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       # taz.de -- Sitzungsmarathon im Bundestag: Mietspiegel, Klimaschutz, Raubkunst
       
       > In einer 17-stündigen Sitzung hat der Bundestag eine Flut von Gesetzen
       > beschlossen. Das sind die wichtigsten Beschlüsse.
       
   IMG Bild: Marathonsitzung im Bundestag am 24. Juni
       
       Berlin dpa | Erst nach mehr als 17 Stunden hat der Bundestag um 02.30 Uhr
       in der Nacht zum Freitag seine Sitzung beendet. Sie war damit 18 Minuten
       länger als die bis dahin längste Sitzung dieser Legislaturperiode im Juni
       2019. Wichtige Beschlüsse.
       
       ## Verschärfter Klimaschutz
       
       Das neue Klimaschutzgesetz sieht schärfere Regelungen vor: So ist das neue
       nationale Ziel verankert, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden – also nur
       noch so viele Treibhausgase auszustoßen wie wieder gebunden werden können.
       Ursprünglich hatte man sich das erst bis 2050 vorgenommen. „Wir wollen 2045
       treibhausgasneutral wohnen, wir wollen treibhausgasneutral wirtschaften und
       mobil sein“, sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Der Ausbau
       erneuerbarer Energien müsse Vorrang bekommen, Infrastruktur modernisiert
       werden.
       
       Das Gesetz schraubt auch das Emissionsziel bis 2030 hoch. Deutschland soll
       nun bis dahin seine Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um
       mindestens 65 Prozent senken. Das bislang geltende Gesetz sah mindestens 55
       Prozent vor. Auch neue Ziele über 2030 hinaus legt das geänderte Gesetz
       fest. Demnach soll 2040 bereits ein Rückgang des klimaschädlichen Ausstoßes
       um 88 Prozent erreicht sein.
       
       Nötig wurde die Gesetzesänderung durch ein Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte das bislang geltende Recht Ende
       April für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Richter trugen der
       Bundesregierung auf, die Emissionsziele nach 2030 näher zu definieren, um
       die Freiheit künftiger Generationen nicht durch klimabedingte
       Einschränkungen zu gefährden.
       
       ## Mietspiegel-Pflicht in größeren Städten
       
       Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen
       Mietspiegel erstellen. Damit sollen Mieter besser vor überzogenen
       Mieterhöhungen geschützt werden. In mehr als 80 der 200 größten deutschen
       Städte gebe es derzeit keinen gültigen Mietspiegel, sagte der
       rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Ohne
       Mietspiegel sei die Mietpreisbremse aber „faktisch unwirksam“.
       
       Mietspiegel werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu
       ermitteln. Damit werden Mieterhöhungen begründet und bei einem Umzug in ein
       Gebiet mit Mietpreisbremse zulässige Höchstmieten errechnet. Fehlt jedoch
       ein Mietspiegel, steht die Bestimmung der maximal erlaubten Miethöhe
       rechtlich auf wackeligen Füßen.
       
       ## Strengere Regeln gegen Extremismus, Missbrauch und Zwangsprostitution
       
       Fahnen der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas werden in
       Deutschland ebenso verboten wie sogenannte Feindeslisten mit Namen und
       Daten politischer Gegner. Bislang musste ein Vereinsverbot vorliegen, um
       die Verwendung von Kennzeichen einer bestimmten Organisation unter Strafe
       zu stellen. Jetzt reicht es, dass die Organisation auf der EU-Terrorliste
       steht – wie etwa die Hamas oder die kurdische PKK.
       
       Ausdrücklich verboten ist in Zukunft auch das Verbreiten von
       „Feindeslisten“, wie sie vor allem in rechts- und linksextremen Kreisen
       kursieren. Wer personenbezogene Daten verbreitet und die Betroffenen damit
       in Gefahr bringt, muss bis zu drei Jahre in Haft.
       
       Härter bestraft werden darüber hinaus verhetzende Beleidigungen gegen Juden
       und Muslime sowie gegen Homosexuelle und Behinderte. Herabwürdigende Briefe
       oder Mails gelten bislang nicht als Volksverhetzung, weil sie nicht
       öffentlich verbreitet werden – diese Lücke im Strafrecht wurde nun
       geschlossen.
       
