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       # taz.de -- Gericht kippt Ablehnung von US-Antrag: Assange droht doch Auslieferung
       
       > Der Wikileaks-Gründer muss nun damit rechnen, an die USA ausgeliefert zu
       > werden. Ein Londoner Gericht kippte eine vorherige Entscheidung.
       
   IMG Bild: Assange-Unterstützer im Juli in Berlin
       
       London taz | Wikileaks-Gründer Julian Assange droht nun doch die
       Auslieferung an die Vereinigten Staaten: Das Berufungsgericht in London hat
       das [1][Auslieferungsverbot für Assange an die USA] aufgehoben. Damit ist
       ein voriges Urteil der Richterin Vanessa Baraitser hinfällig.
       
       Sie hatte Anfang des Jahres befunden, dass Assange aufgrund seines
       psychischen Zustands bei strikten US-Haftbedingungen mit Isolation unter
       Suizidrisiko stünde – insbesondere, wenn er sich sogenannten
       administrativen Sonderbehandlungen unterziehen müsse. Zu diesen gehört,
       dass der Kontakt von Gefangenen selbst mit rechtlichen Vertreter:innen
       mitgehört wird.
       
       Am Freitagmorgen jedoch hieß es im Urteil des britischen Hochgerichts Royal
       Court of Justice, Assanges Risiko eines Suizids sei durch die
       Zusicherungen der Vereinigten Staaten ausgeschlossen. Die US-Behörden
       hatten dem Vereinigten Königreich nach dem vorherigen Urteil diplomatische
       Zusicherungen gemacht, dass Assange nicht solchen Maßnahmen ausgesetzt
       werde, und dieser zudem sein Strafmaß nach erfolgreicher Verurteilung in
       Australien absitzen dürfe.
       
       Man sei sich in der Folge sicher, dass die Richterin anders entschieden
       hätte, wären ihr damals schon diese Zusicherungen gemacht worden,
       verkündete Hochrichter Ian Duncan Burnett: „Diese Feststellung ist
       ausreichend, um diese Berufung als erfolgreich im Namen der USA
       auszusprechen.“
       
       ## Keine sofortige Auslieferung
       
       Eine sofortige Auslieferung Assanges wird es jedoch nicht geben. Der Fall
       geht zunächst an das untere Gericht zurück und unterliegt dort weiteren
       Prüfungen sowie medizinischen Gutachten. Danach geht der Antrag an den
       britischen Innenminister Sajid Javid. Assanges Verteidigung hat die
       Möglichkeit, den Fall weiter ans höchste britische Gericht zu tragen.
       
       Für Assanges Unterstützer:innen war das Urteil eine große
       Enttäuschung: Assanges Verlobte Stella Moris bezeichnete es als
       gravierenden Justizirrtum und kündigte an, in Berufung zu gehen. Craig
       Murray, ein britischer Ex-Diplomat und Assange-Unterstützer, bezeichnete
       das Urteil dennoch als teilweisen Sieg – weil die beiden Richter des
       Hochgerichts im Grunde zugaben, dass die Richterin der ersten Instanz Recht
       hatte, Assanges Auslieferung nicht zuzustimmen.
       
       Lediglich die neuen Zusicherungen seien die Basis des Urteils in dieser
       Instanz. Und diese Zusicherungen kämen immerhin vom selben Staat, dessen
       Kriegsverbrechen Assange publik machte und der solche Zusicherungen in der
       Vergangenheit gebrochen habe, so Murray. Die Richter allerdings hatten in
       ihrer Begründung angegeben, dass es keine Gründe gebe, weshalb das Gericht
       die Garantien der USA nicht akzeptieren sollte.
       
       Dem 50-jährigen Assange drohen in den USA bei einer Verurteilung zu
       insgesamt 18 Delikten mit Bezug auf den Zugang und die Veröffentlichung von
       Geheimakten des US-Militärs über die Einsätze im Irak und in Afghanistan
       bis zu 175 Jahre Gefängnisstrafe. Auf das [2][Argument Assanges, er habe
       Kriegsverbrechen aufgedeckt], entgegnen die USA, dass er durch die Leaks
       das Leben von US-Kontakten gefährdet habe.
       
       10 Dec 2021
       
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