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       # taz.de -- AfD-Klage überwiegend abgewiesen: AfD plustert sich auf
       
       > Der Oberverwaltungsgericht weist eine Klage der AfD gegen den
       > Verfassungsschutzbericht überwiegend ab. Doch die Partei verkauft das als
       > Erfolg.
       
   IMG Bild: AfD-Landeschefin Kristin Brinker will ausdrücklich auch die völkische Strömung einbeziehen
       
       Berlin taz | Die AfD hat ein sehr spezielles Verhältnis zur Wahrheit –
       obwohl ihr Slogan „Mut zur Wahrheit“ lautet. Das mag vielleicht nichts
       Neues sein, aber im aktuellen Fall ist es besonders frappierend. Denn
       obwohl das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Klage der AfD
       Berlin gegen das Land aufgrund der Erwähnung im Verfassungsbericht 2020 in
       zweiter Instanz überwiegend abgewiesen hat, versucht die
       rechtspopulistische bis faschistische Partei, das Urteil als Erfolg zu
       verkaufen.
       
       Die AfD Berlin wollte vor Gericht eine Unterlassung erwirken, dass sie als
       rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werde und der
       Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel zur Überwachung einsetzen
       dürfe. Tatsächlich sah es das Gericht aber gar nicht als erwiesen an, dass
       die AfD-Berlin als Verdachtsfall eingestuft ist. Zwar wurde dies im Mai
       2021 von Sicherheitspolitiker*innen und Sicherheitskreisen anonym
       kolportiert und [1][gilt als offenes Geheimnis] – aber offiziell darf die
       Verwaltung nicht über die Einstufung informieren. Insofern sah das Gericht
       die AfD-Klage als gegenstandslos an, weil entsprechende Medienberichte
       nicht dem Land zuzurechnen seien, wie es im am [2][Dienstag
       veröffentlichten Urteil heißt].
       
       Dass die AfD es immerhin schaffte, kleinere Angaben zum offiziell
       aufgelösten rechtsextremen Flügel aus dem Verfassungsschutzbericht zu
       klagen, versucht sie nun als Erfolg darzustellen. Das
       Oberverwaltungsgericht bestätigte in diesem Punkt ein [3][Urteil des
       Verwaltungsgerichts aus dem August] und verpflichtete das Land Berlin,
       darüber zu informieren. Das geschah am Mittwoch mit einem lapidaren
       [4][Fünfzeiler.] Darin steht, „dass dem Berliner Verfassungsschutz die –
       bereits gelöschte – Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht 2020 über
       Aktivitäten von Anhängern des ‚Flügels‘ in Berlin im Berichtszeitraum
       mangels Glaubhaftmachung vorläufig untersagt worden ist“.
       
       Mit diesem Minierfolg kann die AfD in der eigenen Blase behaupten, einen
       gerichtlichen Sieg errungen zu haben – auch wenn Teile der Partei weiter
       als Verdachtsfall gelten. „Wir freuen uns über dieses Ergebnis“, sagte
       Landes- und Fraktionschefin Kristin Brinker und behauptete: „Wir sind kein
       Verdachtsfall.“ Man prüfe rechtliche Schritte „gegen die Presse“, welche
       über die Einstufung berichtet hatte.
       
       ## Keine Abgrenzung zum völkisch-nationalistischem Spektrum
       
       Verdachtsfall hin, Einstufung her: Inhaltlich ist es schon lange kein
       Geheimnis mehr, dass die AfD in Berlin wie auch die Bundespartei kaum noch
       eine Abgrenzung zum völkisch-nationalistischen Spektrum sucht. Auch in
       Berlin hat die [5][seit März amtierende Landesvorsitzende] Brinker mit dem
       nach außen vorgegebenen Abgrenzungskurs vom Ex-Fraktionschef Georg
       Pazderski klar gebrochen.
       
       Brinker hat seit ihrer Wahl ausdrücklich auch radikalere Teile der Partei
       eingebunden. Das war zugleich ein Wahlversprechen ans völkische Lager um
       den ehemaligen [6][Flügel-Landesobmann Thorsten Weiß], der mittlerweile im
       Fraktionsvorstand sitzt. Mit Jeanette Auricht ist eine ehemalige Flügelfrau
       zudem stellvertretende Landesvorsitzende.
       
       18 Nov 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.morgenpost.de/berlin/article232191189/afd-berlin-verfassungsschutz-verdachtsfall.html
   DIR [2] https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1147087.php
   DIR [3] https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1120473.php
   DIR [4] https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1147692.php
   DIR [5] /Neue-Parteichefin-der-AfD-Berlin/!5757819
   DIR [6] /AfD-Berlin-nach-der-Wahl/!5805478
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gareth Joswig
       
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