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       # taz.de -- Berlin setzt Corona-Lockerungen um: Zurück in geordnete Bahnen
       
       > Die Inzidenz ist deutlich unter 100: Ab Mittwoch fällt die
       > Ausgangssperre, danach sind auch draußen essen, Filme schauen und
       > schwimmen erlaubt​.
       
   IMG Bild: Auch abtauchen ohne unterzugehen ist in Kürze wieder möglich
       
       ## Projektor an!
       
       Die Wettervorhersage ließe sich noch toppen: Keine 20 Grad, kaum
       Sonnenschein, dazu immer wieder Regen, so sagen es verschiedenste Apps für
       Donnerstag und Freitag voraus. Trotzdem dürfte der Betreiber des
       Freiluftkinos Kreuzberg keine Probleme haben, am Donnerstagabend ein
       „ausverkauft“ zu melden, wenn das Programm mit gut drei Wochen
       Coronaverzögerung endlich startet. Denn jenseits von der Sehnsucht vieler
       Berliner*innen nach [1][Filmen auf der großen Leinwand] gilt ja auch
       noch die strikte Vorgabe des Senats, was die Zuschaueranzahl von
       Kulturangeboten Open Air angeht: Mehr als 250 Menschen dürfen gar nicht
       rein.
       
       Das sind immerhin 25 Prozent mehr Personen als vor einem Jahr bei der
       Saisoneröffnung der Freiluftkinos. Und wer sich an jene ersten Nächte unter
       Coronabedingungen noch erinnert, weiß auch: kuschelig ist was anderes, der
       Abstand zwischen den Besucher*innen gewaltig.
       
       Einen Vorteil hat diese Distanz aber: „Für den Besuch ist kein aktueller
       Coronatest nötig, weil die Abstände eingehalten werden können“, sagte Arne
       Höhne vom Betreiber Piffl-Medien am Montag der taz. Zudem werden – wie im
       vergangenen Jahr – feste Sitzplätze vergeben. Das gilt auch für die
       Freiluftkinos in den Volksparks Friedrichshain und Rehberge, die am Freitag
       Eröffnung feiern.
       
       Die Kinos sind erneut die kulturelle Vorhut für die anderen
       Kulturinstitutionen, die nach der Entscheidung des Senats vom vergangenen
       Freitag ebenfalls wieder Open Air spielen können, also „Theater,
       Opernhäuser, Konzerthäuser und kulturelle Veranstaltungsstätten in
       öffentlicher und privater Trägerschaft“, wie es ganz offiziell heißt.
       
       Für Kultur drinnen sieht es dagegen noch düster aus. Kultursenator Klaus
       Lederer (Linke) hat immerhin angekündigt, das Pilotprojekt Testing
       fortzusetzen, bei dem Besucher*innen ausgewählte Häuser nach vorherigem
       tagesaktuellem Test besuchen dürfen. Bert Schulz
       
       ## Mit dem Wegbier durch die Nacht
       
       Das mit den angedrohten Bußgeldern war eher pro forma. Der Senat hatte
       Anfang April verschiedene Geldstrafen beschlossen, um die [2][nächtliche
       Ausgangssperre] auch wirklich durchzusetzen. Unterwegssein in Gruppen ab
       drei Personen, die nicht zur Familie gehören, hätte zwischen 25 und 250
       Euro gekostet, wenn – ja, wenn das Wörtchen wenn nicht wäre. Im
       Friedrichshainer Nordkiez etwa hätte man öfter abkassieren können, so ganz
       subjektive Beobachtungen vom Balkon aus. Aber das sind ja die schönen
       Seiten der Großstadt: Wer will das schon alles kontrollieren?
       
       Doch mit der Kontrolle ist es jetzt glücklicherweise erst mal wieder
       vorbei, der Bußgeldkatalog sehr bald Geschichte. Denn am Mittwoch fallen
       endlich die Ausgangsbeschränkungen. Es gilt dann nicht mehr das einengende
       Dogma, nachdem sich alle Personen von 22 bis 5 Uhr „ständig in ihrer
       Wohnung“ aufhalten müssen. Man kann wieder einfach so vor die Tür gehen,
       egal wie spät es ist, egal, was man vorhat. So fühlt sich (etwas
       wiedergewonnene) Freiheit an.
       
