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       # taz.de -- SPD, Grüne und FDP zu Corona-Maßnahmen: Ampel zeigt Ländern grünes Licht
       
       > Länder sollen Kontaktbeschränkungen anordnen können. Die Schließung von
       > Schulen, Geschäften und Restaurants bleibt aber tabu.
       
   IMG Bild: Endlich? Die Impfpflicht für ErzieherInnen könnte näherrücken. Oder auch nicht
       
       Die werdende Ampel-Koalition reagiert auf die massive Kritik aus den
       Bundesländern und von medizinischen Experten. Die Länder sollen doch mehr
       Instrumente zur Eindämmung der Pandemie behalten als zunächst geplant.
       Außerdem soll 3G am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen eingeführt
       werden. Über eine Impfpflicht für bestimmte Beschäftigten-Gruppen hat sich
       die kommende Koalition, entgegen erster Agenturmeldungen am Nachmittag,
       noch nicht geeinigt.
       
       Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt hatte am Montag eine
       Einigung mit SPD und FDP über eine [1][Impfpflicht für die Beschäftigten
       von Pflegeheimen, Kindertagesstätten „et cetera“ verkündet]. Nach Dementis
       aus Verhandlungskreisen musste Göring-Eckardt sich später aber
       entschuldigen, dass sie einen falschen Eindruck erweckt hatte.
       
       Ausgangspunkt der Diskussion war der Plan von SPD, FDP und Grüne die
       „epidemische Lage nationaler Tragweite“ am 25. November auslaufen zu
       lassen. Ab dann haben die Bundesländer keinen Zugriff mehr auf Instrumente
       wie den Shutdown von Gastronomie, Einzelhandel und Schulen.
       
       Nach einem Gesetzentwurf, den die drei Parteien vorige Woche vorlegten,
       sollten die Länder nur noch einen stark reduzierten „Instrumentenkasten“
       zur Verfügung haben. So sollen die Länder noch Maskenpflicht, Abstandsgebot
       und Hygienekonzepte vorschreiben können. Und sie sollen Geschäfte,
       Restaurants und sonstige Einrichtungen zu 3G- oder zu 2G-Zugangskontrollen
       verpflichten können.
       
       ## Es geht um den Bundesrat
       
       Gegen diese Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten der Länder gab es
       angesichts der Rekordzahlen an Corona-Infizierten und teilweise bereits
       überlasteten Intensivstationen massive Kritik. Die CDU/CSU forderte letzte
       Woche im Bundestag, die „epidemische Lage“ zu verlängern. Auch die drei
       Grünen-Gesundheitsminister:innen aus Baden-Württemberg, Hessen und
       Brandenburg drängten darauf.
       
       Auf diese Kritik musste die kommende Bundes-Ampel reagieren. Denn die
       geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes braucht die Zustimmung des
       Bundesrats, der am Freitag, einen Tag nach dem Bundestag, über das Gesetz
       abstimmen wird.
       
       Inzwischen haben SPD, FDP und Grüne reagiert. Es soll zwar bei der für die
       FDP identitätsstiftenden Aufhebung der „epidemischen Lage“ bleiben. Die
       Länder sollen aber mehr Handlungsmöglichkeiten behalten. So sollen
       ausdrücklich auch „Kontaktbeschränkungen“ in den neuen Instrumentenkasten
       aufgenommen werden. Die Länder könnten also die Zahl der Menschen
       beschränken, die sich in Wohnungen oder bei Veranstaltungen begegnen
       dürfen.
       
       Außerdem soll die Öffnungsklausel erhalten bleiben, die den Landtagen
       ermöglicht, eine Art epidemische Lage auf Landesebene festzustellen. Im
       jeweiligen Land könnte die Landesregierung dann notfalls Kultur- und
       Sportveranstaltungen verbieten, Freizeitparks und Hochschulen schließen
       sowie Versammlungen untersagen. Tabu bliebe für die Länder aber der
       Shutdown von Einzelhandel, Gastronomie, Hotels, Kitas und Schulen. Zudem
       darf es keine Ausgangssperren geben.
       
       ## Auf Booster konzentrieren
       
       Wie bereits letzte Woche angekündigt, wird der Gesetzentwurf um eine
       3G-Pflicht am Arbeitsplatz ergänzt. Bei Schnelltests darf der Test maximal
       24 Stunden alt sein, bei den genaueren PCR-Tests beträgt die Frist 48
       Stunden. Der Arbeitgeber muss die Einhaltung der 3G-Pflicht überwachen.
       Hierzu darf er auch den Impf- und Genesenen-Status abfragen. Die
       Gewerkschaften hatten hier nach langen Diskussionen zugestimmt, weil es um
       eine Maßnahme des Infektionsschutzes für die Bevölkerung geht.
       
       Wie sich erst am Wochenende andeutete, muss der Arbeitgeber den
       Beschäftigten Homeoffice anbieten, wenn diese Büroarbeiten verrichten.
       Ausnahmen gibt es nur, wenn „zwingende betriebsbedingte“ oder persönliche
       Gründe dagegenstehen. Wer zu Hause zum Beispiel gar keinen Platz hat, muss
       auch nicht ins Home-Office. Auch eine 3G-Pflicht für Busse und Bahnen war
       nicht im ursprünglichen Gesetzentwruf erhalten und soll nun ergänzt werden.
       
       Bereits angekündigt war die Ergänzung um eine strenge Testpflicht für die
       Mitarbeiter:innen und Besucher:innen von Krankenhäusern,
       Arztpraxen, Rettungsdiensten, Pflegeheimen, Schulen, Kitas, Gefängnissen,
       Asyl- und Obdachlosenheimen. Diese Testpflicht gilt auch für Geimpfte und
       Genesene, wobei diese einen Schnelltest ohne fremde Kontrolle durchführen
       dürfen.
       
       Bei einer Anhörung im Hauptausschuss des Bundestags warb der Virologe
       Christian Drosten für Kontaktbeschränkungen, um die Ausbreitung des Virus
       einzudämmen. 3G und 2G-Konzepte genügten nicht. Die Ausbreitungs-Forscherin
       Viola Priesemann plädierte dafür, möglichst viel Ressourcen auf
       Booster-Impfungen zu konzentrieren. Tests seien lange nicht so relevant.
       „Wir müssen wieder täglich 1 Prozent der Bevölkerung impfen“, sagte sie.
       Derzeit sind es nur 0,2 Prozent.
       
       15 Nov 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.tagesschau.de/inland/impfpflicht-berufsgruppen-101.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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