URI: 
       # taz.de -- Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts: Grote darf die AfD kritisieren
       
       > Hamburgs Innensenator hatte sich zum radikalen AfD-Kurs gegen
       > Corona-Maßnahmen geäußert. Das dürfe er nicht, meinte die AfD. Doch, sagt
       > das Gericht.
       
   IMG Bild: Das Hamburger Verfassungsgericht entschied zugunsten des Innensenators Andy Grote
       
       Hamburg taz | Die Hamburger AfD ist gescheitert, zumindest vor dem
       Verfassungsgericht. Die Bürgerschaftsfraktion um Dirk Nockemann hatte
       beantragt, das Gericht solle feststellen, dass [1][Innensenator Andy Grote
       (SPD)] eine Äußerung über die Partei nicht hätte tätigen dürfen.
       
       Grote hatte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts im Juni 2020
       im Zusammenhang mit dem formal aufgelösten rechtsextremen „Flügel“ der AfD
       erklärt, die Hamburger Bürgerschaftsfraktion hätte ihren Konfrontationskurs
       gegen die staatstragenden demokratischen Parteien verschärft. Die Fraktion
       sah mit dieser Äußerung ihre Rechte als Opposition und das Recht auf freie
       Mandatsausübung verletzt. Im November reichte sie den [2][Antrag beim
       Verfassungsgericht] ein.
       
       Am Dienstagmittag erklärte das Gericht den Antrag nun für unzulässig. Der
       SPD-Senator darf sich weiterhin kritisch über die Arbeit der Fraktion
       äußern. Zwar habe Grote mit seinen Äußerungen das Neutralitätsgebot
       gegenüber politischen Parteien überschritten, erklärte das Gericht. Doch
       seine Äußerung über einen verstärkten Konfrontationskurs der AfD-Fraktion
       habe der Innensenator als eigene „politische Beobachtung“ bezeichnet und
       ausdrücklich klargestellt, dass nicht die ganze Partei im Fokus des
       Verfassungsschutzes stehe. Er habe auch nicht die AfD-Abgeordneten als „den
       Staat ablehnende Volksvertreter“ dargestellt, sondern die Partei als Partei
       angesprochen.
       
       Konkret hatte Grote bei der Vorstellung des Berichts ausgeführt, dass
       gerade in Hamburg der Konfrontationskurs der AfD gut sichtbar werde, und
       zwar „unter anderem durch die Forderung der Aufhebung der staatlichen
       Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie“. In der
       Bürgerschaft erklärte er im Februar außerdem: „Der rechtsextreme ‚Flügel‘
       ist auch in der Hamburger AfD aktiv. Je größer der Einfluss der
       Rechtsextremisten in der AfD wird, desto größer wird die Gefahr, die von
       der AfD für unsere Demokratie ausgeht.“
       
       ## Vierzig AfD-Mitglieder dem Ex-„Flügel“ zugeordnet
       
       Von dem Urteil des Verfassungsgerichts ist die AfD enttäuscht. Der
       Fraktionsvize Alexander Wolf sagte, das Gericht verkenne die
       „Einschüchterungswirkung“, die von Grotes Äußerungen ausgehen. Die Richter
       hätten die „Prangerwirkung“ nicht wahrgenommen. Außerdem habe der „Flügel“
       keinerlei Einfluss auf die eigene parlamentarische Arbeit.
       
       Im März 2020 löste sich das AfD-interne Netzwerk der „Flügel“ um den
       Thüringischen Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke auf Wunsch des
       Bundesvorstandes auf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte das
       Netzwerk kurz zuvor als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Der
       Bundesvorstand wollte durch die Auflösung einer Beobachtung der
       Gesamtpartei entgegen wirken. Das Label verschwand, Parteiausschlüsse wegen
       Zugehörigkeit zum Ex-„Flügel“ folgen aber nicht. Der Hamburger
       Verfassungsschutz ordnet 40 AfD-Mitglieder dem Ex-„Flügel“ zu.
       
       Die Klage sei „ein verzweifelter Versuch, von der fortschreitenden
       Rechtsentwicklung abzulenken“, sagt Felix Krebs vom „Hamburger Bündnis
       gegen Rechts“. Die Fraktion habe die Abgrenzung zum „Flügel“ längst
       aufgegeben. Aktuelle Statements aus der AfD-Fraktion dürften Krebs und
       Grote Recht geben. In der Bürgerschaft sagte der AfD-Abgeordnete Krzysztof
       Walczak kürzlich dem „Notstandsregime“ den Kampf an. Nockemann sprach von
       einer „Impfpflicht und Lagerpflicht für Ungeimpfte“.
       
       21 Dec 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Anzeige-gegen-Hamburgs-Innensenator/!5804351
   DIR [2] /Hamburger-AfD-verklagt-Innensenator/!5812389
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Speit
       
       ## TAGS
       
   DIR AfD Hamburg
   DIR Hamburg
   DIR Andy Grote
   DIR Schwerpunkt AfD
   DIR Rechtsextremismus
   DIR AfD Hamburg
   DIR AfD Niedersachsen
   DIR AfD Hamburg
   DIR AfD Hamburg
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft: Auf der Seuchenempore
       
       Die AfD-Abgeordneten sitzen nun wegen strengerer Corona-Regeln in der
       Bürgerschaft abgesondert. Daraus ergibt sich im Rathaus eine bizarre
       Szenerie.
       
   DIR Grabenkämpfe in der AfD: Wechselseitige Ausschlussverfahren
       
       Der Fraktionsgeschäftsführer der Hamburger AfD will über ein
       Parteiausschlussverfahren Gegner loswerden. Nun wendet sich die Waffe gegen
       ihn.
       
   DIR Hamburger AfD verklagt Innensenator: Recht empfindlich
       
       Die AfD-Bürgerschaftsfraktion klagt gegen Hamburgs Innensenator. Der hatte
       über den Einfluss der Rechtsextremen in der Fraktion gesprochen.
       
   DIR Rechtsradikales Oktoberfest in Hamburg: AfD-Gastgeberin in Quarantäne
       
       Die AfD-Politikerin Nicole Jordan erwartet am Samstag 400 Gäste aus dem
       rechten Spektrum – obwohl sie Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte.