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       # taz.de -- Zoll und Schwarzarbeit: Viele Verstöße gegen Mindestlohn
       
       > Der Zoll leitete 2020 über 4.200 Ermittlungsverfahren wegen Löhnen unter
       > gesetzlichen Limits ein. Die meisten Verstöße hätten auf Baustellen
       > stattgefunden.
       
   IMG Bild: Zollkontrolle auf einer Baustelle in Berlin 2019
       
       Berlin taz | Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im vergangenen
       Jahr 4.220 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstoßes eingeleitet. Das
       geht aus einer [1][Antwort des Bundesfinanzministeriums] auf eine Anfrage
       der Grünen hervor, auf die nun die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
       (IG BAU) hingewiesen hat. „Verstöße gegen [2][Mindestlöhne] durch unseriöse
       und kriminelle Unternehmen betrifft immer noch Zigtausende von
       Beschäftigten“, kritisierte der Bundesvorsitzende der
       Arbeitnehmerorganisation, Robert Feiger.
       
       Die meisten Verstöße hätten die Ermittler auf Baustellen festgestellt.
       „Deutlich mehr als 1.000 Fälle und damit rund jedes vierte
       Ermittlungsverfahren wegen Lohnbetrügereien wurde gegen Baufirmen
       eingeleitet“, so Feiger. Allein gegen Bauunternehmen seien im vergangenen
       Jahr Bußgelder in Höhe von mehr als 8,1 Millionen Euro wegen
       Mindestlohnverstoßes verhängt worden. Für alle Branchen waren dies demnach
       bundesweit 27,2 Millionen Euro. „Und das sind nur die Fälle, die bei
       Kontrollen festgestellt worden sind. Die tatsächliche Zahl dürfte weitaus
       höher sein“, sagte der IG-BAU-Chef.
       
       Um den Mindestlohnbetrug wirksam einzudämmen, forderte Feiger mehr
       Kontrollen durch den Zoll und deutlich höhere Bußgelder. Zudem verlangte
       der Gewerkschafter eine gesetzliche Regelung, die Firmen automatisch
       verpflichtet, entgangenen Arbeitslohn nachzuzahlen. „Bei festgestellten
       Mindestlohnverstößen müssen die Arbeitgeber zwar Bußgelder sowie die
       entgangenen Steuern und Sozialabgaben nachzahlen, nicht aber den zu wenig
       gezahlten Lohn. Wenn die Beschäftigten ihr Geld haben wollen, sind sie
       gezwungen, das selbst einzuklagen“, erklärte Feiger.
       
       Zudem sprach er sich für „ein wirkungsvolles öffentliches
       Mindestlohn-Melderegister“ aus, in das Verstöße von Unternehmen eingetragen
       werden. Solche Firmen sollten von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen
       werden. Das solle auch für Firmen gelten, die bei Auftragsangeboten der
       öffentlichen Hand bewusst fälschlicherweise angeben, dass sie die
       Bestimmungen zu Mindestlöhnen einhalten würden, so der Bundesvorsitzende
       der Gewerkschaft.
       
       19 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927418.pdf
   DIR [2] /Mindestlohn/!t5008042
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jost Maurin
       
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