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       # taz.de -- Airbnb und die Daten der Vermieter: Berlin auf der Nase herumtanzen
       
       > Nach einem Gerichtsurteil dürfen Berlins Bezirke Airbnb zur
       > Datenherausgabe verpflichten. Eigentlich. Die Plattform macht weiter, was
       > sie will.
       
   IMG Bild: Legale oder illegale Ferienwohnung? Ein Symbolbild
       
       Das Einhalten von Recht und Gesetz ist auch in der als vergleichsweise
       locker geltenden Hauptstadt eine wichtige Angelegenheit. Geht es zum
       Beispiel um [1][Brandschutzmängel in einem linken Hausprojekt], fährt man
       gerne ein paar Hundertschaften auf, um diese zu beheben. Und will ein
       Betreiber Musikveranstaltungen in seinem Strandbad veranstalten, scheitert
       das schon mal an dem unerbittlichen Widerstand des Ordnungsamtes. Wie
       zuletzt am [2][Plötzensee] geschehen, wo letzten Samstag eine
       Open-Air-Veranstaltung per Polizeieinsatz beendet wurde.
       
       Deutlich weniger Probleme mit Rechtsbrüchen haben hingegen internationale
       Großkonzerne wie etwa die Ferienwohnungvermittlungsplattform Airbnb. Denn
       seit der Einführung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes 2014 ist das
       Geschäftsmodell des US-Unternehmens de facto illegal.
       
       Dieses besteht in der Regel darin, dass findige Unternehmer:innen
       Miet- und Eigentumswohnungen auf der Plattform als Ferienwohnungen
       vermieteten und somit ein Vielfaches der üblichen Marktmiete einnahmen.
       Fataler Nebeneffekt dieser Praxis ist, dass sie die bestehende Wohnungsnot
       noch weiter verschärft. Die in dieser Woche erschienene Studie „Loft mit
       Aussicht auf Verdrängung“ der Rosa-Luxemburg-Stiftung zeigt das noch einmal
       eindrücklich.
       
       Das Gesetz besagt, dass die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum nur in
       Ausnahmefällen genehmigt wird. Trotzdem werden durch die Plattform immer
       noch 10.000 Wohnungen dem Berliner Mietmarkt entzogen, kaum eine davon hat
       eine offizielle Genehmigung als Ferienwohnung.
       
       ## Die Richter ließen Berufung zu
       
       Die Vermieter:innen rechtlich zu verfolgen, ist schwierig, denn
       freiwillig will Airbnb deren Daten nicht herausrücken. Daran wird auch ein
       [3][neues Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts] nichts ändern, das den
       Konzern genau dazu verpflichtet. Denn die Richter ließen eine Berufung zu –
       und bis das Urteil in letzter Instanz ausgefochten ist, könnten ein paar
       Jahre ins Land gehen. Und selbst dann dürfte es schwierig werden, da die
       Herausgabe der Daten erst per Gerichtsvollzug in Irland eingetrieben werden
       müsste.
       
       Salopp formuliert tanzt also Airbnb der Stadt seit Jahren auf der Nase
       herum. Um dem Treiben ein Ende zu bereiten, bräuchte es vor allem
       politische Entschlossenheit. So müsste noch die letzte Lücke des
       Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes geschlossen werden – dagegen sträubt sich
       allerdings die SPD –, derzeit nämlich gilt eine Ausnahme bei einer
       Vermietung von maximal 90 Tagen im Jahr.
       
       Letztendlich führt sich die Koalition in ihrem laxem Umgang mit dem
       US-Unternehmen selber vor. Was bringt es, Gesetze zu erlassen, wenn diese
       systematisch missachtet werden? Im Gegensatz zu linken Freiräumen und
       Open-Air-Partys wäre hier ein hartes Durchgreifen mal eine erfrischende
       Abwechslung, die ganz nebenbei das Vertrauen in den Rechtsstaat ein gutes
       Stück wiederherstellen könnte. Die Hundertschaften wären vor illegal
       vermieten Airbnb-Wohnungen allemal besser aufgehoben.
       
       31 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Jonas Wahmkow
       
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