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       # taz.de -- Industrielle Tierhaltung in Deutschland: Bundestag verbietet Kükentöten
       
       > Das routinemäßige Töten frisch geschlüpfter, männlicher Küken soll in
       > Deutschland ab Januar 2022 verboten sein. Tierschützern reicht das nicht
       > aus.
       
   IMG Bild: Wenn sie männlich und von Legehennen abstammen würden, wären sie schon tot: Wenige Tage alte Küken
       
       Berlin dpa/taz | Das millionenfache Kükentöten in der Legehennenhaltung
       wird in Deutschland ab Anfang nächsten Jahres verboten. Der Bundestag
       verabschiedete am späten Donnerstagabend ein entsprechendes [1][Gesetz von
       Agrarministerin Julia Klöckner] (CDU). Bisher werden jährlich mehr als 40
       Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet, weil sie keine
       Eier legen und nicht so viel Fleisch ansetzen. Das soll laut dem Gesetz ab
       1. Januar 2022 untersagt sein. Stattdessen sollen Verfahren zum Einsatz
       kommen, mit denen das Geschlecht bereits im Ei bestimmt wird, damit
       männliche Küken gar nicht erst schlüpfen.
       
       Klöckner sprach in der Bundestagsdebatte von einem „Meilenstein für den
       Tierschutz“. Das Verbot des Kükentötens dürfe aber keinem Berufsverbot
       gleichkommen. Deshalb werde der Branche mit einem Spektrum von
       Alternativmethoden die Möglichkeit gegeben, „Tierwohl und Ökonomie unter
       einen Hut zu bringen“.
       
       Obwohl auch AfD und Grüne für das Gesetz stimmten, kam aus der Opposition
       deutliche Kritik: So warnten AfD und FDP, ein nationaler Alleingang führe
       zur Abwanderung der Branche ins Ausland. Klöckner konterte: „Wir lagern
       Tierschutzfragen nicht einfach ins Ausland aus, sondern bieten hier in
       Deutschland eine Lösung an.“ Der Bund habe Millionenbeträge in die
       Forschung investiert, um Alternativen zu entwickeln.
       
       Linken und Grünen geht das Gesetz hingegen nicht weit genug.
       Linken-Fraktionschefin Amira Mohamed Ali nannte es eine „Scheinlösung“, die
       Küken nicht erst nach dem Schlüpfen zu töten, sondern kurz davor.
       
       Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte das Verbot als zu spät und zu
       schwach. Es sei richtig, „den millionenfachen Mord an männlichen Küken aus
       rein ökonomischem Antrieb zu beenden“, sagte Präsident Thomas Schröder. Wer
       Tierschutz konsequent denke und gesellschaftliche Akzeptanz wünsche, müsse
       aber auch „das Leid der Legehenne als Eierproduktionsmaschine beenden“.
       
       ## Besser Zweinutzungshühner?
       
       Die Fördergelder zur Entwicklung der Geschlechtserkennung im Ei wären
       besser in die „Praxisreife“ von Zweinutzungshühnern investiert gewesen,
       ergänzte Schröder. Dabei sollen weibliche Küken Eier legen, männlichen
       Küken werden zur Mast aufgezogen. Auch Bio-Verbände wie Naturland oder
       Demeter setzen auf solche Lösungen und lehnen die derzeitigen Verfahren zur
       Geschlechtserkennung im Ei ab.
       
       Der Verband der Zoologischen Gärten beklagte unterdessen, das generelle
       Verbot des Kükentötens gefährde „die Versorgung von Fleischfressern, die
       nicht mit Salat gefüttert werden können“. Denn der Bundestag lehnte eine
       vom Bundesrat empfohlene Ausnahme vom Verbot des Kükentötens zu besonderen
       Futterzwecken ab. Die Tierrechtsorganisation Peta etwa hatte gegen
       Ausnahmen mobilisiert.
       
       ## Ab 2024 noch frühere Geschlechtserkennung
       
       Das Gesetz sieht in einer zweiten Stufe ab 1. Januar 2024 weitere
       Regelungen vor, um Schmerzen für den Embryo zu vermeiden. Dann müssen
       Methoden zur Geschlechtserkennung angewandt werden, die vor dem siebten
       Bruttag greifen. Denn ab dem siebten Tag empfänden Hühnerembryonen Schmerz,
       heißt es in der Begründung des Gesetzes.
       
       Mit dem Gesetz muss sich abschließend noch der Bundesrat befassen, der das
       Vorhaben verzögern, aber nicht stoppen kann.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Jahr 2019 entschieden, dass
       die Praxis des Kükentötens nur noch für eine Übergangszeit zulässig ist,
       weil Tierschutzbelange höher zu bewerten seien als wirtschaftliche
       Interessen.
       
       21 May 2021
       
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