       Ferner wurden Verbreitung und Besitz von Anleitungen zum sexuellen
       Kindesmissbrauch zur Straftat gemacht. Wer solche Texte aus dem Internet
       oder geschlossenen Chatgruppen runterlädt, muss mit Haft bis zu zwei Jahren
       rechnen, für deren Verbreitung drohen sogar drei Jahre. Zur Bekämpfung der
       Zwangsprostitution wird darüber hinaus die „Freier-Strafbarkeit“
       ausgeweitet: Künftig machen sich Freier strafbar, wenn sie offensichtliche
       Anzeichen für die Zwangslage einer Prostituierten – etwa Verletzungen –
       ignorieren.
       
       ## Verschärftes Anti-Stalking-Gesetz
       
       Wer einer anderen Person regelmäßig auflauert oder sie wiederholt
       belästigt, soll künftig schneller vor Gericht landen. Um das sogenannte
       Stalking konsequenter verfolgen zu können, hat der Bundestag die
       Strafbarkeitsschwelle gesenkt. Bisher musste Tätern „beharrliches“
       Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers
       „schwerwiegend“ beeinträchtigt. In Zukunft reicht es schon aus, jemanden
       „wiederholt“ zu belästigen und dessen Leben damit „nicht unerheblich“ zu
       beeinträchtigen.
       
       Verschärft wird das Strafmaß: Konnten bisher wegen Stalkings höchstens drei
       Jahre Gefängnis verhängt werden, sind nun in besonders schweren Fällen bis
       zu fünf Jahre möglich. Darüber hinaus steht nun auch „Cyberstalking“
       ausdrücklich unter Strafe – etwa wenn jemand durch spezielle Apps auf
       Social-Media-Konten oder Bewegungsdaten seines Opfers zugreift.
       
       ## Mehr Schutz für Insekten
       
       Zum Schutz von Insekten soll der Pestizid-Einsatz in der Landwirtschaft
       weiter eingedämmt werden. Mehr Gebiete wie Wiesen mit verstreut stehenden
       Obstbäumen oder artenreiche Weiden können unter besonderen Schutz gestellt
       werden. In vielen Schutzgebieten soll der Einsatz insektenschädlicher
       Chemikalien wie Holzschutzmittel eingeschränkt werden. Weitere Vorgaben
       sollen verhindern, dass nachtaktive Insekten von Beleuchtung angelockt
       werden und sterben.
       
       Zu dem Paket gehört auch eine Verordnung von Agrarministerin Julia Klöckner
       (CDU), die ein Verbot des besonders umstrittenen Unkrautvernichters
       Glyphosat regelt. Als Ausgleich für Mehraufwand durch weniger
       Pflanzenschutzmittel will der Bund zusätzlich 65 Millionen Euro für
       betroffene Höfe zur Verfügung stellen.
       
       ## Zweiter Prozess bei schwersten Straftaten wie Mord oder Völkermord
       
       Bei schwersten Straftaten wie Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen kann
       Verdächtigen künftig ein zweites Mal der Prozess gemacht werden, wenn neue
       Beweise auftauchen – eine Änderung der Strafprozessordnung. Wegen des
       Verbots der sogenannten Doppelbestrafung darf eigentlich niemand für
       dieselbe Tat mehrfach zur Verantwortung gezogen werden. Davon konnte
       bislang nur in eng begrenzten Ausnahmen abgewichen werden – etwa bei einem
       späteren Geständnis.
       
       Die Liste der „Wiederaufnahmegründe“ wird nun um schwere Straftaten
       erweitert, die nicht verjähren: Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen eine Person.
       
       ## Neuer Straftatbestand gegen illegale Internet-Geschäfte
       
       Der Internethandel mit Waffen, Drogen und Kinderpornografie soll
       konsequenter bestraft werden. Betreibern einer kriminellen Handelsplattform
       droht künftig bis zu zehn Jahre Gefängnis. Schon bisher machten sich
       Betreiber grundsätzlich der Beihilfe schuldig, wenn ihre Online-Marktplätze
       für illegale Geschäfte genutzt wurden. Wenn ihnen aber keine Kenntnis von
       den konkret gehandelten Waren nachgewiesen werden konnte, blieben sie in
       der Regel unbehelligt.
       