       Künftig gilt ganztags, dass man sich im öffentlichen Raum allein oder mit
       festem Partner beziehungsweise den Angehörigen des eigenes Haushalts oder
       mit Angehörigen eines weiteren Haushalts aufhalten kann – bei einer
       Personenobergrenze von fünf. Und auch das nächtliche Besuchsverbot fällt ab
       Mittwoch weg (bislang galt von 21 bis 5 Uhr ein absolutes Besuchsverbot).
       
       Mit Öffnung der Außengastronomie (siehe Text unten) ab Freitag geht eine
       weitere Lockerung einher: Das klassische Wegbier oder der Sekt für die
       abendliche Kleinstparty im Park darf wieder bis 23 Uhr verkauft werden, ab
       dieser Stunde bis 5 Uhr aber bleibt der Alkoholverkauf weiter verboten.
       Andreas Hergeth
       
       ## Auf ins kühle Nass!
       
       Auch die Frei- und Sommerbäder dürfen bei weiterhin niedrigen
       Inzidenzzahlen ab Freitag unter Hygieneauflagen endlich öffnen. Mindestens
       elf Bäder würden dann in die Saison starten, erklärte die Sportverwaltung
       (vorigen Freitag). Funktionieren soll das Ganze wie im vergangenen Jahr mit
       vorher online zu buchenden und zu bezahlenden Zeitfenster-Tickets. Außerdem
       müssen Besucher*innen einen negativen Schnelltest vorlegen. Wie in
       anderen Bereichen auch dürften dann Tests gelten, die innerhalb der
       vergangenen 24 Stunden durchgeführt wurden. Details wollen die Berliner
       Bäder Betriebe (BBB) am Dienstag auf einer Pressekonferenz bekannt geben.
       
       Dann wird man wohl auch erfahren, ab wann das Online-Buchungssystem
       startet. Am Montag jedenfalls war die Buchung eines Zeitslots in einem
       Sommerbad noch nicht möglich. Bei erwarteten maximal 16 Grad ist der
       Auftakt am Freitag eh etwas für Hartgesottene.
       
       Bereits vor einer Woche hatte der Regierende Bürgermeister Michael Müller
       (SPD) angekündigt, während der Sommerferien Kindern bis zu 12 Jahren freien
       Eintritt in die Schwimmbäder zu gewähren. Wie das finanziert werden soll,
       wird derzeit zwischen Sportverwaltung und BBB verhandelt. „Ich bin mir
       sicher, dass wir hier eine gute Lösung im Sinne der Kinder und Familien
       finden – diese haben nach diesen harten Monaten kostenlosen Badespaß
       verdient“, sagte Innen- und Sportsenator Andreas Geisel. Susanne Memarnia
       
       ## Draußen schlemmen
       
       Was für viele Berliner*innen ein großes Stück „Freiheit“ zurückbringen
       wird: Ab Freitag dürfen Cafés, Restaurants, Biergärten und Co. [3][wieder
       ihre Stühle rausstellen]. Große gesellige Runden wird es vorerst aber nicht
       geben: „Es gelten die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum im
       Freien“, heißt es dazu im Senatsbeschluss von Freitag.
       
       Das bedeutet, Treffen mit maximal zwei Haushalten aus fünf Personen sind
       möglich, Kinder unter 14 nicht mitgezählt. Zudem müssen alle Gäste einen
       tagesaktuellen negativen Test vorweisen und die Wirte müssen Gästelisten
       führen – entweder mit Apps wie Luca oder handgeschrieben wie voriges Jahr.
       Welche Art der Kontaktverfolgung sie wählen, stehe den Gastwirten frei,
       erklärte die Wirtschaftsverwaltung auf taz-Anfrage.
       
