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       # taz.de -- Unversteuerte Einnahmen durch Airbnb: Airbnb-Hosts zeigen sich selbst an
       
       > In Berlin gibt es 400 Ermittlungsverfahren gegen Airbnb-Hosts und 130
       > Selbstanzeigen. Die Steuerfahndung hat erfolgreich gegen die Plattform
       > geklagt.
       
   IMG Bild: Airbnb-Hosts bekommen seit kurzem aus genannten Gründen häufiger Post vom Finanzamt
       
       Berlin taz | 130 Berliner Airbnb-Vermieter*innen haben sich wegen nicht
       ordnungsgemäß gezahlter Steuern selbst angezeigt. Insgesamt hat das
       Finanzamt für Fahndung und Strafsachen bislang 400 Verfahren wegen des
       Verdachts auf nicht versteuerte Einnahmen bei Airbnb-Vermietungen geführt.
       Das ergibt sich aus einer der taz vorliegende Antwort des Senats auf eine
       kleine Anfrage der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus.
       
       Darin hatte der Sprecher für Rechtspolitik, Sebastian Schlüsselburg, die
       Ergebnisse infolge eines [1][letztinstanzlichen Erfolgs deutscher
       Finanzbehörden vor einem irischen Gericht] abgefragt.
       Steuerfahnder*innen aus Hamburg und anderen Ländern hatten zusammen
       gegen das in Irland sitzende Unternehmen geklagt und schließlich im August
       2020 Airbnb gezwungen, Daten von Anbieter*innen herauszugeben.
       Mittlerweile wurden diese an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet.
       
       Schlüsselburg, Linken-Sprecher für Rechtspolitik und Datenschutz, sagte der
       taz: „Ich begrüße, dass die Finanzämter die gewonnen Daten auswerten und
       konsequent der Strafverfolgung zuleiten. Erneut zeigt sich, dass eine
       starke Finanzverwaltung ein wichtiges Instrument im Kampf gegen
       Steuerhinterziehung ist.“ Er fühlte sich durch die aus seiner Sicht
       erfreulichen Zahlen nach den rot-grün-roten Koalitionsverhandlungen auch
       darin bestärkt, dass die Linke auf eine „spürbare personelle Stärkung des
       Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen“ gedrängt habe.
       
       Die Ferienwohnung-Plattform Airbnb ist auf dem angespannten Berliner
       Wohnungsmarkt ein weiterer Faktor für die Verknappung von Wohnraum.
       Zweckentfremdung ist trotz [2][staatlicher Regulierungen] immer noch ein
       Problem – weil Angebote weiterhin häufig [3][weder registriert noch
       Einnahmen ordentlich versteuert werden].
       
       ## Bei Verstößen drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe
       
       Die Hamburger Klage hatte die Herausgabe von Daten für die Jahre 2012 bis
       2014 erwirkt – und damit mutmaßlich auch Berliner*innen zur
       Selbstanzeige motiviert. Wer seine Einnahmen durch Vermietung nicht
       ordnungsgemäß versteuert, macht sich strafbar – bei Verstößen drohen neben
       der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern plus Zinsen Geld- oder
       Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Mit einer Selbstanzeige könnten
       Vermietende einem Strafverfahren oder anderen Sanktionen entgehen. Berliner
       Finanzbehörden lagen nach dem Gerichtsurteil Daten zu [4][10.000
       Anbieter*innen vor].
       
       Erstaunlich findet Schlüsselburg, dass sich verhältnismäßig wenige
       Anbieter*innen selbst angezeigt haben: „Auf der einen Seite sieht man,
       dass die Verwaltung gut gearbeitet hat, weil sie fast viermal mehr
       Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, als es Selbstanzeigen gab. Auf der
       anderen Seite wundert mich die Gelassenheit der Airbnb-Vermieter.“ Ihnen
       drohe auch bei der Bekanntgabe weiterer Daten durch Airbnb im schlimmsten
       Falle Strafverfolgung – das nächste Ersuchen auf Datenherausgabe laufe
       bereits und dürfte auf Grundlage des Urteils schneller gehen, so
       Schlüsselburg.
       
       Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung im
       Zusammenhang mit Vermietungsplattformen insgesamt eingeleitet wurden, geht
       aus der Antwort nicht hervor, weil diese laut Senat nicht systematisch
       erfasst werden. Die 400 benannten Verfahren resultieren allein aus den
       Daten der erfolgreichen Airbnb-Klage. Informationen über den Ausgang der
       Verfahren liegen laut Antwort allerdings ebenso wenig vor.
       
       ## Zweckentfremdung faktisch verboten
       
       Berlin hatte auch zur Reglementierung der „Ferienwohnisierung“ der
       Innenstadt 2014 das sogenannte Zweckentfremdungsverbot eingeführt und
       mehrfach verschärft. Seitdem [5][sind Airbnb-Vermietungen
       genehmigungspflichtig]. Oftmals wird das von Anbieter*innen und der
       Plattform allerdings schlichtweg ignoriert – Airbnb deckte das Verhalten
       seiner Nutzer und muss immer wieder [6][mit Klagen zur Herausgabe gezwungen
       werden].
       
       Bei der Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbotes helfen die erkämpften
       Steuerdaten allerdings erst mal wenig: Weil sie dem Steuergeheimnis
       unterliegen, dürfen sie nicht an die Bezirke weitergeleitet werden, die für
       eine Durchsetzung zuständig sind. Aber auch das könnte sich bald ändern:
       Berlin hat im September eine Bundesratsinitiative angestoßen, die es
       ermöglichen soll bei der Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots auch auf
       Steuerdaten zurückzugreifen. Bei Zweckentfremdung drohen Airbnb-Hosts
       empfindliche Strafen bis hin zu [7][sechsstelligen Bußgeldern].
       
       Auf der Plattform sind aktuell laut der Analyseplattform [8][Inside Airbnb]
       für Berlin rund 18.000 Angebote gelistet – 56 Prozent davon komplette
       Wohnungen. Im März 2019 zählte die Plattform noch 22.000 Angebote. Eine
       [9][Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft] zeigte kürzlich, dass
       Airbnb-Inserate die Mieten in der Nachbarschaft spürbar steigen lassen.
       
       3 Dec 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Vermieterinnen-drohen-Nachzahlungen/!5708171
   DIR [2] /Gerichtsurteil-und-Studie-gegen-Airbnb/!5785984
   DIR [3] /Airbnb-will-mit-Berlin-kooperieren/!5788442
   DIR [4] /Steuerfahndung-nach-Airbnb-Vermietern/!5719710
   DIR [5] /Schaerferes-Zweckentfremdungsverbot/!5747309
   DIR [6] /Gerichtsurteil-und-Studie-gegen-Airbnb/!5785984
   DIR [7] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/wohnungsamt/artikel.579091.php
   DIR [8] http://insideairbnb.com/berlin/?neighbourhood=&filterEntireHomes=false&filterHighlyAvailable=false&filterRecentReviews=false&filterMultiListings=false
   DIR [9] /Schaerferes-Zweckentfremdungsverbot/!5747309
       
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   DIR Gareth Joswig
       
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