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       # taz.de -- Sexualisierte Gewalt in der Kirche: Verfahren soll beschleunigt werden
       
       > Bislang sind 1.509 Anträge wegen sexualisierter Gewalt bei einer
       > unabhängigen Kommission eingegangen. Ein Drittel wurde bearbeitet.
       
   IMG Bild: 2020 hatten sich die Bischöfe darauf verständigt, bis zu 50.000 Euro an Betroffene zu zahlen
       
       Bonn epd | Die [1][Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen] hat
       den Stau von Anträgen von Betroffenen [2][sexualisierter Gewalt] auf
       Entschädigungen leicht verringert. Insgesamt seien seit Beginn des Jahres
       bis Ende November 1.509 Anträge eingegangen und davon bisher 519 beschieden
       worden, teilte die Vorsitzende der Kommission, Margarete Reske, am
       Donnerstag in Bonn mit. Die Zahl der noch zur Bearbeitung vorliegenden
       Anträge befinde sich mit 990 jetzt unter der Tausendergrenze. „Dieses
       wichtige Etappenziel wollten wir unbedingt erreichen“, sagte sie. Die
       Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hatte ihre
       Tätigkeit zum 1. Januar 2021 aufgenommen.
       
       Betroffene, deren Anträge zwischen Januar und April 2021 eingegangen und
       noch nicht bearbeitet worden seien, erhielten bis Jahresende eine Nachricht
       mit einer zeitlichen Perspektive, ob im ersten oder zweiten Quartal 2022
       mit einer Entscheidung zu rechnen sei, versprach Reske.
       
       Betroffene hatten sich wiederholt beklagt, das Verfahren sei langwierig und
       intransparent. Es könne zu Re-Traumatisierungen führen und lasse Betroffene
       zu lange im Ungewissen, auch die zuerkannten Summen seien zu niedrig.
       Daraufhin hatte es ein Gespräch zwischen der Unabhängigen Kommission, der
       katholischen Deutschen Bischofskonferenz, dem Betroffenenbeirat bei der
       Bischofskonferenz und der Ordensobernkonferenz im November gegeben.
       
       Der Ständige Rat der Bischofskonferenz hatte trotz der Kritik beschlossen,
       an dem Verfahren festzuhalten. Gleichzeitig beschloss er die Ausweitung der
       Unabhängigen Kommission und die Aufstockung der Geschäftsstelle. Reske
       sagte, durch die Ausweitung habe eine dritte Kammer eingerichtet werden
       können, sodass eine weitere Verkürzung der Bearbeitungsdauer zu erwarten
       sei.
       
       Im [3][Herbst 2020 hatten sich die Bischöfe darauf verständigt, bis zu
       50.000 Euro an Betroffene sexualisierte Gewalt zu zahlen]. Das seit Januar
       laufende Verfahren sieht vor, dass auch Betroffene Anträge stellen können,
       die bereits in einem früheren Verfahren Geld erhalten haben.
       
       2 Dec 2021
       
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