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       # taz.de -- Stark steigende Infektionszahlen: Mit 2G gegen die 4. Welle ankämpfen
       
       > Der Senat verabredet schärfere Coronaregeln. Weithin soll 2G gelten,
       > außer beim Einkaufen und in Bus und Bahn.
       
   IMG Bild: Bus und Bahn sowie Grundversorgung sollen zu den wenigen Ausnahmen von der 2G-Regel gehören
       
       Berlin taz | Es ist bislang formal nur eine bloße „Verständigung“. Doch bis
       spätestens Donnerstag soll auch ein offizieller Beschluss des
       rot-rot-grünen Senats daraus werden, dass ab dem Wochenende in Berlin in
       Sachen Corona weitgehend 2G gilt, also vor allem in Restaurants, Kinos und
       Konzerten. Ausnahmen sind offenbar fast nur beim Einkaufen und für den
       öffentlichen Personen-Nahverkehr vorgesehen. Bei Veranstaltungen ist zudem
       „2G plus“ im Gespräch, wobei das „plus“ entweder Maskenpflicht oder einen
       zusätzlichen Test bedeuten könnte. Bereits festgezurrt ist die Rückkehr zur
       Maskenpflicht in den Grundschulen im Laufe dieser Woche.
       
       Weil am Dienstag viele Gedenkveranstaltungen zum 9. November einer
       regulären Senatssitzung im Weg standen, hatte sich die Landesregierung
       schon am Montagabend per Telefon zusammengeschaltet. Zentraler Punkt war
       die Abkehr vom bisherigen Optionsmodell, bei dem Gastwirte und Veranstalter
       entscheiden können, ob sie ihre Gäste und Besucher nach dem 2G- oder
       3G-Modell einlassen. Das bedeutet bislang: Zutritt entweder nur für
       Geimpfte und Genesene, die dann keine Maske tragen müssen, oder auch für
       Getestete, dann aber mit Maskenpflicht.
       
       Wegen der stark gestiegenen Zahl neuer Corona-Infektionen will der Senat
       nun wie andere Bundesländer weitgehend auf 2G setzen. Die Zahl der
       Neuansteckungen wuchs am Dienstag gegenüber der Vorwoche um über 30
       Prozent. Der Anteil derjenigen, die Corona auf die Intensivstation bringt,
       hat sich im selben Zeitraum um rund 10 Prozent erhöht. Die Charité gab am
       Dienstag bekannt, ab sofort alle planbaren Eingriffe abzusagen. Dringliche
       Operationen soll es aber weiter geben.
       
       Die mögliche künftige Vize-Regierungschefin Bettina Jarasch (Grüne), die
       als derzeitige Co-Fraktionschefin an den Sitzungen des Senats teilnehmen
       kann, hatte bereits am Montagmorgen eine Verschärfung angekündigt. Nach
       ihren Vorstellungen soll 2G zur Regel werden. Davon nahm sie die
       Grundversorgung und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs aus. Was der
       nicht genau definierte Begriff „Grundversorgung“ umfasst, war am Dienstag
       noch offen. Nahe liegt, dass sich die Ausnahmen an der langen Liste jener
       Geschäfte orientieren, die trotz Lockdowns offen bleiben durften. Darunter
       fielen neben Lebensmittelgeschäften auch Buchläden, Brillenläden und
       Schreibwarengeschäfte.
       
       Im Gespräch ist zudem, 2G teilweise zu 2G plus zu verschärfen. Das soll
       nicht immer heißen, dass Genesene oder Geimpfte zudem einen tagesaktuellen
       Testnachweis dabeihaben müssten. Laut Vize-Senatssprecher Julian Mieth kann
       das auch für eine Maskenpflicht stehen, die es beim reinen 2G-Konzept nicht
       gibt. Entscheidend sei, was wann mehr Sinn macht.
       
       Beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband reagierte man
       schicksalsergeben: Man habe die Wahlmöglichkeit zwischen 2G und 3G sehr
       begrüßt, sagte Landesgeschäftsführer Thomas Lengfelder der taz, werde jetzt
       aber auch die neue Regelung mittragen. Die Kontrolle der nötigen Nachweise
       wird aus seiner Sicht nicht gerade leichter. Schon bislang gelte: „Die
       Gastronomen müssen sich von dem einen oder anderen Gast durchaus was
       anhören. Das ist ja hier nicht so breit akzeptiert.“
       
       Details werden laut Vize-Senatsssprecher Mieth derzeit ausformuliert.
       Mittwoch oder spätestens Donnerstag soll der offizielle Beschluss folgen
       und ab dem Wochenende gelten. Eine Verzögerung ergibt sich daraus nicht:
       Auch ein Beschluss vom Dienstag hätte erst im Amtsblatt veröffentlicht
       werden müssen und ab Samstag gelten können.
       
       Dass die Rückkehr zur Maskenpflicht in den Grundschulen – und auch in den
       Jahrgängen 5 und 6 der grundständigen Gymnasien – bereits Fakt ist, hat
       laut Mieth folgenden Hintergrund: Hier konnte die Senatsverwaltung für
       Bildung, unterstützt von einem Hygienebeirat, allein entscheiden, weil die
       Coronaverordnung des Senats ihr dazu „quasi eine Pauschalermächtigung“
       gibt.
       
       Die Maskenpflicht soll laut Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) im
       Laufe der Woche gültig werden, „sobald die Schulen die Eltern informiert
       haben“. Erst eine Woche vor den Herbstferien war diese Pflicht in den
       Grundschulen entfallen, über einen ähnlichen Schritt in den Oberschulen
       sollte nach den Ferien diskutiert werden. In Brandenburg sorgt eine
       neuerliche Pflicht für Streit im Kabinett (siehe Kasten).
       
       9 Nov 2021
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
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