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       # taz.de -- Wahlchaos in Berlin: Bundeswahlleiter legt Einspruch ein
       
       > Der Druck, die zahlreichen Pannen bei der Vierfach-Wahl am 26. September
       > aufzuarbeiten, wächst: Auch der Bundeswahlleiter legt Einspruch ein.
       
   IMG Bild: Nichts ging mehr für ziemlich lange: Schlange vor einem Wahllokal in Prenzlauer Berg
       
       Berlin dpa | Nach Pannen bei der Bundestagswahl in Berlin hat
       Bundeswahlleiter Georg Thiel [1][Einspruch gegen das Ergebnis] der
       Bundestagswahl eingelegt. „Aufgrund der Häufung und Schwere von einzelnen
       Wahlfehlern habe ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20.
       Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt“, erklärte er
       am Freitag in Wiesbaden.
       
       Aufgrund der Probleme am Wahltag könne nicht ausgeschlossen werden, „dass
       sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen
       Bundestages ergeben hätte“. Zuvor hatte Business Insider über das Thema
       berichtet.
       
       Am 26. September war es in Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder
       falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie
       aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen gekommen.
       Es habe teilweise sehr lange Wartezeiten gegeben, so dass in der Folge
       viele Wähler nicht von ihrem Wahlrecht hätten Gebrauch machen können, hieß
       es in der Mitteilung des Bundeswahlleiters. Der Einspruch bezieht sich auf
       die Wahlkreise 75 Berlin-Mitte, 76 Berlin-Pankow, 77 Berlin-Reinickendorf,
       79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf, 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und 83
       Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost.
       
       Thiel hat nach eigenen Angaben zur Prüfung der Vorfälle einen Bericht der
       Berliner Landeswahlleiterin angefordert. Nach allen aktuell vorliegenden
       Erkenntnissen hätten die Vorkommnisse wahlrechtliche Vorschriften verletzt
       und stellten deshalb Wahlfehler dar, die unter anderem den Grundsatz der
       Allgemeinheit der Wahl beeinträchtigt hätten. Zudem könnten die
       aufgetretenen Wahlfehler mandatsrelevant gewesen sein.
       
       Allen Wahlberechtigten sowie den Landeswahlleitungen und dem
       Bundeswahlleiter stehe die Möglichkeit offen, Einspruch gegen die Wahl beim
       Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen, hieß es in
       der Pressemitteilung des Bundeswahlleiters. Die Frist hierfür ende am 26.
       November 2021.
       
       Auch Marcel Luthe hat bereits Einspruch gegen die Wahl eingelegt. Luthe war
       als Spitzenkandidat der wenig erfolgreichen Freien Wähler angetreten. Er
       bemängelt in seinem Schriftsatz unter anderem die mangelhafte Organisation
       der Wahl, die nicht den hohen verfassungsrechtlichen Maßstäben für freie,
       gleiche und geheime Wahlen für jeden wahlberechtigten Bürger entsprochen
       habe. Auch die [2][Landeswahlleiterin von Berlin hatte angekündigt],
       Einspruch einlegen zu wollen.
       
       19 Nov 2021
       
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