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       # taz.de -- Neues Infektionsschutzgesetz: Nächstes Level für die Corona-App
       
       > Das neue Infektionsschutzgesetz erlaubt es den Bundesländern, zur
       > Kontaktverfolgung stärker auf eine datensparsame App zu setzen.
       
   IMG Bild: Vorrangig soll die Corona-Warn-App auch in der Gastronomie eingesetzt werden
       
       Berlin taz | Der Bundestag hat mit dem in den kommenden Tagen in Kraft
       tretenden Infektionsschutzgesetz auch die Grundlage für eine datensparsame
       Kontaktverfolgung geschaffen: Demnach dürfen die Bundesländer etwa
       Gastronomie und Veranstalter ausdrücklich dazu anhalten, [1][„vorrangig“
       die Corona-Warn-App für die Nachverfolgung einzusetzen]. Das soll unter
       anderem die Gesundheitsämter entlasten, die in einigen Regionen jetzt schon
       nicht mehr in der Lage sind, alle gemeldeten Risikokontakte zu informieren.
       
       Bislang gilt in der Regel: Veranstaltungsorte, etwa Restaurants,
       Schwimmbäder, Clubs oder Museen müssen die persönlichen Daten ihrer
       Besucher:innen erheben und im Infektionsfall an die Gesundheitsämter
       übermitteln. Die kontaktieren dann Menschen, die sich mutmaßlich
       gleichzeitig mit der Corona-positiven Person dort aufgehalten haben, und
       verhängen gegebenenfalls eine Quarantäne. Dass die Gesundheitsämter hier
       bei hohen Inzidenzen schnell überlastet sind, zeigte sich bereits in den
       vergangenen Infektionswellen.
       
       [2][Zahlreiche Kommunen und Bundesländer kauften daher Lizenzen für eine
       App], mit der sich Nutzer:innen digital registrieren können, die
       Luca-App. [3][Die fiel allerdings bald mit diversen Sicherheitslücken und
       Datenschutzproblemen auf]. Schließlich bekam auch die Corona-Warn-App eine
       sogenannte Check-In-Funktion, mit der Nutzer:innen ihre Anwesenheit an
       bestimmten Orten festhalten können. Im Unterschied zur Luca-App oder zur
       Dokumention per Zettel benötigt die Corona-Warn-App dafür keine
       persönlichen Daten. Sie arbeitet stattdessen mit wechselnden IDs, die keine
       Rückschlüsse auf die Nutzer:innen zulassen.
       
       Sachsen und Baden-Württemberg erlauben die Corona-Warn-App bereits als
       Alternative zu Luca. Nun kommt es darauf an, dass auch die anderen
       Bundesländer die neue Möglichkeit, die der Bund ihnen einräumt, umsetzen.
       Nächster Kandidat wäre Mecklenburg-Vorpommern: Dort hatte das
       Oberlandesgericht Rostock jüngst den [4][Kauf von Lizenzen für die Nutzung
       der Luca-App] durch die Landesregierung wegen des freihändigen
       Vergabeverfahrens für unwirksam erklärt.
       
       22 Nov 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/000/2000078.pdf
   DIR [2] /Maengel-der-Luca-App/!5789480
   DIR [3] /Datenschutzexperte-ueber-die-Luca-App/!5762877
   DIR [4] https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/oberlandesgericht-rostock/Aktuelles/?id=175558&processor=processor.sa.pressemitteilung
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
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