       ## Bundeswehreinsätze auf dem Balkan und im Mittelmeer
       
       Die Bundeswehr bleibt weiter im Kosovo und vor der libanesischen Küste
       stationiert. Der Bundestag verlängerte die Mandate für die beiden
       Auslandseinsätze. Im Rahmen der Nato-Mission KFOR können unverändert bis zu
       400 deutsche Einsatzkräfte in den Kosovo geschickt werden. Sie sollen die
       öffentliche Ordnung sichern und den Aufbau einer zivilen Friedensordnung
       unterstützen.
       
       Bei der UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen sollen bis zu 300 deutsche
       Soldatinnen und Soldaten den Waffenschmuggel in den Libanon unterbinden.
       Die Bundeswehr ist derzeit unter anderem mit einer Korvette vertreten. Der
       Verband wird von einem deutschen Admiral geführt.
       
       ## Einbürgerung von NS-Verfolgten und Nachfahren
       
       Verfolgte des Nazi-Regimes und deren Nachkommen haben künftig einen
       gesetzlichen Anspruch auf einen deutschen Pass. Das Parlament
       verabschiedete dazu eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Nachfahren
       von NS-Opfern, die ins Ausland geflüchtet waren, bekommen ohne Auflagen die
       deutsche Staatsbürgerschaft.
       
       Entsprechende Erlasse des Innenministeriums von 2019 werden damit auf eine
       gesetzliche Grundlage gestellt und großzügiger ausgestaltet. So war eine
       erleichterte Einbürgerung bisher nur möglich, wenn mindestens ein
       Elternteil vor dem 1. Januar 2000 geboren war. Diese Einschränkung fällt
       weg.
       
       Der Antrag auf Einbürgerung ist kostenlos, andere Staatsangehörigkeiten
       darf man behalten. Betroffene müssen lediglich nachweisen, dass ihre
       Vorfahren zwischen 1933 und 1945 in Deutschland verfolgt wurden oder zu
       Gruppen gehörten, die verfolgt wurden. Das gilt für Nachfahren von Juden,
       Sinti und Roma ebenso wie von psychisch Kranken oder politisch Verfolgten.
       
       ## Update-Pflicht für digitale Geräte
       
       Bei Geräten mit digitalen Elementen wie Tablets oder Smartwatches gilt
       künftig eine Update-Pflicht. Ein neues Gesetz verpflichtet den Verkäufer
       zur regelmäßigen Aktualisierung seines Produkts. Damit sollen
       Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit gewährleistet bleiben.
       
       Für welchen Zeitraum die Update-Pflicht gilt, ist allerdings nicht
       ausdrücklich festgeschrieben. Im Gesetz ist nur von einem Zeitraum die
       Rede, den der Kunde „aufgrund der Art und des Zwecks“ des erworbenen Geräts
       erwarten könne.
       
       Rechtlich besser gestellt werden Verbraucher ferner im Fall eines
       beschädigten Produkts. Bislang lag ein Gewährleistungsfall nur in den
       ersten sechs Monaten nach dem Kauf vor. In Zukunft gilt hingegen zwölf
       Monate lang grundsätzlich die Vermutung, dass der Mangel bereits beim Kauf
       vorlag.
       
       ## Neuer Rechtsrahmen für Personengesellschaften
       
       Eine grundlegende Reform des Gesellschaftsrechts soll den teilweise mehr
       als 100 Jahre alten Rechtsrahmen für Personengesellschaften zeitgemäß
       machen. Das gesetzliche Leitbild der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
       orientiert sich nun eher am Start-up-Unternehmen als – wie bisher – an
       einer Tippgemeinschaft.
       
       Der nicht rechtsfähigen GbR wird deshalb als Variante die rechtsfähige GbR
       an die Seite gestellt. Diese verfügt über ein eigenes Gesellschaftsvermögen
       und kann selbst Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Eine
       Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die in
       der Regel mit ihrem persönlichen Vermögen für das Unternehmen haften.
       
       Mit der Reform wird auch ein öffentliches Gesellschaftsregister eingeführt,
       in dem wesentliche Eckdaten der GbR festgehalten werden. Die Eintragung in
       dieses Register ist allerdings freiwillig.
       
