URI: 
       # taz.de -- Bundesweite Razzien: Islamistischer Verein verboten
       
       > Das Bundesinnenministerium verbietet die vermeintliche Hilfsorganisation
       > Ansaar International. Sie soll Geld für islamistische Kämpfer etwa in
       > Syrien gesammelt haben.
       
   IMG Bild: Razzia in Düsseldorf: Der Verein Ansaar International wurde verboten
       
       Berlin dpa | Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat den
       salafistischen Verein Ansaar International und alle Ableger der
       islamistischen Vereinigung verboten. Aus seinem Ministerium hieß es, das
       Verbot sei am frühen Mittwochmorgen mit Durchsuchungen und
       Beschlagnahmungen in zehn Bundesländern vollstreckt worden.
       
       Nach ersten Informationen waren Objekte und Personen auch in Niedersachsen
       betroffen – wo genau, war zunächst nicht zu erfahren. Vom Landeskriminalamt
       in Hannover gab es dazu keine Angaben. Außerdem betroffen waren Berlin,
       Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg,
       Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hessen.
       
       Zur Begründung des Verbots hieß es aus dem Innenministerium, die
       Spendensammlungen von Ansaar seien in der Absicht erfolgt, diese an
       terroristische Vereinigungen im Ausland weiterzugeben, insbesondere an die
       Al-Nusra-Front [1][in Syrien], an die palästinensische Hamas sowie an
       [2][Al-Shabaab in Somalia]. Teilweise würden Hilfsprojekte unterstützt,
       „die jedoch unmittelbar zum Wirkungskreis der jeweiligen terroristischen
       Vereinigung zu zählen sind.“
       
       Das Ministerium ist außerdem der Auffassung, dass die
       Missionierungsaktivitäten der Gruppe gegen die verfassungsmäßige Ordnung
       verstoßen. Ausgangspunkt für das Verbot war eine Großrazzia bei dem
       Netzwerk im April 2019, bei der umfangreiches Material beschlagnahmt worden
       war.
       
       Ansaar International hat seinen Hauptsitz in Düsseldorf, die
       Teilorganisation WWR-Help im nordrhein-westfälischen Neuss. Etwa die Hälfte
       der 90 Menschen und Objekte, die damals betroffen waren, befanden sich in
       NRW.
       
       Zu dem Geflecht von Vereinigungen, die nun verboten wurden, gehört den
       Angaben zufolge auch die nach dem deutsch-tunesischen Fußballspieler
       benannte Änis Ben-Hatira Foundation, zudem das Somalische Komitee
       Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e.V., der Verein
       Frauenrechte ANS.Justice, „Ummashop“ und Helpstore Secondhand UG sowie
       Better World Appeal. Durch die unwahre Angabe, die Gelder würden
       ausschließlich humanitären Zwecken zugute kommen, seien Spender betrogen
       worden, stellte das Innenministerium fest.
       
       5 May 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Krieg-in-Syrien/!5767990
   DIR [2] /Somalia-Terrorgruppe-gegen-AstraZeneca/!5763726
       
       ## TAGS
       
   DIR Islamismus
   DIR Horst Seehofer
   DIR Razzia
   DIR Islamismus
   DIR Schwerpunkt Islamistischer Terror
   DIR Türkei Syrien
   DIR Schwerpunkt Islamistischer Terror
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Verbot von Ansaar International: Verdeckte Terrorhelfer
       
       Horst Seehofer verbietet Ansaar International: Der Verein fördere die Hamas
       oder Al-Nusra-Front. Hunderttausende Euro werden beschlagnahmt.
       
   DIR Urteil gegen Frau aus Leverkusen: IS-Terroristin muss ins Gefängnis
       
       Ein Düsseldorfer Gericht hat die 35-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt.
       Sie war ins IS-Gebiet in Syrien ausgereist und ließ dort eine Jesidin als
       Sklavin für sich arbeiten.
       
   DIR Krieg in Syrien: IS meldet sich zurück
       
       In Syrien und Irak verübt der „Islamische Staat“ wieder regelmäßig
       Anschläge. Das russische Militär will nun 200 Aufständische getötet haben.
       
   DIR Nach Messerangriff auf Paar in Dresden: Homophober Attentäter vor Gericht
       
       Der mutmaßliche Islamist Abdullah H. soll einen Mann ermordet und dessen
       Partner schwer verletzt haben. Den Behörden war er als Gefährder bekannt.