# taz.de -- Gesetz gegen Diskriminierung in Berlin: 300 Beschwerden im ersten Jahr
> Ein Jahr nach Einführung des bundesweit ersten
> Anti-Diskriminierungsgesetzes liegt eine erste Bilanz vor.
IMG Bild: Auch wegen körperlicher Einschränkungen werden Menschen immer wieder diskriminiert
Berlin epd | Knapp ein Jahr [1][nach Einführung des
Landesantidiskriminierungsgesetzes] (LADG) sind in Berlin 287
Diskriminierungs-Beschwerden gegen Behörden eingegangen. Das bestätigte die
Senatsjustizverwaltung dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag. Das
bundesweit erste Antidiskriminierungsgesetz war in Berlin Anfang Juni 2020
verabschiedet worden.
Zuerst hatte der Spiegel über die neuen Zahlen berichtet. Demnach hat es
bei der Polizei 45 Beschwerden gegeben und beim öffentlichen
Personennahverkehr 16 Fälle. Für die Schulen und Universitäten seien 10 und
11 Fälle gemeldet worden.
Die meisten Beschwerden mit 100 Fällen gab es nach Angaben der
Senatsjustizverwaltung wegen „rassistischer Zuschreibungen“. Danach folgten
88 Diskriminierungs-Beschwerden wegen Behinderung oder Krankheit,
Geschlecht (22), sozialer Statur (22), Lebensalter (17), Religion (14),
sexuelle Identität (11), geschlechtliche Identität (8), Sprache (7),
antisemitische Zuschreibung (5), Weltanschauung (5), Sonstige (24).
## Die Bewertung ist noch unklar
Wie viele der Vorwürfe berechtigt sind, ist bislang unklar. Einen Teil der
Beschwerden bearbeite derzeit die Ombudsstelle, an die sich Betroffene
wenden können. Vor Gericht sei noch kein Fall gelandet, erklärte die
Senatsjustizverwaltung.
Das LADG ist bundesweit die erste so weitreichende Regelung dieser Art. Es
soll besser vor Diskriminierung durch Behörden, Polizei, Kita, Schulen,
öffentliche Verwaltung und andere staatliche Einrichtungen schützen. Zuvor
hatten Kritiker gewarnt, Polizei und andere Behörden würden durch
ungerechtfertigte Beschwerden lahmgelegt.
7 May 2021
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