       Eine Neuerung im Vergleich zum vorigen Jahr ist, dass die Lockerung dieses
       Mal auch fürs Bars und Kneipen gilt – nach dem ersten Lockdown hatten sie
       nicht wieder öffnen dürfen. Dieses Mal dürfen laut Wirtschaftsverwaltung
       alle Gaststätten, Cafés etc. öffnen, die eine genehmigte Außengastronomie
       haben.
       
       Der Verein „Bars of Berlin“, hinter dem nach eigenen Angaben rund 100 Bars
       und Kneipen stehen, forderte am Montag, auf den Nachweis von Impfschutz
       oder negativem Test zu verzichten. Der Aufwand sei für viele Betriebe nicht
       zu leisten, so der Vorsitzende Albrecht Döring. „Die Gästeregistrierung per
       App muss genügen.“ Susanne Memarnia
       
       ## Fußball-Fans jubeln (real)
       
       Der 1. FC Union Berlin darf sein letztes Spiel in dieser Saison in der
       Fußball-Bundesliga erstmals seit Ende Oktober 2020 wieder vor Zuschauern
       austragen. Bis zu 2.000 Fans können bei der Begegnung gegen RB Leipzig an
       diesem Samstag im Stadion An der Alten Försterei dabei sein, wenn die
       Inzidenzzahlen in der Hauptstadt auch in den kommenden Tagen so niedrig
       bleiben wie aktuell. Das bestätigte Martin Pallgen, Sprecher der
       Senatsverwaltung für Inneres und Sport, am Montag.
       
       Das Hygienekonzept von Union sieht „eine Testpflicht für alle Besucher des
       Stadions vor“, hieß es in einer Mitteilung. Ausgenommen sind vollständig
       geimpfte oder von einer Corona-Erkrankung genesene Personen. Die
       Ticketvergabe erfolgt per Losverfahren unter den Vereinsmitgliedern, die im
       Besitz einer Dauerkarte sind. Die Genehmigung stehe „unter dem Vorbehalt,
       dass das Pandemiegeschehen es zulässt“. Die Gefährdungslage werde
       fortlaufend überprüft.
       
       Union hatte am Sonntag mitgeteilt, einen Antrag für ein Pilotprojekt zur
       Zuschauerrückkehr während der Corona-Pandemie gestellt zu haben. Für die
       Mannschaft von Trainer Urs Fischer geht es als Tabellen-Siebtem im letzten
       Ligaspiel gegen Leipzig sportlich noch um die Qualifikation für die neue
       europäische Conference League.
       
       Zuletzt trat Union am 24. Oktober 2020 gegen den SC Freiburg (1:1) vor
       Zuschauern an. 4.500 Fans waren in der normalerweise rund 22.000 Personen
       fassenden Arena im Berliner Stadtteil Köpenick dabei. Das bislang letzte
       Bundesligaspiel mit Fans auf den Tribünen war das 2:1 des VfL Wolfsburg
       gegen Arminia Bielefeld einen Tag später. (dpa)
       
       ## Freiheit auch fürs Federvieh
       
       Zwischendrin eine wichtige Meldung für alle Hühner-, Puten- und Enten- oder
       Gänsefreunde in Berlin: Ihre Lieblinge dürfen von diesem Samstag an auch in
       der Hauptstadt wieder ins Freie! Denn die Stallpflicht wegen der
       Geflügelpest wird aufgehoben, wie die Senatsverwaltung für
       Verbraucherschutz mitteilte. Die galt seit März dieses Jahres, um eine
       Übertragung des gefährlichen Erregers zu verhindern. Und weil der letzte
       Fall vor fast vier Wochen bei einem Wildvogel entdeckt wurden ist, kann
       alles Geflügel wieder ins Freie. Die Brandenburger Hühner & Co durften das
       übrigens schon Anfang Mai.
       
       Ach so, bislang wurden nach Senatsangaben 21 Fälle der Geflügelpest
       nachgewiesen – bei 20 Wildvögeln und lediglich einem Tier eines privaten
       Geflügelhalters. Andreas Hergeth
       
       18 May 2021
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Bert Schulz
   DIR Andreas Hergeth
   DIR Susanne Memarnia
       
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