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       # taz.de -- Länder verschärfen Coronaregeln: Was gilt wo?
       
       > Die Coronazahlen explodieren und immer mehr Bundesländer beschließen
       > strenge Regeln für Ungeimpfte. Eine Übersicht mit Karte.
       
   IMG Bild: Unübersichtliche Lage: In den Ländern gelten unterschiedlichste Regeln, um die Pandemie einzudämmen
       
       Berlin dpa | Ob im Kino oder bei Veranstaltungen, in der Gastronomie, beim
       Friseur oder im Handel: Am Donnerstag sollen bei einem Bund-Länder-Treffen
       wichtige Weichen für den Kampf gegen Corona in Deutschland gestellt werden.
       
       Angesichts [1][der steigenden Coronazahlen] setzt ein Großteil der Länder
       schon jetzt auf 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) statt 3G
       (Geimpfte, Genesene und Getestete). Ein Überblick:
       
       ## Baden-Württemberg
       
       Ungeimpfte Menschen werden ab Mittwoch von der Teilnahme am öffentlichen
       Leben weitgehend ausgeschlossen. Das Land wird aufgrund der sich
       zuspitzenden Lage auf den Intensivstationen die sogenannte Alarmstufe
       erreichen – diese gilt, wenn der Wert von 390 Covid-Patienten auf den
       Intensivstationen zwei Tage in Folge erreicht oder überschritten wird. Die
       Corona-Verordnung sieht in diesem Fall landesweit die 2G-Regel etwa in
       Restaurants, Museen, bei Ausstellungen sowie bei den meisten anderen
       öffentlichen Veranstaltungen vor. Wer ungeimpft ist und nur einen Test
       vorweisen kann, bleibt dann auch im Kino, im Schwimmbad oder im
       Fitnessstudio, in Volkshochschulkursen und Musikschulen außen vor.
       Ausnahmen gibt es etwa für öffentliche Verkehrsmittel und
       Religionsveranstaltungen. Auch im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3G
       ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind zudem Geschäfte der Grundversorgung
       wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote.
       
       ## Bayern
       
       Angesichts der dramatisch steigenden Coronazahlen hat das bayerische
       Kabinett schärfere Regeln ab Dienstag beschlossen. Bei roter
       Krankenhaus-Ampel – wie derzeit – gilt dann auch in Gaststätten, in Hotels
       und anderen Beherbergungsbetrieben, dass nur noch Geimpfte und Genesene
       (2G) Zutritt haben. Ein alternativer PCR-Test reicht künftig nicht mehr
       aus. Schon seit vergangener Woche gilt 2G für Theater, Kinos, Museen,
       Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen – eine Ausnahme gilt für
       Kinder unter 12 Jahren, für die noch keine Impfung zugelassen wurde. Bei
       körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren bleibt es bei 3G plus –
       Ungeimpfte haben also weiter Zutritt, aber nur mit einem negativen
       PCR-Test. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet
       werden, gelten dabei laut Gesundheitsministerium als getestet, brauchen
       also beim Friseur keinen negativen PCR-Test.
       
       ## Berlin
       
       Seit Montag gelten in der Hauptstadt umfangreiche 2G-Regeln. Es haben nur
       noch Geimpfte und Genesene Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos,
       Theatern, Museen oder Galerien, ein negativer Test reicht nicht mehr. Das
       betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen oder
       Vergnügungsstätten wie Spielhallen, außerdem geschlossene Räume in
       Freizeitparks oder im Berliner Zoo genau wie im Tierpark. Auch für den
       Friseurbesuch gilt 2G. Ausgenommen sind Personen, die das 18. Lebensjahr
       noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener
       negativer Coronatest.
       
       ## Brandenburg
       
       Ebenfalls seit Montag gilt in Brandenburg die 2G-Regel in Gaststätten,
       Hotels, Kinos, Theatern, Diskotheken, Clubs und Festivals. Eine Ausnahme
       gibt es für unter 18-Jährige mit negativem Test und für die, die nicht
       geimpft werden können.
       
       ## Bremen
       
       In der Stadt Bremen gilt seit Ende Oktober die niedrigste Warnstufe 0.
       Dadurch entfällt auch die 3G-Regel in Innenräumen. Die 2G-Regel ist eine
       Option bei höheren Warnstufen. Restaurants, Theater, Clubs oder auch
       Musikschulen und Sportstätten dürfen sie anwenden.
       
