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       # taz.de -- Kündigungsportale im Test: Besser selbst kündigen
       
       > Verbraucherschützer:innen haben Anbieter untersucht, die
       > Vertragskündigungen übernehmen. Und sind dabei auf so manche
       > Schwachstelle gestoßen.
       
   IMG Bild: Selbst ist die Frau: Expert:innen raten aus finanzieller Sicht von Kündigungsdienstleistern ab
       
       Berlin taz | Dienstleister, die Verbraucher:innen das fristgerechte
       Kündigen von Verträgen abnehmen sollen, übermitteln häufig persönliche
       Daten der Nutzer:innen in die USA. Das ist das Ergebnis einer aktuellen
       [1][Untersuchung der Zeitschrift Finanztest.] Auch sonst zeigten sich bei
       fünf von sieben getesteten Dienstleistern für den deutschsprachigen Raum
       Datenschutzprobleme: Einige setzten [2][Cookies] ohne die erforderliche
       Erlaubnis, teilweise wies die Datenschutzerklärung Mängel auf.
       
       Kündigungsdienstleister werben damit, Verbraucher:innen das
       fristgerechte Beenden eines Vertrages abzunehmen. Unter Zuhilfenahme der
       persönlichen und der Vertragsdaten überwachen sie, wann ein Vertrag für
       Mobilfunk, Internet oder Bahncard gekündigt werden muss, damit die Kundin
       nicht unfreiwillig mehr oder länger zahlt. Denn häufig – gerade bei
       Mobilfunk oder Internet – steigen die monatlich zu zahlenden Beträge nach
       einer festgelegten Laufzeit. Bei Fitnessstudios ist oft vereinbart, dass
       sich der Vertrag ohne Kündigung um ein Jahr verlängert.
       
       Die gute Nachricht: Die getesteten Dienstleister kündigten die 42 für den
       Test abgeschlossenen Verträge zuverlässig. Die Kosten dafür, je nach
       Dienstleister und Kündigungsart – ob also etwa ein Einschreiben oder nur
       eine E-Mail verschickt wird: bis zu knapp 15 Euro. Am besten schnitten
       aboalarm.de und volders.de ab, sie bekamen bei allen untersuchten Punkten
       mindestens ein „gut“.
       
       Sind diese Dienstleister nun empfehlenswert oder eher nicht? Christoph
       Herrmann, Rechtsexperte bei der Stiftung Warentest, sagt: „Kündigen kann
       man eigentlich auch selbst ganz gut.“ Für Verträge, die ab Oktober 2016
       abgeschlossen wurden, gilt: Die Kündigung muss nicht mehr per Brief
       geschickt werden, E-Mail oder Fax reicht.
       
       Herrmann rät: Gerade bei potenziell problematischen Vertragspartnern sei es
       ohnehin besser, eine Kündigung selbst zu übernehmen. Dann könne man, falls
       sie ignoriert werde, weitere Schritte einleiten, etwa die Zustellung per
       Gerichtsvollzieher. Hilfreich könnten die Dienstleister bei
       Verbraucher:innen sein, die viele Verträge haben oder häufig Probe-Abos
       abschließen. Allerdings berechnen die Dienstleister die Preise in der Regel
       pro Kündigung. Das könnte also dazu führen, dass Verbraucher:innen ein
       kostenloses Probe-Abo kostenpflichtig kündigen.
       
       [3][Die Expert:innen vom Portal Finanztip raten aus finanzieller Sicht
       grundsätzlich von der Nutzung von Kündigungsdienstleistern ab]. „Eine Mail
       ist so leicht zu schreiben, das ist den Preis nicht wert“, sagt Arne
       Düsterhöft. Finanztip zufolge gab es in der Vergangenheit vereinzelte
       Fälle, in denen Unternehmen die Kündigung durch Dienstleister abgelehnt
       hätten. Kund:innen sollten daher darauf achten, dass Dienstleister in
       solchen Fällen entstehende Folgekosten übernehmen.
       
       14 Jun 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.test.de/Online-Kuendigung-Dienste-im-Test-5758077-0/
   DIR [2] /Tracking-im-Netz/!5771643
   DIR [3] https://www.finanztip.de/kuendigungsdienste/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
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