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       # taz.de -- Datenschützer gegen Cookie-Banner: 422 Beschwerden in 10 EU-Staaten
       
       > Firmen, die noch nicht bei Cookie-Bannern nachgebessert haben, dürften
       > nun Probleme bekommen: Datenschützer haben sich offiziell beschwert.
       
   IMG Bild: Für Datenschützer nicht O.K.: Cookie-Banner
       
       Wien dpa | Die europäische Datenschutzorganisation noyb legt bei ihrem
       Kampf gegen rechtswidrige Cookie-Zustimmungsabfragen im Internet nach. Nach
       [1][einer ersten Beschwerdewelle], die sich Ende Mai noch an die
       Webseitenbetreiber selbst richtete, will das Team um den österreichischen
       Datenschutzaktivisten Max Schrems nun [2][422 formale Beschwerden bei zehn
       Datenschutzbehörden] einreichen. Nach Ansicht der Aktivisten verstoßen die
       Firmen mit manipulativen Cookie-Bannern gegen die europäische
       Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
       
       Cookies sind kleine Datensätze, die Webseiten hinterlegen, um die Nutzer
       identifizierbar zu machen. Mit ihrer Hilfe können individuelle Profile
       erstellt werden, die weitreichende Rückschlüsse über Surfverhalten,
       Vorlieben und Lebensgewohnheiten zulassen. Dieses Wissen wird dann etwa für
       personalisierte Werbung herangezogen.
       
       Nach den Schreiben an mehr als 500 Unternehmen am 31. Mai seien 42 Prozent
       aller Verstöße auf mehr als 516 Websites beseitigt worden. Zu den
       Unternehmen, die die Verwendung von „dark patterns“ zur Einholung der
       Zustimmung vollständig eingestellt haben, gehören globale Marken wie
       Mastercard, Procter & Gamble, Forever 21, Seat oder Nikon.
       
       Unter „dark patterns“ versteht man Bedienoberflächen, die Nutzer zu einer
       Handlung bringen sollen, die nicht ihren eigentlichen Absichten entspricht.
       Im Fall von Cookie-Hinweisen werden Buttons, Aufbau und Beschriftung
       gezielt so gewählt, dass die Website-Besucher am ehesten eine
       datenschutzunfreundliche Auswahl treffen.
       
       ## Schrems starker Gegner für Werbeindustrie
       
       Nur eine Minderheit der angeschriebenen Unternehmen kam der Aufforderung
       von noyb nach, den Widerruf so einfach wie die Erteilung der Einwilligung
       zu gestalten. Nur 18 Prozent hätten eine solche Option quasi als
       Widerrufssymbol auf ihrer Website eingerichtet.
       
       In dem Cookie-Streit hat es die werbetreibende Industrie mit einem starken
       Gegner zu tun. Schrems hat in zwei spektakulären Fällen bereits Facebook in
       die Knie gezwungen. Er setzte zum einen im Oktober 2015 vor dem
       Europäischen Gerichtshof (EuGH) durch, dass die von Facebook genutzte
       transatlantische Datenschutzvereinbarung „Safe Harbor“ gekippt wurde. Im
       Juni 2020 brachte er vor dem EuGH schließlich auch die Nachfolgeregelung
       „Privacy Shield“ zu Fall.
       
       Schrems erklärte nun, Unternehmen hätten die Befürchtung geäußert, dass
       ihre Konkurrenten die Vorschriften nicht einhalten, was zu einem unfairen
       Wettbewerb führen würde. „Andere sagten, dass sie auf eine klare
       Entscheidung der Behörden warten, bevor sie die Gesetze einhalten. Wir
       hoffen daher, dass die Datenschutzbehörden bald Entscheidungen und
       Sanktionen erlassen werden.“
       
       ## „Klare gesamteuropäische Regeln“
       
       Unabhängig von der Überprüfung der mehr als 500 Webseiten in der ersten
       Beschwerdewelle nahmen Schrems und sein Team auch größere globale und
       nationale Websites unter die Lupe, die individuelle „Cookie-Banner“
       verwenden und daher eine manuelle Überprüfung erfordern. Dazu gehören alle
       großen Plattformen wie Amazon, Twitter, Google oder Facebook. „Sie alle
       haben sich geweigert, ihre Banner zu verbessern“, erklärten die
       Datenschutz-Aktivisten. Noyb reiche deshalb weitere 36 Beschwerden gegen
       diese Unternehmen ein.
       
       „Größere Akteure und Seiten, die stark von Werbung abhängig sind, haben
       unsere Verwarnung weitgehend ignoriert“, beklagte Schrems. „Sie
       argumentieren teilweise offen, dass sie das Recht hätten, Nutzer mit
       Manipulationen zu einem Klick auf den „Okay“-Button zu bringen.“
       
       Schrems setzte sich für „klare gesamteuropäische Regeln“ ein. „Im Moment
       hat ein deutsches Unternehmen das Gefühl, dass die Auslegung der DSGVO
       durch die französischen Behörden nur für Frankreich gilt, obwohl das Recht
       überall gleich gelten sollte.“
       
       10 Aug 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Tracking-im-Netz/!5771643
   DIR [2] https://noyb.eu/de/noyb-reicht-422-formelle-dsgvo-beschwerden-gegen-cookie-banner-wahnsinn-ein
       
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