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       # taz.de -- Corona und Veranstaltungen: Weniger Weihnachtsfeiern
       
       > Die vierte Welle bringt Stornierungen. Die Eventbranche fordert eine
       > Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum Sommer 2022.
       
   IMG Bild: Können direkt wieder abgebaut werden: Buden des Christkindlmarktes in München am 9. November
       
       Berlin taz | Absagen, Absagen, Absagen, besonders von
       Betriebsweihnachtsfeiern, aber auch von Weihnachtsmärkten wie etwa dem
       Münchner Christkindlmarkt, von Tagungen wie dem Deutschen Arbeitgebertag,
       von Messen, von Events. „Es scheppert wie verrückt. Das ist der Wahnsinn,
       was wir für Stornierungsquoten momentan sehen“, sagte Christian
       Eichenberger, Mitglied der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft, am
       Dienstag.
       
       Angesichts der sich verschärfenden Coronamaßnahmen fordert die
       Bundeskonferenz die Verlängerung der wirtschaftlichen Überbrückungshilfen
       weit über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum Sommer 2022. Ende dieses
       Jahres sollten die Maßnahmen eigentlich enden.
       
       Um der Veranstaltungswirtschaft eine Perspektive zu geben, müsse das
       Überbrückungsprogramm bis zu sechs Monate über das Ende aller
       Covid-19-Einschränkungen hinweg verlängert werden, sagte Eichenberger. Die
       sogenannte Neustarthilfe solle ebenfalls verlängert werden auf über sechs
       Monate nach Krisenende, desgleichen die Regelungen zur erleichterten
       Kurzarbeit. Als Begründung führte Eichenberger an, dass die Veranstalter in
       der Regel Planungsvorläufe von sechs bis zwölf Monaten haben, es also eine
       Weile dauert, bis sich die Branche wieder stabilisiert.
       
       Die Bundeskonferenz ist die Lobbyorganisation für mehrere Branchenverbände,
       darunter auch die Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft (fwd). Die fwd
       hatte kürzlich eine Umfrage unter rund 1.000 Unternehmen gemacht, von denen
       77 Prozent berichteten, in den fünf Tagen zuvor massive Stornierungen
       erlebt zu haben, besonders bei betrieblichen Weihnachtsfeiern. Die
       entstehenden Umsatzverluste belaufen sich auf 97,9 Millionen Euro.
       
       ## Folgenreiche Empfehlungen
       
       Die [1][vierte Welle der Coronapandemie] mit einem Anstieg der
       Neuinfektionen hat vielerorts zu Verschärfungen im Infektionsschutz und zu
       Warnungen von Epidemiologen geführt. Der Wechsel von 3G [2][zu 2G und dann
       zu 2G+ bei Veranstaltungen] führe zu Umsatzverlusten, sagte Kerstin Meisner
       von der Bundeskonferenz. Bei der Regelung 2G+ lassen Veranstalter
       Besucher:innen nur dann ein, wenn sie geimpft oder genesen sind und
       einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorweisen können.
       
       Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte kürzlich 2G+ als
       Vorbedingung für Veranstaltungen empfohlen. Am Dienstag kündigten zudem die
       Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg weitgehende
       2G-Regeln an, in Berlin gilt eine solche schon. Lothar Wieler, Präsident
       des Robert-Koch-Instituts, riet angesichts der neuen Infektionswelle zur
       Absage von Großveranstaltungen. Die Bundesvereinigung der
       Arbeitgeberverbände (BDA) hatte den Arbeitgebertag mit Verweis auf die
       Empfehlung des Robert-Koch-Instituts abgesagt.
       
       Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), ein
       anderer Branchenverband, warnte vor dem „Todesstoß“ für die Branche
       angesichts der Einschränkungen und Warnungen. Empfehlungen des
       Robert-Koch-Instituts und aus Bundesländern, Veranstaltungen zu schließen,
       seien in keiner Weise nachvollziehbar. „Wir wären auch notfalls bereit, von
       unseren Besuchern die Vorlage eines aktuellen Schnelltests zu verlangen,
       also 2G+ anzuwenden“, sagte Verbandspräsident Jens Michow der
       Nachrichtenagentur dpa.
       
       Zur Veranstaltungsbranche gehören nach Angaben von Eichenberger rund
       240.000 Unternehmen, davon 105.000 Soloselbstständige mit derzeit etwa 1,1
       Millionen Arbeitsplätzen. Die sogenannte Überbrückungshilfe III Plus, die
       bis 31. Dezember gilt, unterstützt Unternehmen und Soloselbstständige bei
       der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30
       Prozent im Vergleich zum gleichen Monat im Jahr 2019.
       
       16 Nov 2021
       
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   DIR Barbara Dribbusch
       
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