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       # taz.de -- Klage wegen Trans-OP: Vagina vor Gericht
       
       > Eine Frau darf sich von denen behandeln lassen, die es am besten können,
       > sagt das Sozialgericht. Denn die Krankenkasse wollte nicht zahlen.
       
   IMG Bild: Rein rechtlich: Süßgebäck in Vaginalstruktur
       
       Das [1][rechtliche Geschlecht]. Was für ein Begriff! Ein Paragraphenorgan,
       eine Verwaltungsidentität, ein Irrsinn! Aber genau darüber hat das Berliner
       Sozialgericht im September entschieden. Genauer gesagt, darüber, ob „der
       Versorgungsauftrag eines Krankenhauses bei der Behandlung von weiblichen
       Geschlechtsorganen nach dem rechtlichen Geschlecht oder nach dem
       biologischen Ursprung der Patientin zu bestimmen ist.“ Am Dienstag wurde
       das Urteil veröffentlicht.
       
       Hintergrund war der Fall einer transsexuellen Berlinerin, bei der eine
       Korrektur der [2][Neovagina] (noch so ein Fachwort!) notwendig wurde. Ein
       Team aus Gynäkologen und Urologen führte die entsprechende Operation durch.
       Die [3][öffentlich-rechtliche Krankenkasse] verweigerte daraufhin die
       Zahlung, weil das Fachgebiet, das der Frauenheilkunde nämlich, an dem
       beklagten Krankenhaus gar nicht vertreten sei. Kurzum: Wie könne die
       Patientin es wagen, sich als Frau von Urologen behandeln zu lassen, wenn es
       doch um ihre Vagina ging?
       
       Unfassbar! Denn die Operation war ja nun geglückt. Es mangelte also
       offensichtlich nicht an Kompetenz. Warum also Kompetenzen anzweifeln? Nun
       es handelt sich hier nicht, um die faktische Kompetenz, sondern um die
       rechtliche.
       
       Bezüglich der Kompetenz ist das Korintenkackerei, die nichts anderes seien
       kann als ein Vorwand für Böswilligkeit. So oder so ähnlich entschied dann
       auch das Sozialgericht, als es befand, dass es um die fachliche Kompetenz
       ginge und in dieser Hinsicht insbesondere die Gefäß- und Nervenbahnen der
       biologisch männlichen Genitalien eine Rolle spielten. Deshalb habe das
       Krankenhaus alles Recht, die Patientin zu behandeln und dafür auch bezahlt
       zu werden.
       
       ## Überflüssige Kategorie
       
       Traurig ist bei diesem Fall vor allem, wie das Geschlecht eines Menschen
       auf den Amboss der Verwaltung verfrachtet wird. Die Würde des Menschen
       besteht auch aus seiner Zweideutigkeit. Ein Leben haben wir Zeit, um unsere
       Widersprüche zu entdecken, zu bewundern und zu genießen. Nichts ist dafür
       unangemessener als die Sprache des Rechts.
       
       Dieser Ansicht war die Krankenkasse offenbar nicht, denn sie hat Berufung
       eingelegt und die Frage `rechtliches Geschlecht vs. biologischer Ursprung´
       muss vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg noch einmal verhandelt
       werden. Um so etwas zu verhindern, könnte man das rechtliche Geschlecht
       auch einfach weglassen: Was für eine [4][überflüssige Kategorie], geboren
       aus kafkaeskem Verwaltungswahn. Das eigene Geschlecht geht die
       Öffentlichkeit nichts an!
       
       9 Dec 2021
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Hanno Rehlinger
       
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