# taz.de -- Maskengeschäfte-Urteil in München: Windige Deals, unklare Rechtslage
> Ein Münchner Gericht hat entschieden, dass die Maskengeschäfte zweier
> CSU-Abgeordneter legal waren. Der Bundesgerichtshof könnte das anders
> sehen.
IMG Bild: Alles legal? Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein im Januar 2021
Über diesen Fall wird noch viel diskutiert werden. Das Oberlandesgericht
(OLG) München hat entschieden, dass sich Georg Nüßlein (als damaliger
CSU-Bundestagsabgeordneter) und Alfred Sauter (als
CSU-Landtagsabgeordneter) bei [1][ihren dubiosen Maskengeschäften] nicht
strafbar machten. Sie hatten als Vermittler für eine Textilfirma bei den
Gesundheitsministerien im Bund und in Bayern lobbyiert und dafür 660.000
Euro (Nüßlein) und 1,2 Millionen Euro (Sauter) erhalten.
Das war keine Abgeordnetenbestechung, entschied nun das OLG München. Hier
liege eine Strafbarkeitslücke vor. Das [2][Geld, das die Abgeordneten
bekamen], habe sich nicht auf ihre Mandatsausübung bezogen. Wirklich?
Hätten die Abgeordneten die gigantischen Provisionen auch ohne ihr Mandat
erhalten? Natürlich nicht. Als einflussreiche Politiker waren sie äußerst
nützliche Türöffner. Alfred Sauter war einer der größten Strippenzieher der
CSU. Und Georg Nüßlein war als Fraktionsvize für Gesundheitspolitik
zuständig. Das Gesundheitsministerium war bei vielen Projekten auf seinen
guten Willen angewiesen.
Wer solchen Leuten Geld gibt, kauft sich Einfluss. Die Abgeordneten haben
ihr Mandat genutzt und sich dafür bezahlen lassen.
## Strafbarkeit bezieht sich nur auf parlamentarische Tätigkeit
Dennoch sind die Münchner Entscheidungen nicht unbedingt falsch. Die
OLG-Richter:innen haben nämlich auch gute Argumente auf ihrer Seite.
Als der Strafparagraf zur Abgeordnetenbestechung (§ 108e) im Jahr 2014
verschärft wurde, haben alle Fraktionen betont, dass sich die Strafbarkeit
nur auf die parlamentarische Tätigkeit beziehen darf.
Es sollte vermieden werden, dass Abgeordnete, die sich ständig für oder
gegen etwas einsetzen, allzu leicht von politischen Gegnern angeschwärzt
werden können. In der Begründung des damaligen Gesetzentwurfs heißt es
ausdrücklich, dass es nicht strafbar sein soll, wenn jemand gegen Geld „die
Autorität des Mandats“ oder seine Kontakte nutzt.
Der Wortlaut des Gesetzes spricht also für die Strafbarkeit der beiden
Politiker, der Wille des Gesetzgebers spricht dagegen. In einigen Monaten
wird der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, denn der Münchener
Generalstaatsanwalt hat Rechtsmittel eingelegt. Bevor man also nach einem
neuen Gesetz ruft, sollte man das BGH-Urteil abwarten. Gut möglich, dass
der BGH anders entscheidet als das OLG München.
Am Ende sollte klar sein, [3][dass man Abgeordnete nicht kaufen darf].
Nicht als Stimmvieh im Parlament, nicht als Einflussagent in der Fraktion
und auch nicht als Türöffner für windige Geschäfte mit Ministerien. Wer
hier keine klare Grenze zieht, beschädigt die Demokratie. Das beste
Anschauungsbeispiel haben Nüßlein und Sauter mit ihren Maskendeals
geliefert.
19 Nov 2021
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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