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       # taz.de -- EuGH verurteilt Deutschland: Deutsche Städte sind zu dreckig
       
       > Die EU-Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide wurden in
       > Deutschland vielerorts gebrochen. Jetzt sagt der Europäische Gerichtshof:
       > So geht es nicht weiter.
       
   IMG Bild: Autos, LKW und Lieferfahrzeuge auf dem Kaiserdamm in Berlin verpesten die Luft
       
       Luxemburg dpa | Der Europäische Gerichtshof hat [1][Deutschland
       verurteilt], weil jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den
       Luftschadstoff Stickstoffdioxid erheblich überschritten wurden. Die
       Bundesrepublik habe damit EU-Recht gebrochen, entschieden die höchsten
       EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg. Hintergrund ist eine Klage der
       EU-Kommission. Sie bezieht sich auf die Jahre 2010 bis 2016.
       [2][(Rechtssache C-635/18)]
       
       Mit dem Urteil gegen die Bundesrepublik sind neue Auflagen zum Beispiel für
       Dieselfahrzeuge an bestimmten Orten nicht ausgeschlossen. Allerdings hat
       sich die Luftqualität in deutschen Städten zuletzt verbessert, unter
       anderem wegen der Coronakrise. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums
       waren 2016 in 90 Städten die Grenzwerte teils deutlich überschritten
       worden. Seither sei die Zahl jedes Jahr gesunken. 2019 waren es den Angaben
       zufolge noch 25, im Corona-Jahr 2020 dann sechs, darunter München und
       Hamburg.
       
       Die EU-Kommission hatte die Klage gegen Deutschland 2018 beim obersten
       EU-Gericht eingereicht. Sie begründete dies damals damit, dass die seit
       2010 in der EU gültigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in 26
       Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten worden seien. Dazu
       gehörten Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. In zwei Gebieten seien
       auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden.
       
       Den Argumenten folgte der EuGH jetzt. Deutschland habe dadurch gegen seine
       Verpflichtungen aus der Luftreinhalterichtlinie verstoßen, „dass keine
       geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um ab dem 11. Juni 2010 in allen
       Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte für NO2 zu gewährleisten“, erklärte
       das Gericht.
       
       ## Urteil dürfte weitreichende Konsequenzen haben
       
       Der Jahresgrenzwert [3][für Stickstoffdioxid] liegt bei 40 Mikrogramm je
       Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Daneben gibt es einen
       Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18-mal pro
       Jahr überschritten werden darf. Stickstoffdioxide entstehen vor allem bei
       Verbrennungsprozessen sowohl in Motoren als auch in Öfen für Kohle, Öl,
       Gas, Holz und Abfälle. Sie gelten unter anderem für Asthmatiker als
       schädlich.
       
       [4][Die Deutsche Umwelthilfe] hatte schon vorab erklärt, der Richterspruch
       aus Luxemburg habe „grundlegende und weitreichende Bedeutung im Kampf für
       die saubere Luft“. Der Verband bedauerte allerdings, dass das Urteil erst
       mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der Grenzwerte komme. Die DUH habe
       seit 2011 in insgesamt 40 Städten und neun Bundesländern geklagt und
       Maßnahmen wie Dieselfahrverbote, die Nachrüstung von Bussen, die
       Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, Fahrrad- und Fußverkehr sowie
       Tempo 30 durchgesetzt.
       
       3 Jun 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_18_3450
   DIR [2] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=208345&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=9202100
   DIR [3] /Stickstoffdioxid/!t5480531
   DIR [4] /Deutsche-Umwelthilfe/!t5010603
       
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