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       # taz.de -- Unterschriftensammler vor Gericht: Bußgeld fürs Engagement
       
       > Ein Unterschriftensammler für eine Hamburger Volksinitiative soll Bußgeld
       > bezahlen: Die Polizei wertete seinen Einsatz als Kundgebung.
       
   IMG Bild: Wie bei dieser Demo im April ging es bei der Unterschriftensammlung um die Begrenzung der Mieten
       
       Hamburg taz | Weil er mitten in der Pandemie Unterschriften für die
       [1][Mieten-Volksinitiative] sammelte, hat Johannes Kohl am 20. Oktober
       einen Termin beim Amtsgericht. Dort soll sein Widerspruch gegen einen
       Bußgeldbescheid verhandelt werden. Dass er zusammen mit einer zweiten
       Person beim Sammeln unterwegs war, werteten zwei Polizisten als
       Versammlung, die er spätestens 24 Stunden vorher hätte anzeigen müssen.
       Jetzt soll er 150 Euro plus Bearbeitungsgebühr bezahlen.
       
       Dass die Staatsanwaltschaft die Sache weiterverfolgt und jetzt ein
       Gerichtstermin angesetzt ist, erstaunt. Denn das
       Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Kohls Mitstreiterin ist eingestellt
       worden. „Ohne Begründung“, sagt Anwalt Marc Meyer vom Mieterverein „Mieter
       helfen Mietern“, die sich für die Mieten-Volksinitiative einsetzt. Meyer
       wundert sich über auch noch aus einem anderen Grund: Schon vor einem halben
       Jahr sei ein ähnliches Verfahren in Altona mangels Tatverdacht eingestellt
       worden.
       
       Kohl und seine Mitstreiterin waren im August 2020 mit einem Fahrradanhänger
       am Neuen Pferdemarkt unterwegs, in dem sie das Material für die
       Unterschriftensammlung hatten: Listen, Stifte, einen Tisch und
       Desinfektionsspray. Laut ihren Schilderungen trugen sie einen
       Mund-Nasen-Schutz und hielten ein Schild mit der Aufschrift „[2][Keine
       Profite mit Boden und Miete] – hier unterschreiben“. Zwei Polizisten
       werteten das als politische Versammlung, die nach den Maßgaben der
       Coronaverordnung des Senats hätte angemeldet werden müssen – und damit als
       Ordnungswidrigkeit.
       
       Rechtsanwalt Meyer hält das für abwegig. Zum einen sei es in keiner Weise
       ausgemacht, dass zwei Personen schon eine Versammlung darstellten. „Für uns
       ist das aber nicht die Kernfrage“, sagt Meyer. Vielmehr gehe es darum, ob
       das Unterschriftensammeln als Kundgebung zu bewerten sei.
       
       „Ich stehe dort nicht, um meine Meinung kundzutun, sondern um
       Unterschriften zu sammeln“, argumentiert Meyer. Dass damit eine
       Meinungsäußerung verbunden sei, lasse sich nicht vermeiden. Das sei aber
       nicht der Kern dessen, worum es beim Unterschriftensammeln gehe. „Wenn man
       das immer als Versammlung behandelt, wird es problematisch“, warnt Meyer.
       Ohnehin müsse der Senat das Sammeln von Unterschriften für eine zugelassene
       Volksinitiative schützen.
       
       29 Sep 2021
       
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