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       # taz.de -- Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Rundfunkbeitrag wird erhöht
       
       > Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert. Das
       > verletze die Rundfunkfreiheit, entschied nun das
       > Bundesverfassungsgericht.
       
   IMG Bild: Trotz anfänglichem Widerstand wird der Rundfunkbeitrag steigen
       
       dpa | Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Das
       Bundesverfassungsgericht hat [1][die von Sachsen-Anhalt blockierte
       Erhöhung] in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz
       gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten
       Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht nach
       Angaben vom Donnerstag. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss
       des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend
       seit 20. Juli.
       
       Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die
       Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug
       zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro
       steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es
       wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen. Damit der ausgehandelte
       Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung
       Sachsen-Anhalts.
       
       Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff von der CDU, hatte den
       Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen,
       weil sich abzeichnete, dass seine Partei – anders als die Koalitionspartner
       SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Und mit der AfD,
       [2][die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist],
       wollte der Regierungschef keine gemeinsame Sache machen. Weil aber alle 16
       Landesparlamente zustimmen müssen, ist die Erhöhung somit blockiert.
       
       In Zeiten „vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von
       einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes
       andererseits“ wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten
       öffentlich-rechtlichen Rundfunks, entschied der Erste Senat mit dem nun
       veröffentlichten Beschluss vom 20. Juli. Die Sender sollten die
       Wirklichkeit durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen,
       die Fakten und Meinungen auseinanderhalten“ unverzerrt darstellen und das
       Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken.
       
       ## „Verletzung der Rundfunkfreiheit“
       
       Der Gesetzgeber sei verantwortlich, dass auch die finanziellen
       Voraussetzungen für die Aufgaben gegeben sind. „Erfüllt ein Land seine
       Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des
       grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine
       Verletzung der Rundfunkfreiheit.“ Das Bundesverfassungsgericht kann
       bestimmen, wer seine Entscheidungen vollstreckt. Es kann nach dem
       Bundesverfassungsgerichtsgesetz auch im Einzelfall die Art und Weise der
       Vollstreckung regeln.
       
       Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten sich in ihrer
       Rundfunkfreiheit verletzt gesehen und in Karlsruhe geklagt. Die obersten
       Verfassungsrichter Deutschlands wiesen Eilanträge kurz vor Weihnachten ab,
       weil diese nicht gut genug begründet worden seien. Ihre
       Verfassungsbeschwerden seien auch „weder offensichtlich unzulässig noch
       offensichtlich unbegründet“, so das Gericht damals. Allerdings sah es
       keinen Anlass, sofort einzugreifen.
       
       5 Aug 2021
       
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