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       # taz.de -- Gewalttat im Potsdamer Oberlinhaus: Kündigungsverfahren fortgesetzt
       
       > Die Kündigung der Pflegerin, die mutmaßlich im April vier Menschen mit
       > Behinderung tötete, wird weiter verhandelt. Ein Strafprozess beginnt
       > Dienstag.
       
   IMG Bild: Trauerbekundungen vor dem Potsdamer Oberlinhaus am 29. April 2021
       
       Berlin/Potsdam dpa | Nach der [1][Gewalttat mit vier Toten in einem
       Potsdamer Wohnheim für Behinderte] muss sich das Arbeitsgericht Potsdam mit
       der Kündigung der tatverdächtigen Mitarbeiterin befassen. Das
       Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat entschieden, dass das
       Kündigungsschutzverfahren fortzuführen ist, wie eine Sprecherin am
       Donnerstag mitteilte. Damit haben die Richter einen Beschluss der Potsdamer
       Kollegen aufgehoben. Diese hatten Anfang August mit Verweis auf das
       laufende Strafverfahren gegen die Mitarbeiterin das
       Kündigungsschutzverfahren ausgesetzt.
       
       Gegen diese Entscheidung hat die Arbeitgeberin mit Erfolg das Rechtsmittel
       der sofortigen Beschwerde eingelegt. Zur Begründung hieß es vom LAG: Ein
       Aussetzungsgrund sei nur gegeben, wenn die strafrechtlichen Ermittlungen
       maßgeblich für die Entscheidung des Arbeitsgerichts seien. Dies könne im
       vorliegenden Fall für die Frage der Schuldfähigkeit der Mitarbeiterin nicht
       festgestellt werden. Bei einem Tötungsdelikt wie dem hier vorgeworfenen
       fehle der Mitarbeiterin „im Sinne eines personenbedingten Kündigungsgrundes
       die Eignung für die Tätigkeit auch bei fehlender Schuldfähigkeit“, hieß es.
       Eine weitere Zusammenarbeit sei auch in diesem Fall weder der Arbeitgeberin
       noch den weiteren Beschäftigten zumutbar.
       
       Aus Sicht des LAG kommt es bei der Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht
       auf das strafrechtliche Urteil an, sondern auf den „Verstoß gegen
       arbeitsvertragliche Pflichten und einen damit gegebenenfalls verbundenen
       Vertrauensbruch“. Nach der Entscheidung muss das Arbeitsgericht Potsdam nun
       den Fall verhandeln.
       
       In dem Wohnheim der diakonischen Einrichtung Oberlinhaus waren Ende April
       vier Bewohner getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt worden.
       Tatverdächtig ist eine Pflegekraft, die viele Jahre dort arbeitete. Sie ist
       in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Der [2][Prozess wegen Mordes
       und Mordversuchs] gegen die 52-Jährige soll am 26. Oktober vor dem
       Landgericht Potsdam beginnen.
       
       21 Oct 2021
       
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