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       # taz.de -- taz-Rechtsexperte zur neuen Regelung: Keine juristischen Probleme mit 2G
       
       > Das 2G-Konzept ist optional, aber wohl auch zwangsweise zulässig.
       > Gastro-Betriebe könnten auch darum bei 3G bleiben, weil Gäste weiter
       > Abstand wollen.
       
   IMG Bild: Rein juristisch kann der Staat offenbar „2G“ auch vorgeben und nicht bloß als Option anbieten
       
       Berlin taz | Die Einführung der 2G-Regel als Option für Gastronomie und
       ähnliche Bereiche ist wohl rechtlich unproblematisch. Sogar eine
       obligatorische 2G-Regel dürfte möglich sein.
       
       Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel hatte am Wochenende Klagen gegen
       2G-Modelle angekündigt. Gesunde Menschen dürften in ihren Grundrechten
       nicht übermäßig eingeschränkt werden. Klagen hat auch die Querdenker-Partei
       „Die Basis“ in Aussicht gestellt.
       
       In Hamburg, wo die 2G-Option schon seit Ende August gilt, ist von einer
       Klagewelle aber noch nichts zu spüren. Es gab noch keine einzige
       Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts hierzu. Und es ist derzeit
       noch nicht einmal eine Klage anhängig. Grund dürfte sein, dass der
       Hamburger Senat den Gastronomen 2G nicht als Pflicht auferlegt hat, sondern
       als Option ermöglichte.
       
       ## Abstand und Vorsicht
       
       Wenn ein:e Wirt:in sich nun für 2G entscheidet und keine Ungeimpften mehr
       einlässt, ist das ihre Entscheidung und nicht die des Senats. Eine
       Zuordnung zum Staat wäre wohl erst möglich, wenn die Rahmenbedingungen so
       ausgestaltet sind, dass absehbar fast alle Gastronom:innen von der
       2G-Option Gebrauch machen werden – sodass Ungeimpfte kaum noch
       Möglichkeiten hätten, in Restaurants essen zu gehen. Es gibt aber noch
       genügend Gründe für Gastronom:innen, beim 3G-Modell zu bleiben und auch
       Getesteten Zugang zu gewähren: So bevorzugen derzeit auch viele geimpfte
       Gäste die Angebote, die auf Abstand und Vorsicht achten.
       
       Und manche Gastronom:in wird auch mit Rücksicht auf ihre ungeimpften
       Stammgäste das 3G-Konzept beibehalten. Doch selbst wenn das 2G-Konzept
       verpflichtend eingeführt würde, dürfte es in Berlin wohl keine rechtlichen
       Probleme geben.
       
       Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat Ende August selbst die Einführung
       von 2G bei Clubs und Diskotheken erzwungen. Bis dahin waren
       Tanzveranstaltung aus Infektionsschutzgründen ganz verboten.
       
       ## Kein Schwoofen für Getestete
       
       Doch das Gericht hielt die Schließung der Clubs angesichts der Möglichkeit
       von 2G-Konzepten für unverhältnismäßig. 3G-Konzepte hielt das Berliner
       Verwaltungsgericht demgegenüber für deutlich unsicherer.
       
       Ein Fortbestand des Tanzverbots für lediglich Getestete sei deshalb
       angemessen, so die Richter:innen am 20. August. Es bestehe die Gefahr,
       dass sich die getestete Person nach dem Test und vor dem Tanz doch noch
       infiziert. Dann hätte sie aber auch eine höhere Infektiösität als Geimpfte
       und Genesene.
       
       15 Sep 2021
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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       reinlassen.