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       # taz.de -- Nach Anzeige wegen Tötung ohne Betäubung: Geldbuße für Entenquäler
       
       > Wegen „strukturell im Betrieb angelegter“ Misshandlung soll ein Landwirt
       > 360 Euro zahlen. Weitere Auflagen bekommt er keine.
       
   IMG Bild: Überzüchtet und misshandelt: Eine verletzte Pekingente in einem industriellen Maststall
       
       Berlin taz | Weil er Enten ohne Betäubung getötet hatte, muss ein Landwirt
       aus Nordrhein-Westfalen 360 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
       Gegen diese Geldauflage werde das Ermittlungsverfahren eingestellt, teilte
       die Staatsanwaltschaft Bielefeld der Tierrechtsorganisation Peta
       Deutschland mit, die Bilder von den Taten im März 2020 veröffentlicht hatte
       (siehe [1][Beitrag] vom 16. 3. 2020). Die Schreiben der Behörde liegen der
       taz vor.
       
       Ohne Auflagen stellte die Staatanwaltschaft demnach die Ermittlungen gegen
       den Leiter der Pekingentenmast in Rietberg ein. Ihm könne nicht
       nachgewiesen werden, dass er von den Taten gewusst habe. Nachdem er von dem
       Verhalten seines Angestellten erfahren habe, „hat er diesem gegenüber am
       18.03.2020 die fristlose Kündigung ausgesprochen“, so die Behörde. Der
       Staatsanwalt stellte aber in Bezug auf eine Stellungnahme des
       Veterinäramtes zu dem Fall fest: „Es wird jedoch deutlich, dass die
       Misshandlung zumindest siecher Tiere strukturell im Betrieb angelegt ist.“
       
       In den Videos von Peta war zu sehen, wie Enten, die nicht mehr aufstehen
       konnten, gegen die Wand geschlagen und dann weggeworfen wurden. Die
       Aufnahmen zeigten auch, wie eine Ente mit einer Mistgabel erschlagen wird.
       Aufgenommen wurden auch Tiere, die auf dem Boden lagen, aber anscheinend
       noch lebten. Sie könnten nicht aus eigener Kraft aufstehen, was ein Zeichen
       für Überzüchtung sei, so die Tierrechtler.
       
       Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung von Peta,
       sagte: „Das Gesetz schreibt vor, dass kranke Tiere, deren Behandlung für
       den Betrieb unwirtschaftlich wäre, auch bei sogenannten Nottötungen zuerst
       betäubt werden müssen.“ Für die Entenmast gebe es keine bundesweit
       gültigen, speziellen Haltungsvorschriften. Deshalb stellen die meisten
       Tierhalter diesen Wasservögeln keine Bademöglichkeit zur Verfügung.
       
       Der Deutsche Tierschutzbund fordert schon lange, dass bei der Haltung von
       Wasservögeln wie Enten und Gänsen Bademöglichkeiten zusätzlich zu den
       Tränken Standard werden müssten. Verschiedene wissenschaftliche Studien
       hätten gezeigt, dass sich Wasserangebote positiv auf das Verhalten der
       Vögel auswirken würden.
       
       10 May 2021
       
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