       ## Zusätzliche Coronahilfe für den Nahverkehr
       
       Wegen fehlender Fahrgäste in der Coronakrise gibt es eine weitere
       staatliche Finanzspritze für Busse und Bahnen. Der Bundestag beschloss, dem
       öffentlichen Personennahverkehr erneut eine Milliarde Euro zukommen zu
       lassen. Schon im vergangenen Jahr hatte der Bund 2,5 Milliarden Euro
       zusätzlich für den Nahverkehr bereitgestellt – über die jährlichen
       Regionalisierungsmittel hinaus, die in diesem Jahr ohnehin auf knapp 9,3
       Milliarden Euro steigen. Die Länder, die dem Gesetz im Bundesrat noch
       zustimmen müssen, sollen Finanzhilfen in gleicher Höhe wie der Bund
       bereitstellen.
       
       ## Neues Gesetz gegen lange Vertragslaufzeiten
       
       Die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder
       Fitnessstudios werden gesetzlich beschränkt, um den Wechsel zu einem
       anderen Anbieter zu erleichtern. Die neue Regelung soll Verbrauchern auch
       die Kündigung ihrer Verträge erleichtern. „Lange Vertragslaufzeiten und
       lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen
       und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und
       preisgünstigeren Angeboten“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht
       (SPD).
       
       Künftig dürfen Verträge in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Längere
       Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde
       gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im
       Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist. Wenn ein Unternehmen
       Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von
       sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird
       grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Im Internet muss
       es künftig außerdem einen „Kündigungsbutton“ geben, damit Verträge dort
       genauso einfach beendet werden können wie sie geschlossen wurden.
       
       ## Reisebeschränkungen auch ohne Pandemie-Lage
       
       Coronabedingte Einreisebeschränkungen können weiter greifen, auch wenn die
       Pandemie-Lage nationaler Tragweite ausläuft. Eine entsprechende Änderung
       des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundestag ebenfalls beschlossen. Am
       25. März 2020 hatten die Abgeordneten erstmals eine „epidemische Lage“
       festgestellt und diese zuletzt bis maximal Ende September verlängert. Sie
       gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates
       Verordnungen zu erlassen – etwa zu Tests, zu Impfungen, zum Arbeitsschutz
       oder zur Einreise. Bei der nun beschlossenen Regelung geht es aber nur um
       Einreisebeschränkungen, die auch ohne diese rechtliche Grundlage weiter
       gelten können sollen – wenn auch nur maximal für ein Jahr nach Aufhebung
       der Lage.
       
       Bei AfD, FDP und Linken stieß dies allerdings auf Ablehnung. Eine derart
       massive Einschränkung von Grundrechten sei nicht hinnehmbar, wenn keine
       epidemische Lage mehr vorliege.
       
       ## Neues Stiftungsrecht vereinfacht Rückgabe von Raubkunst
       
       Die mehr als 23.000 Stiftungen in Deutschland bekommen einen neuen
       Rechtsrahmen. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, werden die teils
       unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer vereinheitlicht und im
       Bürgerlichen Gesetzbuch zusammengeführt. Damit soll auch die Restitution
       von NS-Raubkunst und Kolonialobjekten aus Stiftungsbesitz vereinfacht
       werden. Mit der Reform wird nämlich klargestellt, dass Stiftungen an der
       Rückgabe ihres Kulturguts nicht dadurch gehindert werden, dass es ein Teil
       des zu erhaltenden Stiftungsvermögens ist.
       
       ## Coronaregeln für den Bundestag verlängert
       
       Trotz sinkender Infektionszahlen bleibt der Bundestag vorsichtshalber im
       Corona-Modus. Das Parlament verlängerte die Regelung, wonach das Parlament
       bereits mit mehr als einem Viertel seiner Abgeordneten beschlussfähig ist.
       Normalerweise muss dafür die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein – doch
       wegen der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen hatte der Bundestag diese
       Marke im Frühjahr des vergangenen Jahres abgesenkt und die Sonderregelung
       seitdem mehrmals verlängert.
       
       25 Jun 2021
       
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