       ## Hamburg
       
       Bereits im August hat der Stadtstaat ein 2G-Optionsmodell für
       Publikumseinrichtungen wie Restaurants, Bars, Kinos oder Theater
       eingeführt. Deren Betreiber können seitdem auf freiwilliger Basis den
       Zugang auf Geimpfte und Genesene beschränken – ansonsten gilt dort noch
       verpflichtend die 3G-Regel. Ab Samstag dürfen Ungeimpfte unter anderem
       Restaurants, Bars und Clubs nicht mehr betreten. Der rot-grüne Senat strich
       am Dienstag für etliche Bereiche das 3G-Modell und machte stattdessen das
       2G-Modell zur Pflicht. Davon betroffen sind auch der Indoor-Freizeitsport
       sowie Theater, Kinos und körpernahe Dienstleistungen mit der Ausnahme von
       Friseuren, Fußpflege und medizinischen Behandlungen. Keine Verschärfungen
       gibt es vorerst im Einzelhandel oder öffentlichen Nahverkehr.
       
       ## Hessen
       
       Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss seit Donnerstag zur Teilnahme an
       3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen einen
       aktuellen PCR-Test vorlegen. Veranstalter haben außerdem die Option, nur
       Geimpfte und Getestete zuzulassen. Auch für Betriebe mit Beschäftigten, die
       am Arbeitsplatz Kontakt zu externen Kunden haben, gelten nun 3G-Regeln. Bei
       3G-Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern dürfen nach den neuen
       Vorgaben künftig maximal zehn Prozent der Besucher Getestete sein. Die
       übrigen müssen entweder geimpft oder genesen sein.
       
       ## Mecklenburg-Vorpommern
       
       Für Städte und Landkreise, die auf der landeseigenen Corona-Warnampel die
       dritte von vier Warnstufen („Orange“) erreichen, gilt die 2G-Regel. Dies
       greift bislang noch nirgendwo, das könnte sich aber in dieser Woche ändern.
       Ausgenommen von 2G sind Kinder unter 12 Jahren; für 12- bis 17-Jährige gilt
       das bis Jahresende. 7- bis 17-Jährige müssen aber einen tagesaktuellen Test
       vorlegen. In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger
       ein 2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und Genese Zugang haben, dürfen
       viele Schutzmaßnahmen entfallen, in Kinos gilt hingegen in jedem Fall die
       3G-Regel.
       
       ## Niedersachsen
       
       In vielen Bereichen gilt die Option für 2G – etwa für Restaurants, die
       Kultur oder größere Veranstaltungen. Seit Donnerstag gilt eine
       überarbeitete Corona-Verordnung, nach der 2G etwa bei Veranstaltungen mit
       mehr als 1.000 Menschen im Innenraum sowie in der Innengastronomie ab
       geringeren Warnstufen verpflichtend wird. Diese Stufen sind landesweit noch
       nicht erreicht. Nach Angaben von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) wird
       die 2G-Regelung weiter ausgeweitet – Details dazu, welche Bereiche
       einbezogen werden sollen und wann die Ausweitung kommen soll, nannte er
       aber noch nicht.
       
       ## Nordrhein-Westfalen
       
       Hier gilt in Krankenhäusern, Museen oder in der Innengastronomie
       grundsätzlich die 3G-Regel. Für Diskotheken oder Partys drinnen mit Tanz
       ist die 3G plus-Regel vorgeschrieben. Wenn man nicht geimpft oder genesen
       ist, muss man einen PCR-Test oder einen Schnelltest vorweisen, wobei der
       Schnelltest maximal sechs Stunden alt sein darf. Will man zum Friseur oder
       in die Kneipe mit PCR-Test, darf der nur noch 24 Stunden alt sein, zuvor
       waren es 48 Stunden. Die Kommunen dürfen jeweils auch strengere Maßnahmen
       einführen. Viele haben bereits 2G-Regeln für ihre Weihnachtsmärkte
       verhängt. Künftig sollen auch im Freizeitbereich Zugangsbeschränkungen für
       Erwachsene eingeführt werden, die nicht geimpft oder genesen sind. Das hat
       Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Dienstag nach einer
       Kabinettssitzung in Düsseldorf angekündigt. In besonders sensiblen
       Bereichen soll sogar 2G plus gelten – also aktuelle Tests auch für Geimpfte
       und Genesene. Dies betreffe unter anderem Karnevalssitzungen, sagte Wüst.
       
