# taz.de -- Klage wegen Trans-OP: Vagina vor Gericht
> Eine Frau darf sich von denen behandeln lassen, die es am besten können,
> sagt das Sozialgericht. Denn die Krankenkasse wollte nicht zahlen.
IMG Bild: Rein rechtlich: Süßgebäck in Vaginalstruktur
Das [1][rechtliche Geschlecht]. Was für ein Begriff! Ein Paragraphenorgan,
eine Verwaltungsidentität, ein Irrsinn! Aber genau darüber hat das Berliner
Sozialgericht im September entschieden. Genauer gesagt, darüber, ob „der
Versorgungsauftrag eines Krankenhauses bei der Behandlung von weiblichen
Geschlechtsorganen nach dem rechtlichen Geschlecht oder nach dem
biologischen Ursprung der Patientin zu bestimmen ist.“ Am Dienstag wurde
das Urteil veröffentlicht.
Hintergrund war der Fall einer transsexuellen Berlinerin, bei der eine
Korrektur der [2][Neovagina] (noch so ein Fachwort!) notwendig wurde. Ein
Team aus Gynäkologen und Urologen führte die entsprechende Operation durch.
Die [3][öffentlich-rechtliche Krankenkasse] verweigerte daraufhin die
Zahlung, weil das Fachgebiet, das der Frauenheilkunde nämlich, an dem
beklagten Krankenhaus gar nicht vertreten sei. Kurzum: Wie könne die
Patientin es wagen, sich als Frau von Urologen behandeln zu lassen, wenn es
doch um ihre Vagina ging?
Unfassbar! Denn die Operation war ja nun geglückt. Es mangelte also
offensichtlich nicht an Kompetenz. Warum also Kompetenzen anzweifeln? Nun
es handelt sich hier nicht, um die faktische Kompetenz, sondern um die
rechtliche.
Bezüglich der Kompetenz ist das Korintenkackerei, die nichts anderes seien
kann als ein Vorwand für Böswilligkeit. So oder so ähnlich entschied dann
auch das Sozialgericht, als es befand, dass es um die fachliche Kompetenz
ginge und in dieser Hinsicht insbesondere die Gefäß- und Nervenbahnen der
biologisch männlichen Genitalien eine Rolle spielten. Deshalb habe das
Krankenhaus alles Recht, die Patientin zu behandeln und dafür auch bezahlt
zu werden.
## Überflüssige Kategorie
Traurig ist bei diesem Fall vor allem, wie das Geschlecht eines Menschen
auf den Amboss der Verwaltung verfrachtet wird. Die Würde des Menschen
besteht auch aus seiner Zweideutigkeit. Ein Leben haben wir Zeit, um unsere
Widersprüche zu entdecken, zu bewundern und zu genießen. Nichts ist dafür
unangemessener als die Sprache des Rechts.
Dieser Ansicht war die Krankenkasse offenbar nicht, denn sie hat Berufung
eingelegt und die Frage `rechtliches Geschlecht vs. biologischer Ursprung´
muss vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg noch einmal verhandelt
werden. Um so etwas zu verhindern, könnte man das rechtliche Geschlecht
auch einfach weglassen: Was für eine [4][überflüssige Kategorie], geboren
aus kafkaeskem Verwaltungswahn. Das eigene Geschlecht geht die
Öffentlichkeit nichts an!
9 Dec 2021
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## AUTOREN
DIR Hanno Rehlinger
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