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       # taz.de -- Corona-Hilfen für Unternehmen: Auch Weihnachtsmärkte kommen dran
       
       > Für Unternehmen mit Umsatzeinbußen gibt es eine neue Überbrückungshilfe.
       > Auch die erleichterten Kurzarbeiterregelungen sollen bis Ende März
       > gelten.
       
   IMG Bild: Den Weihnachtsmäkten gilt laut Wirtschaftsministerium ein „besonderes Augenmerk“
       
       Berlin taz | Die Infektionszahlen in der Coronakrise steigen rasant. Am
       Mittwoch verschärften deshalb mehrere Bundesländer ihre Regeln. In
       Baden-Württemberg etwa haben selbst Geimpfte und Genesene nur noch mit
       einem zusätzlichen Test (2G+) Zutritt zu Bars. Dasselbe gilt nun in Bayern.
       Selbst in Zoos und für Seilbahnen gilt diese Regel. Die Verschärfungen
       dürften sich auch auf die Wirtschaftslage von Arbeitnehmern und Betrieben
       auswirken.
       
       Die Bundesregierung wird deshalb den vereinfachten Zugang zum
       Kurzarbeitergeld und die Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen und
       Soloselbstständige bis zum März 2022 verlängern. Für die
       Unternehmer:innen auf [1][Weihnachtsmärkten] werden Förderbedingungen
       erleichtert. Dies erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU)
       am Mittwoch.
       
       Angesichts der ernsten Coronalage müsse man „den Unternehmen unter die
       Arme greifen“, sagte Altmaier. Er sprach nicht nur von den Folgen von
       Absagen etwa von Weihnachtsmärkten, sondern auch von Umsatzrückgängen, weil
       sich viele Bürger:innen entschieden, ihre sozialen Kontakte zu
       reduzieren.
       
       ## Überbrückungshilfe IV bis Ende März
       
       Bis zum Dezember 2021 gilt noch die sogenannte Überbrückungshilfe III, die
       nun in die Überbrückungshilfe IV, gültig bis Ende März 2022, überführt
       werden soll. In der Überbrückungshilfe III beziehungsweise IV können
       Unternehmen und Soloselbstständige, die Umsatzrückgänge von mindestens 30
       Prozent in einem Monat verglichen mit dem Vergleichszeitraum im Jahre 2019
       verzeichnen, Anträge auf Förderung stellen. Dabei wird ihnen ein
       gestaffelter Anteil der Fixkosten etwa für Miete, Strom oder Pacht
       erstattet.
       
       Bei Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von 70 Prozent und mehr hatten,
       werden bisher bis zu 100 Prozent der Fixkosten erstattet. Dies soll in der
       Überbrückungshilfe IV auf 90 Prozent der Fixkosten abgesenkt werden, sagte
       der Minister.
       
       Ein „besonderes Augenmerk“ gelte der Situation der Advents- und
       Weihnachtsmärkte, so Altmaier. Hier werde man die Warenwertabschreibung der
       verderblichen Saisonwaren beibehalten. Für den Eigenkapitalzuschuss muss
       ein Unternehmen für eine Dauer von mindestens zwei Monaten einen
       Umsatzrückgang von 50 Prozent verzeichnen. Bei den Weihnachtsmärkten reiche
       durch die neuen Bestimmungen ein Monat Umsatzrückgang für diese Förderung
       aus, sagte Altmaier.
       
       ## Neustarthilfe wird verlängert
       
       Auch die sogenannte [2][Neustarthilfe] für Soloselbstständige werde bis
       Ende März 2022 verlängert, so der Minister. In deren Rahmen können
       Einzelunternehmer, die geringe Fixkosten, aber hohe Umsatzeinbußen haben,
       einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro pro Monat beantragen. Rund 370.000
       Soloselbstständige und Künstler:innen stellten bisher Anträge auf
       Neustarthilfe, berichtete Altmaier.
       
       Am Mittwoch beschloss das Kabinett auch die Verlängerung der erleichterten
       Kurzarbeiterregelungen bis Ende März 2022. Mit der Verlängerung werde den
       Betrieben eine „beschäftigungssichernde Brücke“ gebaut, sagte
       Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
       
       Zu den Erleichterungen zählt eine geringere Zahl von Beschäftigten, die vom
       Arbeitsausfall betroffen sind, als Voraussetzung für den Bezug von
       Kurzarbeitergeld. Außerdem werden den Arbeitgebern
       Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit erstattet. Allerdings
       wurde für Kurzarbeiter ab Januar 2022 die Regelung nicht verlängert, wonach
       Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem vierten und siebten Monat eine
       Aufstockung erhalten.
       
       24 Nov 2021
       
       ## LINKS
       
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