstrierenden durch die Polizei habe die
       Lage eskaliert. „Das Vorgehen der Polizei war kontraproduktiv und alles
       andere als eine Deeskalationsstrategie.“
       
       Auch in Frankfurt kritisierte ein Vertreter des Bündnis „Wer hat, der gibt“
       die Polizei: Das Eingreifen sei erfolgt, als es dafür keinen Grund gab.
       „Die Polizisten wollten solche Bilder, darum haben sie dafür gesorgt, dass
       sie diese Bilder auch bekommen“, sagte er der FAZ. Die Polizei sprach
       dagegen von Flaschenwürfen und Angriffen mit Fahnenstangen. 13 Beamte seien
       verletzt und 15 Personen vorübergehend festgenommen worden.
       
       ## Verbote als rechtswidrig kritisiert
       
       Auch in Hamburg kritisierte die Grünen-Fraktionschefin Jenny Jasberg die
       Polizei: „Es beschämt mich, dass Hamburg erneut Bilder von
       Auseinandersetzungen zwischen Demonstrant*innen und Polizei sendet, die
       Fragen zur Verhältnismäßigkeit aufwerfen.“ Die CDU warf Jasberg vor, den
       Polizeibeamten in den Rücken zu fallen. Die Vereinigung Demokratischer
       Juristinnen und Juristen kritisierte bereits die Demonstrationsverbote in
       der Stadt scharf. Diese seien „offensichtlich rechtswidrig“ und eine
       „Missachtung der Versammlungsfreiheit“. Der Hamburger Weg sei „eine
       ultrarestriktive Ausnahme vom im sonstigen Bundesgebiet geltenden Recht“.
       
       3 May 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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