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       # taz.de -- Hamburger AfD verklagt Innensenator: Recht empfindlich
       
       > Die AfD-Bürgerschaftsfraktion klagt gegen Hamburgs Innensenator. Der
       > hatte über den Einfluss der Rechtsextremen in der Fraktion gesprochen.
       
   IMG Bild: Gehört zu den Gemäßigten, will über die Rechtsextremen nicht sprechen: AfD-Politiker Alexander Wolf
       
       Hamburg taz | Die AfD in Hamburg hofft auf den Rechtsstaat. Am
       Dienstagvormittag begann das Hamburgische Verfassungsgericht, die Klage der
       AfD-Bürgerschaftsfraktion um den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden
       Alexander Wolf gegen [1][Innensenator Andy Grote] zu verhandeln. Der Grund:
       Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts am 5. Juni 2020 hatte der
       SPD-Politiker im Zusammenhang mit dem formal aufgelösten rechtsextremen
       „Flügel“ der AfD erklärt, die Hamburger Bürgerschaftsfraktion hätte ihren
       Konfrontationskurs gegen die staatstragenden demokratischen Parteien
       verschärft.
       
       Die AfD sieht darin ihre Rechte als Opposition und die freien
       Mandatsausübung verletzt. Knapp zwei Stunden legten die Prozessbeteiligten
       im Bürgersaal Wandsbek ihre Argumentationen dar. Die AfD beklagt, Grote
       würde eine öffentliche Bewertung ihrer Parlamentsarbeit gar nicht zustehen.
       Die Äußerung sei zudem gar nicht geboten gewesen, da die AfD-Fraktion keine
       Verbindungen zum Ex-„Flügel“ habe.
       
       Der Senat und der Innensenator legten dar, dass die Äußerungen im Rahmen
       der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und damit in Erfüllung
       gesetzlicher Aufgaben erfolgt sei. Bei der Vorstellung des Berichts hatte
       der Innensenator ausgeführt, dass gerade in Hamburg der Konfrontationskurs
       der AfD „unter anderem durch die Forderung der Aufhebung der staatlichen
       Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie“ sichtbar werde.
       
       In der Bürgerschaft erklärte Grote im Februar außerdem: „Der rechtsextreme
       ‚Flügel‘ ist auch in der Hamburger AfD aktiv. Je größer der Einfluss der
       Rechtsextremisten in der AfD wird, desto größer wird die Gefahr, die von
       der AfD für unsere Demokratie ausgeht.“ Im Verfahren wird also auch die
       politische Verortung der AfD mitverhandelt.
       
       Die Partei befürchtet eine Beobachtung der Gesamtpartei durch die
       Verfassungsschutzämter und -behörden. Aus diesem Anlass löste sich im März
       2020 der „Flügel“ um Björn Höcke auf, nachdem der Bundesverfassungsschutz
       das interne Netzwerk als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufte. Das
       Label war weg, die Personen blieben.
       
       ## Abgrenzung zum „Flügel“ längst aufgegeben
       
       In Hamburg ordnet der Verfassungsschutz 40 AfD-Mitglieder dem Ex-„Flügel“
       zu. Die Klage der AfD überrascht in dieser Gemengelage nicht. Sie sei aber
       „ein verzweifelter Versuch, von der fortschreitenden Rechtsentwicklung
       abzulenken“, sagt Felix Krebs vom „Hamburger Bündnis gegen Rechts“. Die
       Fraktion habe die innerparteiliche Abgrenzung zum „Flügel“ längst
       aufgegeben. Mehr noch, die frühere Abwehr sei komplett eingestellt.
       
       Am 30. Oktober fand eine [2][„Bürgerstunde und Oktoberfest“ der AfD mit 400
       Gästen] auf dem Wohngelände der „Flügel“-nahen AfD-Politikerin Nicole
       Jordan statt, die zur gleichen Zeit wegen einer Coronainfektion in
       Quarantäne war. Bei der Bundestagswahl 2021 konnte Jordan trotz ihrer
       extremen Ansichten hamburgweit auf Platz drei kandidieren. Kritik an ihrem
       Agieren gibt es aus der Bürgerschaftsfraktion schon länger nicht.
       
       Die Auseinandersetzung mit den Rechtsextremen in den eigenen Reihen sucht
       Wolf in der AfD nicht mehr. Der Politiker, der sich selbst im vermeintlich
       moderaten Jörg-Meuthen-Flügel verortet, erklärte in der neurechten
       Wochenzeitung Junge Freiheit am 29. Oktober, dass die „Arbeitsgruppe
       Verfassungsschutz“ beim Bundesvorstand, deren Mitglied er war, aufgelöst
       sei. Die Arbeitsgruppe hatte die Partei eingerichtet, um eine juristische
       Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz zu führen und um
       rechtsradikale Äußerungen sanktionieren zu können – bis hin zum Ausschluss
       von Mitgliedern.
       
       Für Krebs sind beides deutliche Signale: „Der Umgang mit Frau Jordan, den
       Hamburger Flügel-Provokationen und die nun erfolgte Auflösung der AG
       Verfassungsschutz zeigen: Die Meuthen-Anhänger:innen haben auch in Hamburg
       resigniert und erlauben dem faschistischen Flügel in der AfD, seinen
       Einfluss auszubauen.“ Am 21. Dezember will das Hamburgische
       Verfassungsgericht seine Entscheidung verkünden.
       
       16 Nov 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Speit
       
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