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       # taz.de -- Wahlchaos in Berlin: Erster Einspruch eingegangen
       
       > Seit Freitag kann auch juristisch gegen das Ergebnis der Berliner
       > Abstimmungen vorgegangen werden. Es wird mit vielen Einsprüchen
       > gerechnet.
       
   IMG Bild: Die Pannen am 26. September werden die Berliner Politik noch lange beschäftigen
       
       Berlin dpa/taz | Beim Berliner Verfassungsgerichtshof ist am Freitagmorgen
       ein erster Einspruch gegen die [1][Wahl zum Abgeordnetenhaus] eingegangen.
       Das teilte die Geschäftsstelle des Gerichtes auf Anfrage mit.
       
       Anfechtungen der Wahl sind seit Veröffentlichung des Endergebnisses am
       Donnerstag im Berliner Amtsblatt möglich. Wegen zahlreicher Pannen und
       organisatorischer Probleme bei der Abstimmung am 26. September, etwa
       fehlender oder falscher Wahlzettel oder langer Wartezeiten vor Wahllokalen,
       wird damit gerechnet, dass sich etliche Beschwerdeführer an den
       Verfassungsgerichtshof wenden, um eine Wahlprüfung zu veranlassen. Sie
       haben dafür bis Ende November Zeit.
       
       Der vorliegende Einspruch wurde von dem Politiker Marcel Luthe eingereicht,
       der bei der Wahl als Spitzenkandidat der Freien Wähler antrat; zuvor war er
       Mitglied der FDP-Fraktion gewesen. Er bemängelt in seinem Schriftsatz zum
       einen die mangelhafte Organisation der Wahl, die nicht den hohen
       verfassungsrechtlichen Maßstäben für freie, gleiche und geheime Wahlen für
       jeden wahlberechtigten Bürger entsprochen habe.
       
       Außerdem fordert Luthe, die Fünf-Prozent-Hürde abzuschaffen, damit auch
       kleinere Parteien bessere Chancen haben, ins Landesparlament einzuziehen.
       Dieser Aspekt hat allerdings nichts mit den Wahlpannen zu tun.
       
       ## Die Prüfung wird Monate dauern
       
       Nach Ablauf der einmonatigen Frist für Einsprüche muss der
       Verfassungsgerichtshof die Vorgänge eingehend prüfen und entscheiden, ob
       die Wahl teilweise oder gegebenenfalls sogar in Gänze für ungültig erklärt
       und wiederholt werden muss. Das Verfahren dürfte einige Monate in Anspruch
       nehmen.
       
       Selbst die scheidende Landeswahlleiterin hat angekündigt, wegen des knappen
       Ergebnisses und [2][gleichzeitiger Pannen in zwei Wahlbezirken] Einspruch
       einzulegen. Im äußersten Fall könnten in diesen beiden Wahlbezirken die
       Bürgerinnen und Bürger erneut an die Urnen gerufen werden. Allerdings ist
       damit frühestens im Sommer 2022 zu rechnen, teilte die Senatsverwaltung für
       Inneres mit.
       
       29 Oct 2021
       
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