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       # taz.de -- Gutachter zu EU-Rechtsstaatsregelung: Polens und Ungarns Klagen abweisen
       
       > Der Sanktionsmechanismus habe eine geeignete Rechtsgrundlage, so der
       > Generalanwalt des EuGH. Polen und Ungarn wollten gegen die Regelung
       > vorgehen.
       
   IMG Bild: Ort der Auseinandersetzung: Saal des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg
       
       Luxemburg afp | In seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof
       (EuGH) hat der Generalanwalt für eine Zurückweisung der Klagen Polens und
       Ungarns gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus und die damit verbundene
       Kürzung von EU-Geldern plädiert. Die Regelung sei mit Artikel 7 des
       EU-Vertrags vereinbar und stehe „im Einklang mit dem Grundsatz der
       Rechtssicherheit“, erklärte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona am
       Donnerstag in Luxemburg.
       
       [1][Polen und Ungarn hatten gegen die seit diesem Jahr geltende Regelung
       geklagt], nach der Mitgliedstaaten Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt
       gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der
       Gelder droht.
       
       Generalanwalt Sánchez-Bordona wies unter anderem darauf hin, dass mit der
       Verordnung ein Mechanismus zur „Gewährleistung der korrekten Ausführung des
       Haushaltsplans der Union“ eingeführt werden soll. Zuvor waren Sanktionen
       zwar möglich, mussten aber einstimmig beschlossen werden. Polen und Ungarn
       halfen sich bei entsprechenden Verfahren gegenseitig. Beide Länder waren
       gegen die neue Regelung und blockierten im vergangenen Dezember zunächst
       den EU-Haushalt und den Corona-Hilfsfonds.
       
       Die Verordnung setze zudem „eine hinreichend unmittelbare Verbindung
       zwischen dem Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit und der Ausführung des
       Haushaltsplans voraus“, erklärte der Generananwalt. Damit sei gegeben, dass
       sie nicht bei allen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit anwendbar ist,
       sondern nur bei solchen, die im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt stehen.
       
       ## Urteil wird zu späterem Zeitpunkt folgen
       
       Die Schlussanträge sind für den Gerichtshof nicht bindend, werden aber in
       den meisten Fällen von den Richtern befolgt. Das Gericht wird nun zu
       Beratungen zusammenkommen, das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt
       erwartet.
       
       Der neue EU-Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft.
       Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich aber darauf geeinigt, die Stellungnahme
       des EuGH abzuwarten, bevor der Mechanismus von der EU-Kommission angewendet
       wird.
       
       Polen und Ungarn hatten geklagt, weil der Rechtsstaatsmechanismus in ihren
       Augen gegen die EU-Verträge verstoße und unnötig sei, da der bestehende
       Rechtsrahmen den Haushalt der Union stützen könne. Die Regierungen in
       Budapest und Warschau [2][stehen seit Jahren wegen rechtsstaatlicher
       Verfehlungen in der Kritik]. Gegen beide Länder laufen Strafverfahren, die
       bis zum Entzug von Stimmrechten in der EU führen könnten. Bislang hat dies
       aber keine wesentlichen Kursänderungen bewirkt.
       
       2 Dec 2021
       
       ## LINKS
       
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