# taz.de -- Corona-Hilfen für Unternehmen: Auch Weihnachtsmärkte kommen dran
> Für Unternehmen mit Umsatzeinbußen gibt es eine neue Überbrückungshilfe.
> Auch die erleichterten Kurzarbeiterregelungen sollen bis Ende März
> gelten.
IMG Bild: Den Weihnachtsmäkten gilt laut Wirtschaftsministerium ein „besonderes Augenmerk“
Berlin taz | Die Infektionszahlen in der Coronakrise steigen rasant. Am
Mittwoch verschärften deshalb mehrere Bundesländer ihre Regeln. In
Baden-Württemberg etwa haben selbst Geimpfte und Genesene nur noch mit
einem zusätzlichen Test (2G+) Zutritt zu Bars. Dasselbe gilt nun in Bayern.
Selbst in Zoos und für Seilbahnen gilt diese Regel. Die Verschärfungen
dürften sich auch auf die Wirtschaftslage von Arbeitnehmern und Betrieben
auswirken.
Die Bundesregierung wird deshalb den vereinfachten Zugang zum
Kurzarbeitergeld und die Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen und
Soloselbstständige bis zum März 2022 verlängern. Für die
Unternehmer:innen auf [1][Weihnachtsmärkten] werden Förderbedingungen
erleichtert. Dies erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU)
am Mittwoch.
Angesichts der ernsten Coronalage müsse man „den Unternehmen unter die
Arme greifen“, sagte Altmaier. Er sprach nicht nur von den Folgen von
Absagen etwa von Weihnachtsmärkten, sondern auch von Umsatzrückgängen, weil
sich viele Bürger:innen entschieden, ihre sozialen Kontakte zu
reduzieren.
## Überbrückungshilfe IV bis Ende März
Bis zum Dezember 2021 gilt noch die sogenannte Überbrückungshilfe III, die
nun in die Überbrückungshilfe IV, gültig bis Ende März 2022, überführt
werden soll. In der Überbrückungshilfe III beziehungsweise IV können
Unternehmen und Soloselbstständige, die Umsatzrückgänge von mindestens 30
Prozent in einem Monat verglichen mit dem Vergleichszeitraum im Jahre 2019
verzeichnen, Anträge auf Förderung stellen. Dabei wird ihnen ein
gestaffelter Anteil der Fixkosten etwa für Miete, Strom oder Pacht
erstattet.
Bei Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von 70 Prozent und mehr hatten,
werden bisher bis zu 100 Prozent der Fixkosten erstattet. Dies soll in der
Überbrückungshilfe IV auf 90 Prozent der Fixkosten abgesenkt werden, sagte
der Minister.
Ein „besonderes Augenmerk“ gelte der Situation der Advents- und
Weihnachtsmärkte, so Altmaier. Hier werde man die Warenwertabschreibung der
verderblichen Saisonwaren beibehalten. Für den Eigenkapitalzuschuss muss
ein Unternehmen für eine Dauer von mindestens zwei Monaten einen
Umsatzrückgang von 50 Prozent verzeichnen. Bei den Weihnachtsmärkten reiche
durch die neuen Bestimmungen ein Monat Umsatzrückgang für diese Förderung
aus, sagte Altmaier.
## Neustarthilfe wird verlängert
Auch die sogenannte [2][Neustarthilfe] für Soloselbstständige werde bis
Ende März 2022 verlängert, so der Minister. In deren Rahmen können
Einzelunternehmer, die geringe Fixkosten, aber hohe Umsatzeinbußen haben,
einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro pro Monat beantragen. Rund 370.000
Soloselbstständige und Künstler:innen stellten bisher Anträge auf
Neustarthilfe, berichtete Altmaier.
Am Mittwoch beschloss das Kabinett auch die Verlängerung der erleichterten
Kurzarbeiterregelungen bis Ende März 2022. Mit der Verlängerung werde den
Betrieben eine „beschäftigungssichernde Brücke“ gebaut, sagte
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Zu den Erleichterungen zählt eine geringere Zahl von Beschäftigten, die vom
Arbeitsausfall betroffen sind, als Voraussetzung für den Bezug von
Kurzarbeitergeld. Außerdem werden den Arbeitgebern
Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit erstattet. Allerdings
wurde für Kurzarbeiter ab Januar 2022 die Regelung nicht verlängert, wonach
Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem vierten und siebten Monat eine
Aufstockung erhalten.
24 Nov 2021
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## AUTOREN
DIR Barbara Dribbusch
DIR Jörg Wimalasena
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