       ## Rheinland-Pfalz
       
       Das Land setzt seit längerer Zeit auf die sogenannte 2G plus-Regelung.
       Demnach ist die Zahl der zugelassenen, ungeimpften Menschen beschränkt und
       wird weiter reduziert, wenn etwa die Sieben-Tage-Inzidenz oder die
       Krankenbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. So gelten etwa in
       der Innengastronomie keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr, wenn
       nicht mehr als 25 Ungeimpfte anwesend sind. Die Kontaktbeschränkungen im
       öffentlichen Raum wurden generell aufgehoben.
       
       ## Saarland
       
       Hier gilt das Saarland-Plus-Modell mit einer weitgehenden 3G-Regelung etwa
       für Innenbereiche von Gastronomie, Freizeiteinrichtungen,
       Sportveranstaltungen. Jedoch plant auch das Saarland eine weitere
       Verschärfung seiner Maßnahmen, die ab Anfang nächster Woche gelten könnte.
       Das Kabinett habe sich am Dienstag auf die Einführung der 2G-Regel im
       Innenbereich verständigt, teilte Regierungssprecher Alexander Zeyer in
       Saarbrücken mit. Demnach sollten dann nur noch Geimpfte und Genesene
       Zutritt zu Gastronomie und Indoor-Veranstaltungen haben. Die Details einer
       neuen Verordnung müssten aber noch erarbeitet werden und könnten dann nach
       den Bund-Länder-Beratungen beschlossen werden.
       
       ## Sachsen
       
       Als erstes Flächenland nutzt der Freistaat seit Anfang vergangener Woche
       [2][die 2G-Regel umfassend gegen die rasant steigenden Coronazahlen]. Nur
       Geimpfte und Genesene dürfen in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken, ein
       negativer Test reicht nicht. Angesichts der angespannten Infektionslage
       will das Land die Schutzmaßnahmen nun weiter verschärfen. In besonders
       gefährdeten Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern soll bald
       eine generelle Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene gelten, sagte
       Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag in Dresden. Bei Erreichen
       der Überlastungsstufe greift die 2G-Regel auch im Einzelhandel. Ausgenommen
       sind etwa Supermärkte und Drogerien. Für die Organisatoren von Freizeit-
       und Kulturveranstaltungen ist eine „2G plus-Option“ geplant. Wer mit dem
       öffentlichen Nahverkehr fährt, muss eine FFP2-Maske tragen. Die Eckpunkte
       der Corona-Schutzverordnung sollen am Freitag vom Kabinett endgültig
       beschlossen werden.
       
       ## Sachsen-Anhalt
       
       In dem Land soll die 3G-Regel konsequent umgesetzt werden oder die
       Veranstalter sollen selbst auf die 2G-Option setzen. Die Landesregierung
       begründet ihr Vorgehen damit, dass noch unklar ist, was nach dem Auslaufen
       der „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“, das für Ende November
       geplant ist, gelten soll.
       
       ## Schleswig-Holstein
       
       Hier greift bei Veranstaltungen drinnen generell die 3G-Regel. Es gilt dann
       keine Maskenpflicht. In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen gilt aber
       weiter Maskenpflicht. Die Landesregierung erwägt nun bei größeren
       Veranstaltungen in Innenbereichen den Wechsel zum 2G-Modell. Über konkrete
       Bereiche soll diese Woche beraten werden. Wegen der zunehmenden Zahl an
       Corona-Fällen will Schleswig-Holstein Kontakte einschränken. Private
       Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind von Montag an nur noch
       mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig, kündigte die Landesregierung
       am Mittwoch in Kiel an.
       
       ## Thüringen
       
       In Thüringen sollten die Kommunen in der höchsten Corona-Warnstufe drei ein
       2G oder 3G-plus-Modell einführen. Jedoch setzten dies etliche Kreise und
       Städte lange nicht um. Am Dienstag hat das Land nun die Einführung einer
       2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen. Demnach
       soll unter anderem in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und zu
       Veranstaltungen nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt gewährt werden.
       Ein negativer Coronatest reicht dann oftmals nicht mehr aus. Die 2G-Pflicht
       gilt vor allem für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber für Beschäftigte.
       Außerdem sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche geplant. Die neuen
       2G-Regeln sollen bereits in der laufenden Woche von den Kommunen umgesetzt
       und später in einer neuen Corona-Verordnung des Landes festgeschrieben
       werden.
       
       17 Nov 2021
       
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