URI: 
       # taz.de -- Prozess wegen IS-Werbung auf Instagram: Kampftraining mit Sturmgewehren
       
       > Am Oberlandesgericht Hamburg wird verhandelt, ob ein 28-Jähriger um
       > IS-Kämpfer geworben hat. Er soll mehrere Beiträge auf Instagram geteilt
       > haben.
       
   IMG Bild: Was der IS hinterlässt: Zeltlager bei Baghus in Syrien im März 2019
       
       Hamburg taz | Instagram und andere Plattformen im Social Web werden seit
       geraumer Zeit zur Verbreitung von Propaganda genutzt. Auch das Werben für
       den Dschihad ist keine Seltenheit. Vor dem Strafsenat am Oberlandesgericht
       Hamburg hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 28-Jährigen begonnen, der
       [1][um Kämpfer für den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) geworben] haben
       soll. Die Staatsanwaltschaft wirft Stenio Q. vor, im Juni und Juli
       vergangenen Jahres auf Instagram zum Dschihad sowie zur Ausreise nach
       Syrien und in den Irak aufgerufen zu haben.
       
       Oberstaatsanwalt Karsten Wegerich führte beim Verlesen des Anklagesatzes
       aus, der Beschuldigte habe auf Instagram um Mitglieder für die
       terroristische Vereinigung geworben. Demnach soll er mehrere Posts
       veröffentlicht haben, mit denen die Nutzer:innen dazu animiert werden
       sollten, sich zu Kämpfer:innen ausbilden zu lassen und in den
       Glaubenskrieg zu ziehen.
       
       Konkret soll es sich dabei um drei Beiträge handeln, in denen er sein
       Anliegen in Form von Text, Bildern und einem Video geteilt habe. Der
       Pressesprecher des Gerichts, Kai Wantzen, teilte mit, der Angeklagte sei
       darüber hinaus wohl auch auf anderen Plattformen aktiv gewesen. So habe er
       mutmaßlich auch auf Telegram islamistische Inhalte geteilt. „Gegenstand der
       Anklage sind allerdings nur die drei Posts auf Instagram, die einen
       eindeutigen Bezug zum IS haben“, so Wantzen.
       
       Laut Anklage veröffentlichte der Beschuldigte etwa am 22. Juni letzten
       Jahres eine Bildcollage, die in Militärausrüstung gekleidete Personen und
       einen Aufruf zum Kampf beinhaltete. Wenige Tage später soll er dann ein
       30-sekündiges Video veröffentlicht haben, in dem ebenfalls zum Dschihad
       aufgerufen wird. Zudem seien mit Sturmgewehren bewaffnete Männer, Szenen
       aus einem Kampftraining und die Fahne des [2][„Islamischen Staates“] zu
       sehen gewesen.
       
       ## Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr
       
       Fragen zu seiner Person beantwortete der Angeklagte zu Beginn der
       Verhandlung und tauschte sich zwischendurch mit seinem Verteidiger aus. Die
       Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nahm er beiläufig hin. Weitere Angaben zu
       seinen persönlichen Lebensverhältnissen wolle er allerdings nicht machen,
       sagte sein Anwalt auf Nachfrage der vorsitzenden Richterin Petra
       Wende-Spors.
       
       Derzeit befindet sich Stenio Q. wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft,
       weil er Hamburg verlassen hatte und im Februar schließlich in Gelsenkirchen
       festgenommen worden war. Ein Unbekannter ist der 28-Jährige für die
       Strafverfolgungsbehörden ohnehin nicht. Bereits im März dieses Jahres war
       er zu einer Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Im Oktober 2020
       hatte er mit zwei weiteren Tätern einen 55-Jährigen auf St. Georg brutal
       attackiert, nachdem der sie aufgefordert hatte, sich aus einer Hofeinfahrt
       zu entfernen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Stenio
       Q. Berufung eingelegt hat.
       
       5 Aug 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Islamistinnen-in-Berlin/!5785857
   DIR [2] /Bildsprache-des-Islamischen-Staats/!5768162
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Simeon Laux
       
       ## TAGS
       
   DIR „Islamischer Staat“ (IS)
   DIR Extremismus
   DIR Hamburg
   DIR Instagram
   DIR Soziale Medien
   DIR Radikalisierung
   DIR Schwerpunkt Islamistischer Terror
   DIR „Islamischer Staat“ (IS)
   DIR „Islamischer Staat“ (IS)
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Urteil gegen Frau aus Leverkusen: IS-Terroristin muss ins Gefängnis
       
       Ein Düsseldorfer Gericht hat die 35-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt.
       Sie war ins IS-Gebiet in Syrien ausgereist und ließ dort eine Jesidin als
       Sklavin für sich arbeiten.
       
   DIR Prozess gegen Islamisten-Witwe: Ein Jahr im IS-Gebiet
       
       Am Freitag fiel in Hamburg das Urteil im Staatsschutzverfahren gegen Omaima
       A. Sie muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
       
   DIR Prozess gegen IS-Rückkehrerin in Hamburg: Bloß den Haushalt geführt
       
       Seit Montag steht die IS-Rückkehrerin Omaima A. vor Gericht. Die Witwe des
       Terroristen Denis Cuspert soll unter anderem eine Sklavin gehalten haben.