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       # taz.de -- Informationen zu EU-Verhandlungen: Karlsruhe rügt Bundesregierung
       
       > Der Bundestag muss zügig über EU-Verhandlungen informiert werden, so das
       > BVerfG. Geklagt hatten die Grünen wegen der Griechenland-Verhandlungen
       > 2015.
       
   IMG Bild: Die Grünen klagten aufgrund der Griechenland-Verhandlungen 2015
       
       Karlsruhe afp/dpa | Die Bundesregierung muss den Bundestag „umfassend und
       zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ über ihre Linien in EU-Verhandlungen
       informieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage der
       Grünen-Fraktion festgestellt, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt
       wurde.
       
       Die Regierung habe Parlamentsrechte verletzt, als sie den Bundestag im Jahr
       2015 nicht frühzeitig über ihre Verhandlungslinie zum [1][möglichen
       Austritt Griechenlands aus dem Euro] informiert habe. In Anbetracht der
       herausragenden Bedeutung und Komplexität der Angelegenheit wäre „eine
       besonders intensive Beteiligung des Deutschen Bundestages geboten“ gewesen.
       
       In der Eurokrise hatte der damalige Bundesfinanzminister [2][Wolfgang
       Schäuble (CDU)] die Möglichkeit eines vorübergehenden Ausscheidens
       Griechenlands aus dem Euro ins Spiel gebracht, falls das Land keine
       ausreichenden Reformen umsetze. Dies stellte er auch bei einem Treffen der
       Finanzminister der Eurogruppe im Juli 2015 in den Raum, schlussendlich
       setzte sich die Position beim späteren EU-Gipfel aber nicht durch. Die
       Grünen bemängelten, dass er den Bundestag vor dem Treffen nicht über seinen
       Vorschlag informiert habe.
       
       Tatsächlich falle die Verhandlungsposition der Bundesregierung hier unter
       die Unterrichtungspflicht, entschied das Gericht. Der Bundestag habe
       Anspruch darauf gehabt, dass ihm die Position noch vor der Sitzung der
       Eurogruppe und dem EU-Gipfel mitgeteilt werde. Finanzhilfen für
       Griechenland beträfen das Budgetrecht des Parlaments.
       
       Ein möglicher vorübergehender Austritt des Landes aus dem Euro hätte „ganz
       erhebliche Auswirkungen“ auf den EU-Integrationsprozess und den
       Bundeshaushalt gehabt. Wegen der „herausragenden Bedeutung“ und der
       Komplexität der Sache sei eine „besonders intensive Beteiligung“ des
       Bundestags geboten gewesen, teilte das Gericht weiter mit. (Az. 2 BvE 4/15)
       
       26 May 2021
       
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