# taz.de -- Klimaneutralität bis 2045: CO2-Ausstoß per Gesetz verbieten
> Die Stiftung Klimaneutralität schlägt Regeln zum Ende von Öl, Gas und
> Kohle vor. Das soll den Ausstieg billiger und Investitionen sicherer
> machen.
IMG Bild: Auslaufmodell Kohlekraftwerk? Braunkohlekraftwerks Jänschwalde in der Lausitz
Berlin taz | Die Bundesregierung hat beschlossen, [1][dass Deutschland bis
2045 klimaneutral] sein muss. Aber wie der dafür notwendige Ausstieg aus
Öl, Kohle und Gas ablaufen soll, dazu hat sie bisher noch keine Idee
veröffentlicht. Dafür legt jetzt die Stiftung Klimaneutralität ein Konzept
vor: Demnach müsste das Parlament so schnell wie möglich die Gesetze so
ändern, dass die Nutzung von fossilen Brennstoffen bei Industrie, Verkehr,
Gebäude und Energiewirtschaft nach dem 31. Dezember 2044 verboten wird. Das
sagte Rainer Baake, Direktor der Stiftung, am [2][Dienstag bei der
Präsentation des Vorschlags, der durch ein juristisches Gutachten
untermauert wird.]
Baake drängt zur Eile: „Wenn hier Zeit vergeudet wird, besteht die Gefahr,
dass heute klimaschädliche Fehlinvestitionen getätigt und morgen
Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staatshaushalt geltend gemacht
werden. Die Milliardenbeträge, die von den Energiekonzernen [3][im
Rahmen des Kohleausstiegs] gefordert werden, zeigen, wohin das führen
kann.“
Das Problem: Wer heute eine Anlage bauen will, die mit Öl, Gas oder Kohle
betrieben wird, und die geltenden Voraussetzungen erfüllt, hat rechtlich
einen Anspruch auf unbefristete Genehmigung. Erst 2020 haben Unternehmen in
Deutschland 1,5 Milliarden Euro in neue Gasleitungen investiert, heißt es
von der Stiftung. Nach den bisherigen Vorschriften werden diese
Investitionen über 45 Jahre abgeschrieben.
Aber schon in 24 Jahren muss ein klimaneutrales Deutschland ohne fossiles
Gas, Öl und Kohle auskommen. Deshalb sollte ein Verbot dieser Stoffe so
früh wie möglich festgeschrieben werden, heißt es auch im Gutachten der
Kanzlei Becker, Büttner, Held: Das schütze vor „gestrandeten Investitionen“
der Unternehmen und Schadenersatzforderungen an den Staat. Mit einem
Artikelgesetz des Bundestags müssten einige Vorschriften geändert werden,
etwa zum Immissonsschutz, zum Betrieb von Gebäuden, zum Bergbau und zur
Energiewirtschaft. In allen würde festgelegt, dass ab 1. Januar 2045 keine
fossilen Brennstoffe mehr verheizt werden dürfen. Durch Pipelines dürfte
dann kein fossiles Gas mehr fließen.
## Planungssicherheit für alle
Man befriste nicht den Einsatz von Technologien, so Baake, sondern „den
Einsatz der fossilen, klimaschädlichen Brennstoffe. Damit schaffen wir
Planungs- und Rechtssicherheit für die Unternehmen und beugen
Fehlinvestitionen vor“.
Zwei Ausnahmen hat diese Regelung: Der Einsatz von Öl, Gas und Kohle kann
weiter möglich sein, wenn das CO2 aus einer fossilen Anlage vollständig
aufgefangen und sicher gelagert wird. Und durch die Pipelines könnte nach
einer Umrüstung synthetisches Gas oder Wasserstoff fließen. Besonders nach
dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Klimaschutz sei aber klar: Je
schneller ein solches Verbot komme, desto mehr Gestaltungsraum bleibe – und
weniger Risiko für die Steuerkasse.
18 May 2021
## LINKS
DIR [1] /Neues-Klimaschutzgesetz-im-Kabinett/!5770969
DIR [2] https://www.stiftung-klima.de/app/uploads/2021/05/2021-05-18-Fehlinvestitionen-vermeiden.pdf
DIR [3] /Energieagentur-fuer-Aus-von-Kohle-und-Oel/!5772727
## AUTOREN
DIR Bernhard Pötter
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